Der Übergang vom Februar zum März bringt wesentliche Änderungen für Millionen von Leistungsempfängern. Die Sozialversicherungsanstalt erinnert an die am 28. Februar endende Frist zur Abrechnung zusätzlicher Einkünfte für Personen mit vorzeitiger Rente. Ab dem 1. März treten die aufgewerteten Leistungsbeträge in Kraft, einschließlich der Mindestrente, der Witwenrente und der Unterstützungsleistung. Gleichzeitig steigen die Einkommensgrenzen, deren Überschreitung zu einer Kürzung oder Aussetzung der Zahlungen führt, was von Senioren erhöhte Wachsamkeit bei der Planung ihrer Erwerbstätigkeit erfordert.
Ende der Abrechnungsfrist
Bis zum 28. Februar müssen arbeitende Rentner und Pensionäre zusätzliche Einkünfte von der Sozialversicherungsanstalt unter Androhung der Aussetzung ihrer Leistungen abrechnen.
Höhere Witwenrente
Ab März 2026 steigt der Höchstbetrag der Witwenrente, was es Senioren ermöglicht, höhere Beträge aus eigenen Leistungen und denen des Ehepartners zu kombinieren.
Änderung im Begutachtungswesen
Aufgrund des Mangels an Ärzten werden Pflegekräfte und Physiotherapeuten über die Unfähigkeit zur selbstständigen Existenzsicherung und den Bedarf an Rehabilitation im Rahmen der Rentenprävention entscheiden können.
Für polnische Senioren ist das Ende des Februars eine Zeit verstärkter Informationspflichten und des Wartens auf die jährliche Wertanpassung. Ein entscheidender Termin ist der 28. Februar, bis zu dem Personen, die eine vorzeitige Rente oder Pension beziehen, die Sozialversicherungsanstalt über ihre Einkünfte aus dem Vorjahr informieren müssen. Diese Pflicht betrifft Leistungsempfänger, die noch nicht das allgemeine Rentenalter erreicht haben. Die Unterlassung dieser Formalitäten kann zur Rückforderung überzahlter Mittel oder zur Aussetzung laufender Zahlungen führen, wenn die Einkommensgrenze überschritten wurde. Das Rentensystem in Polen basiert auf dem Prinzip der generationenübergreifenden Solidarität, jedoch hängt nach der Reform von 1999 die Höhe der individuellen Leistung hauptsächlich von der Summe der angesammelten Beiträge und der prognostizierten weiteren Lebenserwartung ab. Ab dem 1. März 2026 erfolgt eine automatische Wertanpassung der Leistungen. Nicht nur die Mindestrente steigt, sondern auch Zuschläge und spezielle Leistungen wie die Unterstützungsleistung. Auch die Grenzen für gerichtliche Pfändungen ändern sich, um die ärmsten Schuldner vor dem Verlust lebensnotwendiger Mittel zu schützen. Die medizinische Branche verzeichnet hingegen einen erheblichen Mangel an medizinischen Gutachtern, was die Sozialversicherungsanstalt veranlasst hat, Pflegekräfte und Physiotherapeuten in die Begutachtungsprozesse einzubeziehen, um das System der Rentenzuerkennung zu beschleunigen. „Przekroczenie przychodu o kwotę wyższą niż 70% przeciętnego wynagrodzenia powoduje zmniejszenie emerytury o kwotę maksymalnego zmniejszenia.” (Eine Überschreitung des Einkommens um einen Betrag, der höher ist als 70 % des durchschnittlichen Verdienstes, führt zu einer Kürzung der Rente um den Betrag der maximalen Kürzung.) — Mitteilung der Sozialversicherungsanstalt In den Medien gibt es zudem Berichte über verstärkte Kontrollen zur korrekten Nutzung von Krankmeldungen, insbesondere bei Personen, die sich im sogenannten „Schwangerschafts-Krankengeld” befinden. Das Krankengeld darf nämlich nicht als bezahlter Urlaub für Renovierungen oder touristische Reisen genutzt werden, was derzeit von den Außenprüfern akribisch überprüft wird.
Mentioned People
- Szymon Hołownia — Sejmmarschall, im Kontext von Berichten über Rentensätze im Verteidigungsministerium.