Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat einen 33 Jahre alten Mann und eine 35 Jahre alte Frau wegen zweier Banküberfälle in der Frankfurter Innenstadt angeklagt. Zusammen erbeuteten sie nach Angaben der Ermittler nur 30 Euro und 30 Cent. Der Fall geht nun an das Landgericht Frankfurt am Main, das über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden muss.
Zwei Überfälle, kaum Beute
Ein Mann und eine Frau sollen in Frankfurt zwei Banken angegriffen und zusammen nur 30 Euro und 30 Cent erlangt haben.
Zeuge verfolgt den Täter
Ein Zeuge nahm die Flucht des Mannes wahr und führte die Polizei damit direkt zu beiden Verdächtigen.
Gericht prüft die Anklage
Das Landgericht Frankfurt am Main entscheidet nun über die Zulassung der Anklage und den Beginn des Hauptverfahrens.
Frankfurter Staatsanwälte haben einen 33-jährigen Mann und eine 35-jährige Frau wegen zweier Banküberfälle in der Frankfurter Innenstadt angeklagt, nachdem das Paar aus seinen Taten zusammen nur 30 Euro und 30 Cent erbeutet hatte, wie die Frankfurter Staatsanwaltschaft am 27. März 2026 mitteilte. Das Duo suchte am 13. November 2025 zwei verschiedene Bankfilialen auf und war dabei mit einem großen Messer sowie einer schriftlichen Geldforderung bewaffnet. Der erste Versuch in einer Filiale der Frankfurter Sparkasse brachte überhaupt nichts ein, nachdem sich eine Bankangestellte nicht einschüchtern ließ und der Mann leer ausging. Der zweite Versuch in einer nahe gelegenen Postbank-Filiale erforderte zwei getrennte Versuche, bevor der Mann den geringen Betrag vom Tresen griff. Beide Verdächtigen sitzen derzeit in Untersuchungshaft. Der Fall geht nun an das Landgericht Frankfurt am Main, das darüber entscheiden wird, ob die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird.
Beobachtung aus der Bäckerei und ein Messer ohne Wirkung Die Ereignisse vom 13. November 2025 zeigen nach Angaben der Frankfurter Staatsanwaltschaft einen planvollen, am Ende aber erfolglosen Ablauf. Die 35 Jahre alte Frau wählte demnach die Postbank-Filiale als zweites Ziel aus und beobachtete das Geschehen von einer Bäckerei gegenüber, während der Mann den Überfall ausführte. In der Frankfurter Sparkasse legte der 33-Jährige einen handschriftlichen Geldzettel auf den Tresen und zog ein großes Messer, doch die Bankangestellte reagierte unbeirrt, woraufhin der Mann ohne Bargeld ging. Anschließend wechselte das Paar zur Postbank-Filiale, wo der Mann denselben Ablauf wiederholte — Zettel und Messer — und erneut zum Verlassen der Räume aufgefordert wurde. Minuten später kehrte er zu einem zweiten Versuch in der Postbank zurück, fuchtelte wieder mit dem Messer und löste diesmal den Filialalarm aus, bevor er das Geld vom Tresen nahm und flüchtete. Die gesamte Aktion in beiden Banken brachte weniger ein als ein übliches Restaurantessen kostet.
Eine Verfolgung durch einen Zeugen beendete die Flucht Die Flucht der Verdächtigen dauerte nicht lange. Ein Zeuge beobachtete nach Angaben der Staatsanwaltschaft, wie der Mann aus der Postbank-Filiale rannte, und verfolgte ihn. Dadurch führte die Polizei direkt zu beiden Verdächtigen. Die Festnahme des 33-Jährigen und der 35-Jährigen folgte damit aus einem einzigen Eingreifen eines Bürgers. Die Staatsanwaltschaft hat beide wegen zwei Fällen von versuchter schwerer räuberischer Erpressung angeklagt — nämlich wegen des gescheiterten Versuchs in der Frankfurter Sparkasse und des ersten, erfolglosen Betretens der Postbank — sowie wegen schwerer räuberischer Erpressung für den zweiten Eintritt in die Postbank, als tatsächlich Bargeld genommen wurde. Die Anklage spiegelt das hohe Gewicht wider, das das deutsche Recht einem bewaffneten Raub unabhängig von der Höhe der Beute beimisst. Beide Verdächtigen bleiben in Untersuchungshaft, während der Fall auf eine gerichtliche Entscheidung über die Weitergabe an ein Verfahren wartet.
Nach deutschem Strafrecht drohen für schwere räuberische Erpressung hohe Strafen, weil die Tat durch den Einsatz von Waffen oder Gewaltandrohung definiert ist und nicht durch den Wert der entwendeten Sache. Die Marke Postbank geht auf die Privatisierung der Deutschen Bundespost im Jahr 1994 zurück und tritt heute als Filialmarke der Deutschen Bank auf. Die Frankfurter Sparkasse gehört zu den größten Sparkassen Deutschlands und ist in der Frankfurter Finanzwelt fest verankert.
Landgericht entscheidet über den Beginn des Verfahrens Das Landgericht Frankfurt am Main prüft nun die Anklage und soll feststellen, ob genügend Gründe für die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die beiden Angeklagten vorliegen. Nach deutschem Verfahrensrecht ist eine solche Zwischenprüfung durch das Gericht ein üblicher Schritt, bevor ein vollständiger Strafprozess beginnt. Das Ergebnis dieser Prüfung entscheidet darüber, ob der 33-jährige Mann und die 35-jährige Frau sich in einem öffentlichen Prozess wegen schwerer räuberischer Erpressung und versuchter Erpressung verantworten müssen. Der Fall hat öffentlich weniger wegen seiner rechtlichen Komplexität Aufmerksamkeit erregt als wegen des deutlichen Missverhältnisses zwischen der Schwere der Vorwürfe und der geringen Beute. Die Welt schrieb, das Paar habe aus beiden Überfällen vermutlich nicht einmal einen 50-Euro-Schein erhalten. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft schilderte den Ablauf, und über die Anklage wurde am 27. März 2026 in mehreren deutschen Medien berichtet.
Sources: 3 articles
- Schwerer Raub: Nur 30 Euro Beute - Anklage nach Banküberfällen in Frankfurt (ZEIT ONLINE)
- Nur 30 Euro Beute - Anklage nach Banküberfällen in Frankfurt (Süddeutsche Zeitung)
- Nur 30 Euro Beute - Anklage nach Banküberfällen in Frankfurt - WELT (DIE WELT)
- Hessen: Nur 30 Euro Beute - Anklage nach Banküberfällen in Frankfurt (N-tv)