Ab dem 1. März 2026 steigen die Leistungen von ZUS und KRUS um 5,3 Prozent, wobei ein Teil der Überweisungen früher bei den Berechtigten eintrifft, da der 1. März auf einen Sonntag fällt. Die Änderungen betreffen unter anderem die Mindestrente, Pensionen und Zuschläge sowie die Grenzen bei der Witwenrente. Gleichzeitig könnten einige Senioren Teile ihrer Zuschläge verlieren, wenn sie nach der Erhöhung Einkommensgrenzen überschreiten.
Indexierung 5,3 Prozent
Ab dem 1. März steigen Renten, Pensionen und Zuschläge von ZUS und KRUS. Da der 1. März auf einen Sonntag fällt, sollen Teile der Überweisungen früher eintreffen.
Neue Mindestbeträge und Zuschläge
Die Mindestrente soll 1 978,49 € brutto betragen. Der Pflegezuschlag steigt auf 366,68 €, für einen Teil der Kriegsinvaliden auf 550,02 €.
Risiko des Verlusts von Leistungsteilen
Nach der Erhöhung könnten einige Senioren Einkommensgrenzen überschreiten, darunter 2 900 € brutto für die vierzehnte Rente. Der Mechanismus „Euro für Euro“ greift.
Witwenrente und Grenzen
Die Indexierung umfasst Elemente der Witwenrente bei Leistungszusammenrechnung: 100 Prozent einer und 15 Prozent einer zweiten Leistung. Auch die Grenzwerte, die das Auszahlungsrecht beeinflussen, steigen.
Streit um Unterstützung für Menschen mit Behinderungen
Ab März steigt die Unterstützungsleistung, die an Punkte und die Sozialrente gekoppelt ist. Gleichzeitig wurden Schwierigkeiten beim Zugang zu Assistenten und Kontroversen um Bewertungen der MOPS beschrieben.
Ab dem 1. März 2026 führen ZUS und KRUS die jährliche Indexierung der Leistungen auf einem Niveau von 5,3 Prozent durch. Da der 1. März auf einen Sonntag fällt, wird ein Teil der Auszahlungen früher erfolgen (als Termin für die ersten erhöhten Überweisungen wurde unter anderem der 27. Februar genannt). Nach der Indexierung soll die Mindestrente 1 978,49 € brutto betragen. Es steigen auch die zusammen mit den Leistungen ausgezahlten Zuschläge, darunter der Pflegezuschlag auf 366,68 € monatlich und für einen Teil der Kriegsinvaliden auf 550,02 €. Die Änderungen betreffen auch landwirtschaftliche Leistungen, und im April sollen Berechtigte bei der KRUS eine dreizehnte Rente in Höhe der Mindestrente erhalten. 5,3% — Indexierungsrate 2026Ausgewählte Leistungssätze 2026: Mindestrente (brutto): 1978.49, Pflegezuschlag: 366.68, Pflegezuschlag (Kriegsinvalide): 550.02, Unterstützungsleistung (max): 4133.60Wichtigste Termine für Leistungsänderungen: 27. Februar — Erste frühere Überweisungen; 1. März — Inkrafttreten der Indexierung; 1. Mai — Höhere Gebühren für Sanatorien; 1. Oktober — Höhere Grenze für den UnterhaltsfondsDie Rentensysteme in Europa basieren auf Sozialversicherungen, die sich seit Ende des 19. Jahrhunderts entwickelten, als Staaten begannen, Leistungen an Arbeit und Beiträge zu knüpfen. In Polen hat sich nach den Reformen der 90er Jahre und Anfang des 21. Jahrhunderts ein gemischtes Modell herausgebildet, in dem die Indexierung als Instrument zum Schutz der Einkommen älterer Menschen eine wichtige Rolle spielt. Parallel beschrieben Medien die Konsequenzen von Einkommensgrenzen. Ein Teil der Rentner könnte nach der Indexierung die unveränderte Grenze von 2 900 € brutto überschreiten, die für die volle Auszahlung der vierzehnten Rente relevant ist, oder andere Grenzen (z. B. 2 500 € brutto), die sich auf Sozialleistungen auswirken. Es wurde auch auf die Regeln für Gerichtsvollzieherpfändungen hingewiesen: Bei zivilrechtlichen Schulden sollte die Pfändung 25 Prozent der Bruttorente nicht überschreiten, bei rückständigem Unterhalt können es bis zu 60 Prozent der Leistung sein. Weitere Themen betrafen die Unterstützung für Menschen mit Behinderungen: Ab März steigt die Unterstützungsleistung, deren Höhe von Punkten abhängt (40 bis 220 Prozent der Sozialrente), und in der öffentlichen Debatte kehrt die Kritik an Praktiken einiger MOPS zurück, die – laut beschriebenen Fällen – Pflegebedürftigkeit durch eine Umfeldanalyse überprüfen. Gleichzeitig plant die Regierung laut Aussagen des Finanzministers weder die Ersetzung des Gesundheitsbeitrags durch eine „Gesundheitssteuer“ noch eine Anhebung des Rentenalters, während Polen 2050 einen Gesetzentwurf zur Anhebung der Verbrauchsteuer (Akzise) auf Alkohol mit einer halbjährigen vacatio legis und dem Postulat eingereicht hat, Überschüsse an die NFZ weiterzuleiten. „"Skutki nadużywania alkoholu kosztują Polskę miliardy złotych rocznie. Dlatego składamy projekt ustawy, który wiąże akcyzę z realnym wsparciem systemu ochrony zdrowia"” — Polen 2050
Mentioned People
- Andrzej Domański — Finanz- und Wirtschaftsminister; dementierte Berichte über Pläne für eine „Gesundheitssteuer“ und eine Anhebung des Rentenalters.
- Jolanta Sobierańska-Grenda — Gesundheitsministerin; ihr Treffen mit der Linken wurde als Konsultationen über den Zustand des Gesundheitssystems beschrieben.
- Krystyna Michałek — Regionale Pressesprecherin des ZUS in der Woiwodschaft Kujawien-Pommern; kommentierte die Erhöhung der Unterstützungsleistung.
- Wioleta Tomczak — Abgeordnete von Polen 2050; informierte über den Gesetzentwurf zur Anhebung der Verbrauchsteuer auf Alkohol und die Weitergabe von Überschüssen an die NFZ.
- Szymon Hołownia — Vorsitzender von Polen 2050; wird im Zusammenhang mit Veröffentlichungen über die Militärrente seiner Frau erwähnt.
- Urszula Brzezińska-Hołownia — Pilotin; laut Veröffentlichungen erwarb sie nach dem Übergang in die Reserve Anspruch auf eine Militärrente.