Die baskische Justizbehörde gewährte Henri Parot, einem ehemaligen ETA-Kommandoführer, der wegen 39 Morden verurteilt wurde, den dritten Strafvollzugsgrad, sodass er das Gefängnis Zubieta im Rahmen eines Halbfreiheitsregimes verlassen kann, vorbehaltlich möglicher Berufungen.