Der Februar ist ein entscheidender Monat für Senioren, die sich bis zum 28. Februar mit ihren zusätzlichen Einkünften veranlagen müssen. Ab März treten neue, höhere Hinzuverdienstgrenzen zu den Leistungen in Kraft. Das Überschreiten der Schwelle von 6.438,50 Złoty brutto führt zu einer Kürzung der Auszahlungen, während Einkünfte über 11.957,10 Złoty brutto zur Aussetzung der Rente oder Pension für Personen vor dem Rentenalter führen.
Kritischer Termin 28. Februar
Letzter Termin für die Vorlage von Informationen über die Vorjahreseinkünfte arbeitender Rentner und Pensionäre beim ZUS.
Neue Grenze 6.438,50 Złoty
Die Überschreitung dieses Bruttobetrags ab dem 1. März führt zu einer Kürzung der Auszahlung der vorzeitigen Rente oder Pension.
Aussetzung der Leistungen
Einkünfte über 11.957,10 Złoty brutto monatlich bedeuten eine vollständige Einstellung der Auszahlungen durch den ZUS.
Valorisierung ab März
Automatische Erhöhung aller Renten- und Pensionsleistungen um den Valorisierungsindex.
Ende Februar ist für polnische Senioren die Zeit für entscheidende Abrechnungen mit dem ZUS. Personen, die eine vorzeitige Rente oder Pension beziehen, sind verpflichtet, bis zum 28. Februar eine Bescheinigung über die im Vorjahr erzielten Einkünfte vorzulegen. Die Nichterfüllung dieser formalen Anforderung kann zur Rückforderung überzahlter Mittel oder zur Aussetzung der laufenden Auszahlungen führen. Diese Pflicht gilt nicht für Senioren, die bereits das allgemeine Rentenalter erreicht haben (60 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer), da sie ohne Einschränkungen hinzuverdienen können. Das System von Einkommensgrenzen für Rentner wurde eingeführt, um die Ausgaben des Versicherungsfonds in Situationen zu begrenzen, in denen der Leistungsempfänger vor Erreichen der vollen unbedingten Leistungsfähigkeit eine alternative, hohe Einkommensquelle besitzt. Ab dem 1. März 2026 ändern sich die Betragsschwellen, deren Überschreitung die Höhe der Leistung beeinflusst, erheblich. Die neuen Grenzen ergeben sich aus dem vom GUS für das vierte Quartal 2025 bekanntgegebenen durchschnittlichen Gehalt. Die untere Grenze wurde auf 6.438,50 Złoty brutto festgelegt. Wenn das zusätzliche Einkommen des Rentners innerhalb dieser Summe bleibt, bleibt die Leistung unverändert. Überschreiten die Einkünfte jedoch diese Barriere, wird der ZUS die Auszahlung um den Überschreitungsbetrag kürzen, jedoch nicht mehr als um den festgelegten Höchstbetrag der maximalen Kürzung. Die Situation wird schwieriger nach Überschreiten der oberen Grenze von 11.957,10 Złoty brutto. „Przekroczenie przychodu o kwotę wyższą niż 130 proc. przeciętnego wynagrodzenia powoduje zawieszenie wypłaty emerytury lub renty.” (Die Überschreitung des Einkommens um einen Betrag, der höher ist als 130 % des durchschnittlichen Gehalts, führt zur Aussetzung der Renten- oder Pensionsauszahlung.) — Mitteilung des ZUS Die Mindestrente steigt ab dem 1. März im Rahmen der jährlichen Valorisierung auf 1.978,49 Złoty brutto. Analysen von Eurostat weisen jedoch auf anhaltende Lohn- und Rentenunterschiede zwischen Frauen und Männern hin, was auf die kürzere Berufserfahrung von Frauen und Unterbrechungen aufgrund der Mutterschaft zurückzuführen ist. Trotz der Erhöhung der Grenzen hat Polen weiterhin eine große Gruppe von Personen, die vorzeitig in den Ruhestand gehen, was das System der Sozialversicherungen langfristig belastet.