Das Landgericht München I hat ein Urteil erlassen, das einer Eventagentur verbietet, Tischreservierungen für das Oktoberfest zu deutlich überhöhten Preisen weiterzuverkaufen. In einem Fall aus dem Jahr 2024 berechnete die Agentur einer Testperson 1729 Euro für sechs Plätze an einem Zehnertisch im Ochsenbraterei-Zelt, was etwa dem Dreifachen des Preises für eine direkte Reservierung beim Zeltbetreiber entsprach. Der Veranstalter Christian Scharpf betont, dass solche Praktiken dem Image und Ruf des Oktoberfests schaden und dass die Behörden zusammen mit den Zeltbetreibern konsequent dagegen vorgehen. Trotz früherer Urteile besteht das Problem des Weiterverkaufs von Reservierungen im Internet zu überhöhten Preisen weiterhin.

Gerichtsurteil gegen Agentur

Das Landgericht München I entschied, dass eine Eventagentur Tischreservierungen für das Oktoberfest nicht zu überhöhten Preisen zum Zweck der Gewinnerzielung weiterverkaufen darf. Dies verstößt gegen die vom Betreiber des Ochsenbraterei-Zelts festgelegten Reservierungsbedingungen. Bei Wiederholung dieser Praxis droht der Agentur eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro oder Haft für ihren Geschäftsführer.

Fall eines Testkaufs im Jahr 2024

Im Rahmen des Gerichtsverfahrens organisierte der Zeltbetreiber Ochsenbraterei, die Familie Haberl, einen Testkauf. Ein anonymer Käufer zahlte 1729 Euro für sechs Plätze an einem Zehnertisch inklusive Konsumgutscheinen. Diese Summe war etwa dreimal höher als die Kosten für eine Reservierung von zehn Plätzen direkt beim Betreiber, wo man lediglich für Gutscheine für Essen und Getränke bezahlt.

Kampf gegen Graumarkt und Reaktion der Behörden

Der Veranstalter des Oktoberfests, Christian Scharpf, der auch Wirtschaftsreferent in München ist, äußerte sich zufrieden mit dem Urteil. Er betonte, dass Praktiken des Weiterverkaufs zu überhöhten Preisen dem Ruf des Festivals schaden und dass die Stadt zusammen mit den Zeltbetreibern aktiv dagegen vorgeht. Auch Verbraucherschutzorganisationen warnen regelmäßig davor.

Anhaltendes Problem des Online-Weiterverkaufs

Trotz früherer für die Zeltbetreiber günstiger Urteile tauchen im Internet weiterhin Angebote für den Weiterverkauf von Reservierungen für die kommende Oktoberfest-Ausgabe 2026 auf. Auktionsportale bieten Tische sogar für Beträge von bis zu 10.000 Euro für zwei oder mehr Zehnertische an, die ein Vielfaches der offiziellen Preise für Konsumgutscheine übersteigen.

Das Landgericht München I hat ein wegweisendes Urteil im langjährigen Streit um den Weiterverkauf von Tischreservierungen für das berühmte Münchner Oktoberfest gefällt. Das Urteil stellt eine direkte Unterstützung für die Bierzeltbetreiber dar, die seit Jahren mit dem sogenannten grauen Markt für Reservierungshandel kämpfen. Im konkreten Fall untersagte das Gericht einer Eventagentur, weiterhin Plätze im Ochsenbraterei-Zelt zu Preisen anzubieten, die ein Vielfaches der offiziellen Sätze übersteigen. Der Fall basierte auf einem Testkauf, der von der Familie Haberl, den Eigentümern des Zeltes, organisiert wurde. Im Jahr 2024 zahlte ein anonymer Kunde der Agentur 1729 Euro für sechs Plätze an einem Zehnertisch, obwohl er laut Reservierungsbedingungen damit kein Recht auf einen Platz erwarb. Offiziell verpflichtet sich ein Gast bei direkter Reservierung eines Tisches beim Zeltbetreiber zum Kauf von Konsumgutscheinen für einen bestimmten Betrag, der in der Regel einige hundert Euro für den gesamten Tisch beträgt und später für bestelltes Essen und Bier eingelöst werden kann. Das Oktoberfest, das seit 1810 in München stattfindet, ist das größte Volksfest der Welt und zieht jedes Jahr Millionen Besucher an. Die traditionellen Bierzelte, die von Münchner Brauereien und Familienbetrieben geführt werden, bieten eine begrenzte Anzahl von Plätzen, und Tischreservierungen, insbesondere an Wochenenden, sind sehr begehrt und schnell ausverkauft. Christian Scharpf, der als Wiesnchef, also offizieller Veranstalter des Festes, sowie als Münchner Wirtschaftsreferent fungiert, kritisierte die Weiterverkaufspraktiken scharf. „Derartige Geschäftspraktiken schaden dem Ruf und dem Image des Oktoberfestes” – erklärte er und fügte hinzu, dass die Stadtverwaltung zusammen mit den Zeltbetreibern aktiv gegen diese Praxis vorgehe. Das Gerichtsurteil könnte einen wichtigen Präzedenzfall darstellen. Das Gericht drohte an, dass bei erneuter Verletzung des Verbots durch die Agentur eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro verhängt werden könne und ihr Geschäftsführer sogar in Haft genommen werden könne. Trotz dieses für die Klägerseite günstigen Urteils ist das Problem nicht verschwunden. Wie Presseberichte zeigen, tauchen bereits jetzt auf Internetportalen Angebote für Tische für die kommende Festivalausgabe auf, mit Preisen von bis zu 10.000 Euro für Pakete mit mehreren Tischen. Der Kampf gegen dieses Phänomen ist daher kontinuierlich und erfordert ständige Überwachung und rechtliche Schritte. Zeltbetreiber wie die Familie Haberl sind nicht zum ersten Mal vor Gericht erfolgreich. In der Vergangenheit gewannen sie ebenfalls Verfahren gegen Portale, die den Weiterverkauf von Reservierungen anboten. Der Mechanismus des Weiterverkaufs besteht darin, dass Zwischenhändler Reservierungsblöcke aufkaufen und dann einzelne Plätze mit hoher Gewinnspanne weiterverkaufen. Kunden, die diese nutzen, sind sich oft nicht bewusst, dass der Kauf ihnen keine Garantie für den Zutritt zum Zelt gibt und sie sogar mit einer Dienstverweigerung oder Entfernung rechnen müssen, wenn das Zeltpersonal die Herkunft der Reservierung entdeckt. Die rechtliche Grundlage für solche Maßnahmen sind die allgemeinen Teilnahme- und Reservierungsbedingungen, die von jedem Zeltbetreiber festgelegt werden und in der Regel den Weiterverkauf von Reservierungen zu gewerblichen Zwecken ausdrücklich verbieten.

Mentioned People

  • Christian Scharpf — Veranstalter des Oktoberfests (Wiesnchef) sowie Wirtschaftsreferent in München für die SPD.
  • Rodzina Haberl — Betreiber des Bierzelts Ochsenbraterei auf dem Oktoberfest, Kläger im Gerichtsverfahren gegen eine Agentur, die Reservierungen weiterverkauft.