Ein Geschworenengericht in Los Angeles hat Meta und Google zu insgesamt 6 Millionen Dollar Schadenersatz verurteilt. Die Jury sah es als erwiesen an, dass die Unternehmen ihre Plattformen bewusst so gestaltet hatten, dass sie abhängig machen, und dass dies die psychische Gesundheit einer heute 20-jährigen Klägerin seit der Kindheit beeinträchtigt habe. Beide Firmen wollen Berufung einlegen.

Meta und Google sollen 6 Millionen Dollar zahlen

Eine Jury in Los Angeles sah es als erwiesen an, dass beide Unternehmen haftbar sind und Plattformen mit Suchtpotenzial bewusst gestaltet haben.

Klägerin schildert lange tägliche Nutzung

Kaley G.M. sagte aus, sie habe schon als Kind bis zu 16 Stunden am Tag soziale Netzwerke genutzt und darunter psychisch gelitten.

Urteil hat Signalwirkung für Tausende Verfahren

Juristen sehen den Fall als möglichen Präzedenzfall für mehr als 2.000 weitere Klagen gegen große Plattformen.

Ein 12-köpfiges Geschworenengericht am California Superior Court in Los Angeles hat Meta und Google verpflichtet, einer als Kaley G.M. identifizierten 20-jährigen Frau zusammen 6 Millionen Dollar Schadenersatz zu zahlen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Unternehmen süchtig machende Plattformen absichtlich entworfen hätten, die ihre psychische Gesundheit seit der Kindheit geschädigt hätten. Die Jury befand beide Unternehmen für fahrlässig und stellte fest, sie hätten mit Vorsatz, Zwang oder Täuschung gehandelt, als sie Nutzer nicht über die Risiken der Suchtgefahr ihrer Plattformen warnten. Meta, die Muttergesellschaft von Instagram, muss 4,8 Millionen Dollar der Gesamtzahlung tragen. Google, dessen Mutterkonzern Alphabet Inc. ist, haftet für die verbleibenden 1,2 Millionen Dollar. Der zugesprochene Betrag setzt sich aus 3 Millionen Dollar an Ausgleichszahlungen und 3 Millionen Dollar an Strafschadenersatz zusammen. Beide Unternehmen erklärten, sie wollten das Urteil anfechten.

Klägerin schildert 16 Stunden Social-Media-Nutzung pro Tag seit dem sechsten Lebensjahr Kaley G.M. aus Chico in Kalifornien sagte vor Gericht aus, sie habe im Alter von sechs Jahren begonnen, YouTube zu schauen, und sich mit elf Jahren bei Instagram angemeldet. Sie schilderte, sie habe Social-Media-Apps zeitweise bis zu 16 Stunden am Tag genutzt. Nach ihren Angaben habe das zu Depressionen und Angstzuständen geführt. Als Belege verwies ihr Anwaltsteam auf Funktionen der Plattformen, darunter infinite scrolling, also ein endloses Nachladen von Inhalten, sowie auf algorithmische Feeds, die Inhalte auf einzelne Nutzer zuschneiden, um die Nutzung und die Werbeeinnahmen zu steigern. Die Anwälte brachten interne Notizen von Meta-Gründer Mark Zuckerberg und anderen Unternehmensvertretern vor Gericht, in denen diese darüber gesprochen hätten, die Verletzlichkeit junger Menschen auszunutzen, um sie an die Plattform zu binden. In einer im Gericht erwähnten Notiz hieß es, Elfjährige kehrten viermal eher zu Instagram zurück als zu konkurrierenden Apps, obwohl die Plattform ein Mindestalter von 13 Jahren vorsehe. Laut La Repubblica nutzten im Jahr 2025 in den Vereinigten Staaten rund vier Millionen Nutzer unter 13 Jahren Instagram. Mark Zuckerberg sagte im Prozess im Februar 2026 aus und erklärte, die Sicherheit junger Nutzer sei stets eine Priorität des Unternehmens gewesen.

16 (hours per day) — Höchste tägliche Social-Media-Nutzung der Klägerin als Kind

Urteil gilt als Testfall für mehr als 2.000 anhängige Klagen Das Urteil gilt weithin als Präzedenzfall für mehr als 2.000 ähnliche Klagen gegen Social-Media-Unternehmen, darunter Meta Platforms, Google, Snapchat und TikTok. In allen Verfahren geht es um den Vorwurf, die Plattformen hätten bei Minderjährigen Abhängigkeit und psychische Schäden ausgelöst. Der Anwalt Joseph VanZandt, der einige der betroffenen Familien vertritt, sagte, das Urteil habe über den Einzelfall hinaus Bedeutung. „Dieses Urteil ist größer als ein einzelner Fall. Seit Jahren verdient Social Media Geld damit, Kinder ins Visier zu nehmen, und verschweigt dabei die Funktionen, die bei Minderjährigen Abhängigkeit fördern.” — Joseph VanZandt via La Repubblica Der Anwalt Mark Lanier, der Kaley G.M. im Prozess vertrat, äußerte sich nach der Verlesung des Urteils vor dem Gerichtsgebäude in Los Angeles. „Wir stehen für etwas, das gesellschaftlich wichtig und verantwortungsvoll ist — und ich habe das Gefühl, dass wir einen großen Schritt nach vorn gemacht haben.” — Mark Lanier via tagesschau.de Der Wissenschafts- und Technikjournalist Jakob Ward bezeichnete das Urteil bei CNN als Beginn einer neuen Phase, in der Gerichte die Haftung von Technologieunternehmen für ihre Auswirkungen auf das Verhalten von Kindern bewerteten.

Meta und Google weisen Urteil zurück und verweisen auf fehlenden wissenschaftlichen Konsens Die Sprecherin von Meta, Ashly Nikkole Davis, wies einen direkten Zusammenhang zwischen der Nutzung der Plattformen und psychischen Problemen bei Jugendlichen zurück. „Die psychische Gesundheit von Jugendlichen ist unglaublich komplex und lässt sich nicht mit einer einzelnen App verknüpfen. Wir werden uns weiterhin entschieden verteidigen, weil jeder Fall anders ist.” — Ashly Nikkole Davis via tagesschau.de Google erklärte separat, YouTube gelte nicht als Social-Media-Plattform, und wies das Urteil ebenfalls zurück. Beide Unternehmen erklärten, sie prüften ihre rechtlichen Möglichkeiten. Die neun Tage dauernden Beratungen der Jury und die Höhe der Strafschadensersatzsumme zeigen, dass Gerichte die Gestaltungsentscheidungen von Technologieplattformen zunehmend prüfen. Der Prozess stand vor dem Hintergrund jahrelanger Untätigkeit des Kongresses bei einem umfassenden Bundesgesetz zur Sicherheit von Social Media für Minderjährige in den Vereinigten Staaten. Da ein solches Gesetz fehlt, verlagern sich Klagen zunehmend vor die Gerichte der Bundesstaaten und in Einzelverfahren. Meta war zuvor bereits mit einer separaten Klage in New Mexico konfrontiert, die das Plattformdesign und die Sicherheit junger Nutzer betraf. Das Verfahren gegen Meta und Google gehört zu den ersten in einer Welle von Klagen wegen Social-Media-Abhängigkeit, die Juristen ihrem Umfang nach mit der Tabak- und Opioid-Litigation früherer Jahrzehnte vergleichen. Würden die in diesem Einzelfall zugesprochenen Schäden auf die gesamte Zahl der anhängigen Klagen übertragen, könnte die Haftung der Branche nach Angaben von La Repubblica in die Milliarden Dollar gehen.

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Mentioned People

  • Mark Lanier — Amerykański adwokat procesowy i założyciel oraz dyrektor generalny Lanier Law Firm
  • Mark Zuckerberg — Założyciel i dyrektor generalny Meta Platforms
  • Ashly Nikkole Davis — Rzeczniczka Meta Platforms
  • Joseph VanZandt — Prawnik reprezentujący rodziny w sprawach o uzależnienie od mediów społecznościowych

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