Am 3. Juni beantragte die Nationale Staatsanwaltschaft beim Warschauer Berufungsgericht, Richter Dariusz Drajewicz aus einem Berufungsverfahren im Zusammenhang mit dem Europäischen Haftbefehl gegen den früheren Justizminister Zbigniew Ziobro auszuschließen, unter Berufung auf seinen beruflichen Werdegang unter der Aufsicht von Ziobro.