Der Gerichtshof der Europäischen Union hat ein bahnbrechendes Urteil gefällt, das nationalen Gerichten den Weg eröffnet, die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit des Referenzzinssatzes WIBOR in Verträgen vor 2018 zu überprüfen. Die Richter können nicht nur den Vertrag selbst, sondern auch die Qualität und Konstruktion des Mechanismus bewerten, der seinen wirtschaftlichen Kern bildet. Das Urteil unterstreicht die Pflicht der Banken, Kunden klar über die mit variablen Zinssätzen verbundenen Risiken zu informieren. Obwohl der Verweis auf WIBOR an sich nicht per se eine missbräuchliche Klausel darstellt, ermöglicht es Kreditnehmern mit Verträgen aus der Zeit vor der Jahrtausendwende, deren Gültigkeit anzufechten, wenn die Konstruktion des Referenzsatzes von späteren EU-Standards abwich.
Ausweitung der gerichtlichen Kontrolle
Gerichte können prüfen, ob die Methodik zur Festlegung von WIBOR vor 2018 späteren EU-Standards entsprach und ob eine echte und unabhängige staatliche Aufsicht über den Prozess der Satzfestlegung bestand. Diese Akzentverschiebung ermöglicht die Bewertung des grundlegenden Mechanismus des Vertrags, nicht nur seiner detaillierten Bestimmungen.
Schlüsseldatum 2018
Das Urteil ist von besonderer Bedeutung für Kreditverträge, die vor dem 1. Januar 2018 abgeschlossen wurden, also vor dem Inkrafttreten der EU-BMR-Verordnung. Zuvor wurde WIBOR nicht formal als Referenzwert definiert, was Kreditnehmern zusätzliche Argumente in Gerichtsstreitigkeiten über mögliche Fehler in den Verträgen gibt.
Begrenzter Umfang der Ausnahme
Der Gerichtshof legte die EU-Richtlinie über missbräuchliche Klauseln präzise aus. Er stellte fest, dass die Ausnahme für Bestimmungen, die Rechtsvorschriften widerspiegeln, nicht automatisch Mechanismen umfasst, die einen variablen Zinssatz auf Basis eines Referenzwerts festlegen. Somit unterliegen Klauseln, die auf WIBOR und der Bankmarge basieren, der gerichtlichen Kontrolle hinsichtlich ihrer Fairness.
Keine universelle Lösung
Das Urteil gibt die Handlungsrichtung vor, bietet aber keine einfache, einheitliche Lösung für alle Kreditnehmer. Die Wirksamkeit möglicher Ansprüche hängt von der individuellen Bewertung jedes Vertrags ab, einschließlich der Frage, ob die Bank den Verbraucher ordnungsgemäß über das finanzielle Risiko informiert hat.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat das lang erwartete Urteil in der Rechtssache C-471/24 zu WIBOR-basierten Hypothekendarlehen gefällt. Das Urteil vom 12. Februar 2026 setzt einen Präzedenzfall, der Tausende langfristiger Kreditverträge in Polen beeinflussen könnte. Der Gerichtshof bestätigte, dass Vertragsbestimmungen, die variable Verzinsung auf Basis von WIBOR und der Bankmarge vorsehen, grundsätzlich nicht unzulässig sind, sofern dieser Referenzsatz mit EU-Recht vereinbar ist. Von entscheidender Bedeutung ist jedoch die Ausweitung der gerichtlichen Kontrollmöglichkeiten auf den Zeitraum vor dem Inkrafttreten der EU-BMR-Verordnung im Jahr 2018. Der WIBOR-Referenzsatz war jahrzehntelang die Grundlage für die meisten Hypothekendarlehen in Polen, und seine Konstruktion und Methodik waren Gegenstand zahlreicher Diskussionen und Kontroversen, insbesondere nach dem globalen Skandal um die Manipulation des LIBOR-Satzes Anfang der 2010er Jahre. Nationale Gerichte erhielten die Erlaubnis, zwei grundlegende Aspekte der historischen Funktionsweise von WIBOR zu bewerten. Erstens können sie prüfen, ob die Methodik zur Festlegung dieses Satzes den Standards entsprach, die später in der BMR-Verordnung formalisiert wurden. Zweitens können sie überprüfen, ob eine echte, wirksame und unabhängige staatliche Aufsicht über den Prozess der Referenzsatzfestlegung bestand. Das bedeutet, dass nicht nur der Inhalt des jeweiligen Kreditvertrags, sondern auch die Qualität und Konstruktion des Mechanismus, der seinen wirtschaftlichen Kern bildete, bewertet werden kann. Experten betonen, dass je älter der Vertrag ist, desto fragwürdiger die rechtlichen Grundlagen des darin verwendeten Referenzsatzes sein können, da WIBOR vor 2018 nicht formal als „Referenzwert“ im Sinne des EU-Rechts anerkannt war. „Osoby, które zawarły umowę przed latami 2018-2019, mogą powołać się na większą liczbę błędów w umowie i na tej podstawie dochodzić swoich roszczeń przed sądem, niezależnie od samego wyroku TSUE.” — Der EuGH legte auch eine enge Auslegung einer Schlüsselbestimmung der EU-Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen vor. Er entschied, dass die Ausnahme von der gerichtlichen Kontrolle für Klauseln, die geltende Rechtsvorschriften widerspiegeln, nicht automatisch Vertragsbestimmungen umfasst, die einen variablen Zinssatz auf Basis eines Referenzwerts festlegen, selbst wenn dieser Referenzwert rechtmäßig ist. Diese Entscheidung unterstreicht die Pflicht der Banken, Verbraucher umfassend und verständlich über das finanzielle Risiko zu informieren, das sie mit der Aufnahme eines variabel verzinsten Darlehens eingehen. Das Urteil ist jedoch kein universelles Urteil, das automatisch alle WIBOR-Verträge für ungültig erklärt. Es bildet vielmehr den rechtlichen Rahmen, in dem Kreditnehmer individuelle Streitigkeiten führen können, indem sie vor Gericht nachweisen, dass eine bestimmte Klausel in ihrem Vertrag missbräuchlich ist oder dass die Bank ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen ist. In der Praxis bedeutet dies eine Welle neuer Gerichtsverfahren, bei denen interne Bankdokumente sowie Aufsichtsverfahren der Polnischen Nationalbank und der Finanzaufsichtsbehörde aus der Zeit vor 2018 als Schlüsselbeweise dienen werden. Es beginnt eine neue Phase im langjährigen Kampf der Kreditnehmer gegen die Banken, und sein Ausgang wird von der detaillierten Analyse Hunderttausender Einzelfälle abhängen.
Mentioned People
- Sara Ciołek — Rechtsberaterin bei der Kanzlei Filar, spezialisiert auf Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Banken, die das EuGH-Urteil in einem Gespräch mit Głos Szczeciński kommentierte.