griechischer Schauspieler
Das Athener Schwurgericht für Berufungen hat der Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das erstinstanzliche Urteil einstimmig stattgegeben. Der frühere künstlerische Leiter wird sich demnach erneut wegen dreifacher Vergewaltigung von Minderjährigen vor Gericht verantworten müssen. Das Gericht vertagte zudem die Entscheidung über einen Antrag der Verteidigung auf ein psychologisches Sachverständigengutachten.