Das Berliner Kammergericht hat am Donnerstag zwei Männer zu mehrjährigen Haftstrafen wegen bewaffneter Aktivitäten im Libanon verurteilt. Ein 30-jähriger deutscher Staatsangehöriger erhielt eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten, während ein 39-jähriger Libanese zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt wurde. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass beide Männer in Kampfhandlungen verwickelt waren, wies jedoch Behauptungen über eine Zugehörigkeit zu Eliteeinheiten als Prahlerei zurück.

Urteil gegen Berliner Clan-Mitglied

Ein 30-jähriger Deutscher wurde wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verurteilt; eine Hizbullah-Mitgliedschaft wurde nicht nachgewiesen.

Verurteilung wegen Hizbullah-Mitgliedschaft

Ein 39-jähriger Libanese erhielt eine Haftstrafe, da seine frühere Tätigkeit als Kämpfer zwischen 2009 und 2010 belegt werden konnte.

Gericht stuft Elite-Behauptungen als Prahlerei ein

Die Richter wiesen Chat-Aussagen über Elite-Ausbildungen als übertriebenes Gehabe zur Selbstdarstellung zurück.

Das Berliner Kammergericht hat am Donnerstag Haftstrafen gegen zwei Männer wegen ihrer Beteiligung an bewaffneten Aktivitäten im Libanon verhängt. Ein 30-jähriger deutscher Staatsangehöriger wurde zu drei Jahren und neun Monaten verurteilt, während ein 39-jähriger libanesischer Staatsangehöriger eine Strafe von drei Jahren und drei Monaten erhielt. In den getrennt verhandelten Fällen hatten die Angeklagten in privaten Chat-Nachrichten behauptet, von der Hizbullah ausgebildete Elitesoldaten zu sein – Behauptungen, die das Gericht in beiden Fällen als übersteigerte Selbstdarstellung zurückwies. Die beiden Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Deutscher Staatsbürger kämpfte mit Clan-Waffen statt für die Hizbullah Der 30-jährige Deutsche, dessen Familie aus dem Libanon stammt, wurde wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie der Verwendung von Kennzeichen terroristischer Organisationen verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass er zwischen Dezember 2023 und April 2025 an bewaffneten Kämpfen im Libanon teilgenommen hatte. In diesem Zeitraum feuerte er Sturmgewehre ab, posierte mit Waffen für Fotos und Videos und veröffentlichte Propagandabeiträge in sozialen Netzwerken, die die Hizbullah verherrlichten. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte zudem die Mitgliedschaft in der Hizbullah angeklagt und fünf Jahre Haft gefordert, doch dieser Vorwurf ließ sich laut Gericht nicht erhärten. Die Richter stellten fest, dass die genutzten Waffen nicht der Hizbullah, sondern einer im Bekaa-Tal ansässigen Großfamilie gehörten, die damit ihre Eigeninteressen absichert. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass seine Chat-Nachrichten – in denen er von einer Ausbildung durch die Miliz und dem Kampf in „seiner Einheit“ sprach – lediglich dazu dienten, Chat-Partnerinnen und Bekannte zu beeindrucken. Der Angeklagte, der einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie zugerechnet wird, hatte zuvor bereits eine mehrjährige Haftstrafe wegen anderer Delikte verbüßt. Er war am 15. April 2025 in einer Wohnung in Berlin-Neukölln festgenommen worden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

3 (Jahre 9 Monate) — Haftstrafe für 30-jährigen deutschen Staatsbürger

Libanese als Hizbullah-Kämpfer für 14 Monate bestätigt Im Fall des 39-jährigen libanesischen Staatsangehörigen kam das Gericht in der Frage der Organisationsmitgliedschaft zu einer anderen rechtlichen Bewertung. Der Staatsschutzsenat sprach ihn der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig. Es wurde festgestellt, dass er von Mai 2009 bis Juli 2010 – über einen Zeitraum von 14 Monaten – als Kämpfer für die Hizbullah tätig war. Während dieser Zeit erhielt er Zahlungen von der Organisation und musste über ein Alarmsystem ständig als Reserve abrufbereit sein. Der Fall wurde publik, nachdem der Mann ein Foto mit einer Waffe per Chat versendet und behauptet hatte, Mitglied einer Eliteeinheit der Hizbullah sowie Sprengstoffexperte zu sein. Der Vorsitzende Richter bezeichnete diese spezifischen Aussagen gegenüber einem Verwandten als „prahlerisches Gehabe“. In der Hauptverhandlung fanden sich keine Beweise dafür, dass es sich um einen „hochgefährlichen Elitesoldaten“ handelte. Der Mann lebt seit 2015 in Deutschland und wurde Mitte März 2024 festgenommen. Bis zur Urteilsverkündung verbrachte er mehr als ein Jahr in Untersuchungshaft. Mit drei Jahren und drei Monaten blieb das Gericht knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von drei Jahren und sechs Monaten, während die Verteidigung ein deutlich niedrigeres Strafmaß angestrebt hatte.

3 (Jahre 3 Monate) — Haftstrafe für 39-jährigen libanesischen Staatsbürger

Chat-Prahlereien führten vor Gericht Beide Fälle weisen ein ähnliches Muster auf: Private digitale Kommunikation, mit der die Angeklagten ein gefährlicheres Bild von sich vermitteln wollten, lenkte die Aufmerksamkeit der Strafverfolgungsbehörden auf sie. Das Gericht differenzierte in beiden Instanzen präzise zwischen den tatsächlichen Taten und den Behauptungen in den Nachrichten. Beim 30-Jährigen führte die Prahlerei zur Anklage wegen Terror-Mitgliedschaft, die das Gericht letztlich verwarf, obgleich seine bestätigten Kampfhandlungen und Waffenrufe dennoch zu einer erheblichen Strafe führten. Beim 39-Jährigen überhöhten die Chats seine Rolle innerhalb der Hizbullah, erschütterten aber nicht die Feststellung der grundsätzlichen Mitgliedschaft, die auf seinem dokumentierten Dienst als Kämpfer beruhte. Die Verwendung des Begriffs „prahlerisches Gehabe“ durch das Gericht verdeutlicht das richterliche Bemühen, belegbare Fakten von Selbstdarstellung zu trennen. Deutschland hat die Hizbullah im April 2020 als Ganzes verboten, stuft sie als terroristische Vereinigung ein und stellt die Mitgliedschaft oder Unterstützung unter Strafe. Zuvor unterschied das deutsche Recht zwischen einem politischen und einem militärischen Arm der Organisation. Das im 15. Jahrhundert unter Kurfürst Friedrich II. gegründete Kammergericht ist eines der ältesten deutschen Gerichte und für Terrorismus- und Staatsschutzverfahren in Berlin zuständig.

Urteile des Kammergerichts zur Hizbullah – April 2026: Alter und Nationalität (before: 30-jähriger deutscher Staatsbürger, after: 39-jähriger libanesischer Staatsbürger); Hizbullah-Mitgliedschaft nachgewiesen (before: Nein – unzureichende Beweise laut Gericht, after: Ja – aktiver Kämpfer 2009–2010); Verhängte Haftstrafe (before: 3 Jahre 9 Monate, after: 3 Jahre 3 Monate); Forderung der Staatsanwaltschaft (before: 5 Jahre, after: 3 Jahre 6 Monate)

Mentioned People

  • Friedrich II — Elektor brandenburski, fundator sądu Kammergericht w XV wieku

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