Zwei Fischer von der Insel Rügen müssen sich vor Gericht in Stralsund verantworten, weil sie für den Tod von mindestens fünf geschützten Kegelrobben verantwortlich gemacht werden. Die 43 und 66 Jahre alten Männer legten Einspruch gegen Strafbefehle ein, die für sie Geldstrafen in Höhe von drei Monatsgehältern wegen Verstoßes gegen das deutsche Tierschutzgesetz vorsahen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, keine Vorsorgemaßnahmen ergriffen zu haben, obwohl sie bei regelmäßigen Kontrollen beobachtet haben sollen, wie Robben in ihre schwimmenden Stellnetze schwammen und dort erstickten. Ein Termin für die Hauptverhandlung wurde noch nicht festgelegt.
Prozess wegen Tod von Robben
Zwei Fischer von Rügen müssen sich vor dem Amtsgericht Stralsund im Zusammenhang mit dem Tod von mindestens fünf Kegelrobben verantworten, der im Herbst 2024 im Bereich der Landzunge Thiessower Haken geschah. Ihnen wird Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen.
Einspruch gegen Strafbefehle
Die Angeklagten legten Einspruch gegen zuvor erlassene Strafbefehle ein, die für jeden von ihnen eine Geldstrafe in Höhe eines dreimonatigen Gehalts vorsahen. Dies hat zur Folge, dass eine reguläre Gerichtsverhandlung durchgeführt werden muss.
Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
Den Anklägern zufolge führten die Fischer den Fischfang mit schwimmenden Stellnetzen durch und unternahmen trotz regelmäßiger Kontrollen, bei denen sie beobachtet haben sollen, wie geschützte Robben in die Fallen schwammen und erstickten, keine Schutzmaßnahmen, womit sie den Tod der Tiere wissentlich akzeptierten.
Status der Kegelrobbe
Die Kegelrobbe (auch als Kegelrobbe bekannt) ist in Deutschland eine streng geschützte Art. Ihre Population in der Ostsee erholt sich nach historischer Bejagung, steht aber weiterhin unter Druck durch Fischerei und Umweltveränderungen.
Das Amtsgericht Stralsund wird einen Fall verhandeln, der den Tod von mindestens fünf geschützten Kegelrobben betrifft, der im Herbst 2024 in den Küstengewässern der Insel Rügen geschah. Angeklagt sind zwei lokale Fischer im Alter von 43 und 66 Jahren. Die Staatsanwaltschaft Stralsund wirft ihnen vor, dass sie beim Fischfang mit schwimmenden Stellnetzen in der Nähe der Landzunge Thiessower Haken nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Robben ergriffen hätten. Die Männer sollen bei routinemäßigen Kontrollen beobachtet haben, wie die Tiere auf der Suche nach Fischen in ihre Fanggeräte schwammen und dort erstickten. Der Tod der geschützten Säugetiere sei von ihnen wissentlich in Kauf genommen worden. Die Kegelrobbe, die größte Robbenart in der Ostsee, wurde in der Region bis in die 1970er Jahre massiv bejagt, was zu einem drastischen Rückgang ihrer Population führte. Seit der Einführung eines strengen Artenschutzes in vielen Ländern, darunter Deutschland, erholt sich ihre Zahl langsam, obwohl sie nach wie vor ein Anliegen von Umweltschützern ist. Konflikte mit der Fischerei, sowohl hinsichtlich der Konkurrenz um Fischbestände als auch unbeabsichtigter Beifänge, bleiben eine Herausforderung für den Artenschutz. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Strafbefehle erlassen, die für jeden Fischer eine Geldstrafe in Höhe von drei seiner monatlichen Gehälter wegen Verstoßes gegen Paragraf 17 des deutschen Tierschutzgesetzes vorsahen. Dieser Vorwurf betrifft das Zufügen erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden an Tieren ohne vernünftigen Grund. Die Angeklagten akzeptierten diese Strafbefehle nicht und legten Einspruch ein, was automatisch dazu führt, dass der Fall im Rahmen einer regulären Gerichtsverhandlung entschieden werden muss. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, wurde ein Termin für die Hauptverhandlung noch nicht festgelegt. Der Fall hat Medienaufmerksamkeit erregt, darunter von National Geographic, das zuvor über Obduktionen toter Robben berichtet hatte. „Damit hätten sie den Tod der Tiere 'zumindest billigend in Kauf genommen'” — Staatsanwaltschaft StralsundAlle vier analysierten deutschen Pressemedien – Berliner Zeitung, Süddeutsche Zeitung, DIE WELT und ZEIT ONLINE – liefern konsistente Informationen zu den Grundtatsachen: Anzahl der Angeklagten, Höhe der vorgeschlagenen Geldstrafen, Art der Vorwürfe und Fehlen eines festgelegten Verhandlungstermins. Die Berichte unterscheiden sich lediglich geringfügig im Stil und im Detaillierungsgrad; die Berliner Zeitung ist die einzige, die den Tatort (Thiessower Haken) präzise lokalisiert und auf Berichte von National Geographic verweist. Der Fall ist ein Beispiel für eine wachsende rechtliche Sensibilität gegenüber Schäden an Populationen geschützter Meerestierarten, insbesondere wenn diese im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Aktivitäten stehen.