Der Eigentümer der Plattform X, Elon Musk, und die ehemalige Geschäftsführerin Linda Yaccarino sind am Montag, den 20. April 2026, einer freiwilligen Anhörung in Paris ferngeblieben. Die Ermittlungen der französischen Behörden betreffen den Vorwurf der Beihilfe zur Verbreitung von Kinderpornografie, sexuellen Deepfakes und die Manipulation politischer Debatten durch Algorithmen. Die Staatsanwaltschaft Paris betonte, dass das Ausbleiben der Geladenen den weiteren Fortgang der Untersuchungen nicht behindere.

Fernbleiben von der Anhörung

Elon Musk und Linda Yaccarino folgten der freiwilligen Vorladung der Staatsanwaltschaft Paris am 20. April 2026 nicht.

Schwerwiegende Vorwürfe

Gegenstand der Ermittlungen sind Beihilfe zur Verbreitung von Kinderpornografie, sexuelle Deepfakes und politische Einflussnahme.

US-Justiz verweigert Kooperation

Das US-Justizministerium stuft die Untersuchung laut Medienberichten als politisch motiviert ein und lehnt eine Zusammenarbeit ab.

Urteil gegen Grok-KI

Ein Gericht in Amsterdam untersagte X die Bereitstellung einer Funktion zur Erstellung von Nacktbildern via KI.

Elon Musk und Linda Yaccarino, die ehemalige Geschäftsführerin von X, sind am Montag, den 20. April 2026, nicht zu einer freiwilligen Anhörung vor der Pariser Staatsanwaltschaft erschienen. Der Termin war Teil einer strafrechtlichen Untersuchung wegen mutmaßlicher Missstände auf der Social-Media-Plattform. Die Staatsanwaltschaft Paris bestätigte über die Nachrichtenagentur AFP, dass sie das „Fehlen der ersten vorgeladenen Personen zur Kenntnis genommen“ habe, ohne Musk direkt beim Namen zu nennen. Die Pariser Staatsanwältin Laure Beccuau hatte mit dem Nichterscheinen gerechnet und vorab erklärt, dass die Abwesenheit „kein Hindernis für die Fortsetzung der Ermittlungen darstellt“. Musk und Yaccarino wurden nicht als Beschuldigte, sondern im Rahmen einer audition libre vorgeladen, was bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft keine rechtliche Handhabe hatte, ihre physische Anwesenheit zu erzwingen. Weitere Führungskräfte und Mitarbeiter von X waren in derselben Woche ebenfalls als Zeugen vorgeladen worden; laut Staatsanwaltschaft erschien niemand von ihnen. Die Untersuchung umfasst die mutmaßliche Beihilfe zur Verbreitung von Kinderpornografie, die Erstellung von sexuellen Deepfakes ohne Zustimmung der Opfer sowie die Manipulation des X-Algorithmus zur Beeinflussung der politischen Debatte in Frankreich.

Ermittlungen seit Januar 2025: Fokus nun auch auf KI-Chatbot Grok Die französischen Ermittlungen wurden im Januar 2025 eingeleitet, nachdem Berichte über potenzielle Verstöße der Plattform X gegen französische Gesetze vorlagen. Ausgangspunkt waren Beschwerden französischer Abgeordneter, darunter Eric Bothorel von der Partei Renaissance. Er warf X vor, den Algorithmus seit der Übernahme durch Musk im Jahr 2022 so verändert zu haben, dass bestimmte politische Inhalte bevorzugt würden. Zudem prüft die Staatsanwaltschaft Vorwürfe bezüglich der Verbreitung von Holocaustleugnungen. Die Ermittlungen wurden später auf den KI-Chatbot Grok ausgeweitet, nachdem Beschwerden laut wurden, dieser erzeuge sexuell explizite Inhalte, darunter Bilder von Minderjährigen. Im Februar 2026 durchsuchte die Cybercrime-Einheit der Pariser Staatsanwaltschaft gemeinsam mit der nationalen Polizei und Europol die Pariser Geschäftsräume von X. Das Unternehmen bezeichnete die Razzia als „theatralisch“ und „politisiert“, während Musk auf der Plattform schrieb, die französischen Behörden seien „geistig behindert“. Die Nichtregierungsorganisation Center for Countering Digital Hate berichtete Ende Januar laut Deutsche Welle, dass innerhalb von nur elf Tagen rund drei Millionen sexualisierte Bilder auf der Plattform generiert worden seien.

Die Pariser Staatsanwaltschaft hat sich als eines der aktivsten Justizorgane Europas bei der Verfolgung großer Technologieplattformen etabliert. Sie hat bereits Ermittlungen gegen Telegram, die Livestreaming-Plattform Kick, TikTok und den Online-Händler Shein eingeleitet. Die aktuelle Untersuchung gegen X ist Teil eines umfassenderen europäischen Vorgehens gegen soziale Medien, das sich nach Musks Übernahme der Plattform im Jahr 2022 beschleunigt hat. Reporter ohne Grenzen hat zudem eine separate Beschwerde gegen X wegen der Verbreitung von Desinformation eingereicht.

US-Justizministerium verweigert Zusammenarbeit unter Verweis auf „First Amendment“ Das Wall Street Journal berichtete am Samstag, dass das US-Justizministerium (DOJ) in einem Schreiben an die Pariser Staatsanwaltschaft die Zusammenarbeit verweigert habe. Das Ministerium ordnete die Ermittlungen als politisch motiviert ein und argumentierte, das französische Strafrechtssystem werde instrumentalisiert, um ein amerikanisches öffentliches Forum für freie Meinungsäußerung zu regulieren, was gegen den ersten Verfassungszusatz der USA verstoße. Die Pariser Staatsanwaltschaft gab an, keine Kenntnis von einem solchen Brief zu haben, und verwies darauf, dass die französische Verfassung die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz garantiere. Laut El País hieß es in dem Schreiben des DOJ, Musk habe „keine Absicht, mit der französischen Justiz zu kooperieren“. Musk reagierte auf den Bericht des Journals auf X mit den Worten: „In der Tat, das muss aufhören.“ Pavel Durov, Gründer von Telegram und selbst im Visier der französischen Justiz, solidarisierte sich mit Musk und schrieb: „Macrons Frankreich verliert an Legitimität, indem es strafrechtliche Ermittlungen instrumentalisiert, um die Meinungsfreiheit und das Privatleben zu unterdrücken.“ Die Staatsanwaltschaft merkte an, dass Unterlagen aus den französischen Verfahren gemäß internationaler Rechtshilfeabkommen an das DOJ, die Staatsanwaltschaften von Kalifornien und New York sowie an verschiedene europäische Behörden weitergeleitet wurden.

„Nimmt das Fehlen der ersten geladenen Personen zur Kenntnis” — Laure Beccuau via AFP

„Macrons Frankreich verliert an Legitimität, indem es strafrechtliche Ermittlungen instrumentalisiert, um die Meinungsfreiheit und das Privatleben zu unterdrücken” — Pavel Durov via La Vanguardia

Gericht in Amsterdam verhängt Bußgeld gegen X wegen „Undressing“-Funktion von Grok Die französischen Ermittlungen finden vor dem Hintergrund eines wachsenden rechtlichen Drucks auf X in ganz Europa statt. Im März 2026 entschied ein Gericht in Amsterdam, dass Grok seine sogenannte „Undressing“-Funktion in den Niederlanden nicht mehr anbieten darf. Mit dieser Funktion konnten Nutzer Bilder generieren, die Personen unbekleidet darstellten. Das niederländische Gericht verhängte ein Bußgeld von 100.000 Euro pro Verstoß, bis zu einer Obergrenze von 10 Millionen Euro. Unabhängig davon belegte die EU-Kommission X im Dezember mit einem Bußgeld in Höhe von 120 Millionen Euro wegen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA); unter anderem wurde das blaue Häkchen neben Benutzernamen als irreführend eingestuft. Das Europäische Parlament stimmte zudem im März einem umfassenden Verbot von sogenannten „Undressing-Apps“ zu. Die Staatsanwaltschaft in Paris wies darauf hin, dass Justizbehörden in anderen europäischen Ländern parallele Ermittlungen gegen X aus ähnlichen Gründen eingeleitet haben und dass das Verfahren unabhängig davon fortgesetzt wird, ob Musk oder Yaccarino mit den Behörden kooperieren.

Wichtige Ereignisse der französischen Ermittlungen gegen X: — ; — ; — ; —

Mentioned People

  • Elon Musk — Przedsiębiorca znany z kierowania firmami Tesla, SpaceX, X oraz xAI; najbogatszy człowiek na świecie.
  • Linda Yaccarino — Dyrektor generalna firmy eMed; w latach 2023–2025 dyrektor generalna X Corp.
  • Laure Beccuau — Prokurator Paryża i szefowa paryskiej prokuratury.

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