Eine Reihe von Mitteilungen und Leitfäden erinnert daran, dass der 1. März 2026 Erhöhungen der Leistungen im Rahmen der Valorisierung sowie neue Verdienstgrenzen für einen Teil der Rentner und Pensionäre bringen wird. Parallel dazu erwartet die ZUS die Abrechnung der Einkünfte des Vorjahres bis Ende Februar. Die Medien beschreiben auch Änderungen bei gerichtlichen Pfändungen, die Erhöhung der Witwenrente und der Unterstützungsleistung sowie Personalprobleme in der Begutachtung.
Valorisierung ab 1. März
Die Veröffentlichungen weisen auf die Erhöhung der Leistungen ab dem 1. März 2026 hin und signalisieren, dass die Effekte „netto“ aufgrund von Steuerabrechnungen unterschiedlich ausfallen können.
Abrechnung der Einkünfte bis Ende Februar
Die ZUS erwartet Dokumente über die Einkünfte; das Risiko einer Rückzahlung oder Aussetzung ergibt sich aus der Überschreitung von Einkommensgrenzen und nicht allein aus dem Fehlen einer Bescheinigung.
Höhere Verdienstgrenzen
Die Medien erinnern an die neuen Einkommensgrenzen, die über eine Kürzung oder Aussetzung der Leistung für Personen vor dem allgemeinen Rentenalter entscheiden.
Neue Regeln für gerichtliche Pfändungen
Ab dem 1. März 2026 sollen aktualisierte Grenzen für Pfändungen von Renten gelten, was für Personen mit Schulden und laufender Vollstreckung relevant ist.
Mangel an Begutachtern und Kontrollen von Krankmeldungen
Ein Teil der Texte beschreibt Personalmangel in der Begutachtung der ZUS sowie häufigere Kontrollen von Krankmeldungen, auch im Zusammenhang mit Schwangerschaft.
Der nahende Stichtag 1. März 2026 wird in den Veröffentlichungen als der Zeitpunkt beschrieben, ab dem Renten und Pensionen infolge der Valorisierung steigen werden. In den Materialien wird der Index von 105,3 % (ein Anstieg um 5,3 %) genannt und darauf hingewiesen, dass die Erhöhungen Leistungen der ZUS betreffen, und separat wird die Valorisierung in der KRUS erörtert. Gleichzeitig weist ein Teil der Texte darauf hin, dass der Nettonutzen zwischen den Leistungsempfängern aus steuerlichen Gründen variieren kann, was in Extremfällen den spürbaren Anstieg der Auszahlung begrenzen kann. 5,3% — Leistungssteigerung ab 2026-03-01 Viele Artikel konzentrieren sich auf die Pflichten von Personen, die Leistungen beziehen und gleichzeitig arbeiten. Sie erinnern an die Abrechnung der Einkünfte bis Ende Februar, betonen jedoch, dass die finanziellen Konsequenzen in erster Linie aus der Überschreitung von Einkommensgrenzen resultieren und nicht allein aus der verspäteten Einreichung der Dokumente. Parallel werden die neuen, höheren Verdienstgrenzen sowie die Praxis der ZUS zur Überprüfung der Einkünfte von Rentnern und Pensionären erörtert. Separat beschrieben wird die Änderung ab dem 1. März 2026 im Bereich der Pfändungen, also wie viel ein Gerichtsvollzieher von der Rente pfänden kann, sowie Aktualisierungen bei Leistungen für ausgewählte Gruppen, wie etwa der Witwenrente oder der Unterstützungsleistung. Das moderne polnische Rentensystem entstand aus den Reformen Ende der 1990er Jahre, als der Staat neue Regeln für die Beitragserfassung und Leistungsberechnung einführte. Der Mechanismus der jährlichen Valorisierung wurde zu einem der Schlüsselinstrumente zum Schutz der Leistungsempfänger vor den Auswirkungen der Inflation. Im Hintergrund der finanziellen Änderungen tauchen organisatorische und Kontrollthemen auf. Ein Teil der Veröffentlichungen beschreibt den Mangel an begutachtenden Ärzten und die Idee, in bestimmten Begutachtungsverfahren die Kompetenzen von Krankenschwestern und Physiotherapeuten zu nutzen. Andere Texte weisen auf die Zunahme von Kontrollen bei Krankmeldungen während der Schwangerschaft sowie auf Schwierigkeiten beim Bezug von Pensionen hin, was die Medien mit Schlagworten über „wundersame Genesungen“ und lange Verfahren illustrieren. Der kommunale Aspekt betrifft die Auszahlungsfristen von Sozialhilfe durch das MOPS sowie die Standards für die Bewertung der Leistungsfähigkeit in Verfahren zur Unterstützung. „Czy niepełnosprawny chodzi sam po mieszkaniu?” (Kann ein Behinderter allein in der Wohnung umhergehen?) — Oberstes Verwaltungsgericht
Perspektywy mediów: Akzent auf dem Schutz von Senioren und den steuerlichen Auswirkungen; Kritik am Personalmangel in der Begutachtung. Akzent auf Kontrollen, Systemverschlankung und Verantwortung für die Einkommensabrechnung.