Ein Richter des Londoner High Court wies am 13. August die Urheberrechtsverletzungsklagen von Shein gegen Temu ab und entschied, dass die Fast-Fashion-Gruppe zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Entfernung nicht die Rechte an den Schlüsselfotos besaß. Auch die Gegenklage von Temu auf Schadensersatz wegen rechtswidrig ausgestellter Löschungsaufforderungen hatte Erfolg.