Der deutsche Bio-Lebensmittelhersteller Ökoland hat eine Charge zweier seiner Produkte zurückgerufen: Bio-Hühnerknochenbrühe und Hühnerfleisch in Brühe. Grund ist das Risiko, dass sich in den Produkten Glassplitter befinden könnten. Das Unternehmen empfahl Verbrauchern, die Produkte mit bestimmten Chargennummern und Mindesthaltbarkeitsdaten erworben haben, diese zu vernichten oder an den Laden zurückzugeben.

Zurückgerufene Produkte und Chargen

Zwei Artikel sind betroffen: Bio-Hühnerknochenbrühe (380 ml, haltbar bis Juli 2028, Charge L8345) und Hühnerfleisch in Brühe (320 ml, haltbar bis November 2027, Charge L7648).

Ursache und Risiko

Der Hersteller wies auf ein Gesundheitsrisiko hin, das in der möglichen Anwesenheit kleiner Glassplitter in den Produkten besteht, die bei Verzehr Verletzungen verursachen können.

Empfehlungen für Verbraucher

Ökoland rief Personen, die Produkte der genannten Chargen besitzen, dazu auf, diese nicht zu verzehren, sondern zu entsorgen oder an den Einkaufsort zurückzugeben, um eine Rückerstattung zu erhalten.

Identifikationsweise und Vertrieb

Informationen zu Charge und Mindesthaltbarkeitsdatum befinden sich auf dem Verpackungsdeckel. Den verfügbaren Informationen zufolge wurden die Produkte im Bundesland Baden-Württemberg verkauft.

Der deutsche Bio-Lebensmittelhersteller Ökoland hat am Sonntag, dem 23. Februar 2026, einen obligatorischen Produktrückruf für zwei seiner Artikel aufgrund möglicher Glassplitter angekündigt. Betroffen sind Bio-Hühnerknochenbrühe mit einem Volumen von 380 Millilitern, einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis Juli 2028 und der Chargennummer L8345, sowie das Produkt „Hühnerfleisch in Brühe”, also Hühnerfleischstücke in Brühe, in einer 320-ml-Verpackung mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis November 2027 und der Charge L7648. Das Unternehmen veröffentlichte eine Warnung auf der offiziellen staatlichen Plattform „lebensmittelwarnung.de”, die in Deutschland für die Veröffentlichung von Meldungen über gefährliche Lebensmittelprodukte dient. Ökoland empfahl Verbrauchern, die Produkte aus diesen spezifischen Chargen gekauft haben, diese sofort nicht mehr zu verwenden. Sie sollten nicht verzehrt werden. Das Unternehmen rät zu ihrer sicheren Vernichtung oder Rückgabe an den Einkaufsort, um eine Rückerstattung zu erhalten. Die die zurückgerufene Charge identifizierenden Informationen – Chargennummer und Mindesthaltbarkeitsdatum – sind auf dem Verpackungsdeckel aufgedruckt. Nach den verfügbaren Informationen wurden die Produkte im Bundesland Baden-Württemberg vertrieben. Es wurden keine Einzelheiten zur Ursache der Verunreinigung in den Produkten oder zur geschätzten Anzahl der vom Rückruf betroffenen Verpackungen mitgeteilt. Rückrufe von Lebensmitteln aufgrund physikalischer Verunreinigungen wie Metall, Glas oder Plastik sind nicht selten. Sie können in verschiedenen Produktionsstadien entstehen, vom Rohstoff über den Verarbeitungsprozess bis zur Verpackung. Rückrufverfahren in der Europäischen Union sind durch die Vorschriften des allgemeinen Lebensmittelrechts (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) geregelt, die Unternehmen verpflichten, ein Produkt vom Markt zu nehmen, wenn der Verdacht besteht, dass es gesundheitsgefährdend ist. Das Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) erleichtert den schnellen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. In diesem Fall scheint die Information, angesichts fehlender widersprüchlicher Meldungen aus verschiedenen Quellen, konsistent und auf der offiziellen Mitteilung des Unternehmens basierend. Bislang gibt es keine Berichte über Verletzungen von Verbrauchern in Zusammenhang mit diesem Vorfall. Verbraucher, die verdächtige Verpackungen besitzen, sollten den Anweisungen des Herstellers folgen.