Der Schweriner Landtag hat den Eilantrag des Abgeordneten Enrico Damm abgelehnt. Damm war aus der AfD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern ausgeschlossen worden und wollte mit einem einstweiligen Rechtsschutz die Suspendierung seiner Fraktionsmitgliedschaft sowie die Sperrung seiner finanziellen und personellen Ressourcen verhindern. Das Landesverfassungsgericht wies den Antrag am Donnerstagmorgen zurück. Die genauen Gründe für die Entscheidung sind noch nicht öffentlich bekannt. Die Fraktion begründete den Ausschluss mit einem „tiefgreifenden Zerwürfnis” und einem fehlenden Fraktionszusammenhalt. Damm seinerseits bezeichnete den Schritt als unrechtmäßig.

Eilantrag vor Gericht abgelehnt

Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat den Eilantrag von Enrico Damm gegen seinen Ausschluss aus der AfD-Landtagsfraktion zurückgewiesen. Die genaue rechtliche Begründung der Richter steht noch aus, die Entscheidung ist jedoch ein deutlicher Rückschlag für den Abgeordneten.

Ausschluss aus AfD-Fraktion

Die AfD-Fraktion im Schweriner Landtag beschloss am Dienstag den Ausschluss Enrico Damms aus ihren Reihen. Als Begründung führte die Fraktionsführung ein „tiefgreifendes Zerwürfnis” und den Verlust des notwendigen Vertrauens und Zusammenhalts an. Damm war zuletzt durch interne Kritik und abweichende Positionen aufgefallen.

Folgen des Fraktionsaustritts

Mit dem Ausschluss verliert Damm seinen Fraktionsstatus und damit verbundene finanzielle Mittel, Mitarbeiterstellen und Rederechte im Parlament. Sein Eilantrag zielte darauf ab, diese Konsequenzen bis zu einer Hauptsacheentscheidung auszusetzen. Dieser Versuch ist nun gescheitert.

Weiteres Verfahren folgt

Die endgültige Klärung der Rechtmäßigkeit des Fraktionsausschlusses steht noch aus. Damm kann nun das Hauptsacheverfahren vor dem Landesverfassungsgericht einleiten. Der politische Streit innerhalb der AfD-Fraktion in Mecklenburg-Vorpommern bleibt damit ein vorläufig ungelöstes Konfliktthema.

Der AfD-Landtagsabgeordnete Enrico Damm ist mit seinem Versuch gescheitert, die unmittelbaren Folgen seines Fraktionsausschlusses juristisch abzuwenden. Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern wies seinen Eilantrag auf einstweiligen Rechtsschutz am Donnerstagmorgen zurück. Damm hatte beantragt, seine Suspendierung aus der AfD-Fraktion sowie die Sperrung seiner finanziellen und personellen Ressourcen bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu unterbinden. Das Gericht hat die genauen Gründe für die Ablehnung des Antrags noch nicht öffentlich gemacht. Die Entscheidung bedeutet, dass die vom Fraktionsausschluss ausgelösten Konsequenzen vorerst in Kraft bleiben. Der Ausschluss Damms aus der AfD-Landtagsfraktion war am Dienstag dieser Woche von der Fraktionsversammlung beschlossen worden. Als Begründung wurde ein „tiefgreifendes Zerwürfnis” genannt, das einen weiteren vertrauensvollen Zusammenarbeit innerhalb der Fraktionsgemeinschaft unmöglich mache. Fraktionsvorsitzende und -mitglieder hatten zuvor interne Konflikte und abweichende politische Positionen Damms moniert. Der Abgeordnete selbst wies die Vorwürfe zurück und hält den Ausschluss für unrechtmäßig. Mit dem Verlust des Fraktionsstatus verbunden ist der Entzug wesentlicher parlamentarischer Arbeitsgrundlagen: Damm stehen nun keine fraktionsgebundenen finanziellen Mittel mehr zur Verfügung, ihm werden Mitarbeiterstellen gestrichen, und sein Redezeitkontingent im Plenum sowie seine Mitwirkungsrechte in Ausschüssen sind erheblich eingeschränkt. Die parlamentarische Fraktion ist im deutschen Verfassungsrecht eine freiwillige und durch innere Ordnung geregelte Vereinigung von Abgeordneten derselben Partei oder politischen Richtung. Fraktionsstatus bringt erhebliche Rechte und Ressourcen mit sich, darunter erhöhte staatliche Finanzierung, mehr Redezeit und bessere Mitwirkungsmöglichkeiten in Ausschüssen. Ein Ausschluss aus der Fraktion ist ein schwerwiegender Eingriff in die parlamentarische Arbeit eines Abgeordneten und unterliegt strengen rechtlichen und procedurellen Anforderungen, die oft vor den Verfassungsgerichten der Länder oder dem Bundesverfassungsgericht ausgefochten werden. Der nun abgelehnte Eilantrag war ein vorläufiger Schritt im Rechtsstreit. Damm kann und wird aller Voraussicht nach das Hauptsacheverfahren vor dem Landesverfassungsgericht in Schwerin anstrengen, in dem die materielle Rechtmäßigkeit des Ausschlussbeschlusses endgültig geprüft wird. In diesem Verfahren werden die Fraktionssatzung, das Vorgehen der Fraktionsversammlung und die behaupteten Gründe des Zerwürfnisses einer detaillierten juristischen Bewertung unterzogen. Bis zu einer solchen Entscheidung, die Monate dauern kann, bleibt Damm fraktionsloser Einzelabgeordneter. Der innere Streit innerhalb der AfD-Fraktion in Mecklenburg-Vorpommern, der zu dieser Eskalation führte, spiegelt größere Spannungen und Flügelkämpfe wider, die die Partei auf Landes- und Bundesebene seit geraumer Zeit beschäftigen. Die aktuelle Niederlage vor Gericht schwächt die Position Damms vorläufig, lässt die grundsätzliche Frage der Rechtmäßigkeit aber offen.

Mentioned People

  • Enrico Damm — AfD-Abgeordneter im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, der aus seiner Fraktion ausgeschlossen wurde.

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