Die italienische Wettbewerbsbehörde, die Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato, hat die Einstellung des Verfahrens gegen die Unternehmen FiberCop und Tim bekannt gegeben. Die Entscheidung fiel nach Annahme der von den Firmen vorgelegten Zusagen in Bezug auf den Master Service Agreement-Vertrag. Dieser Vertrag wurde nach der Ausgliederung des Telekommunikationsnetzes im Juli 2024 geschlossen.
Abschluss des Wettbewerbsverfahrens
Die italienische Wettbewerbsbehörde hat das Verfahren gegen FiberCop und Tim nach Annahme ihrer Zusagenvorschläge formell beendet.
Annahme der Zusagen der Parteien
Die Entscheidung der Behörde erfolgte nach einem umfassenden Konsultationsprozess mit betroffenen Marktteilnehmern.
Hintergrund: Vertrag nach Netztrennung
Der Fall betraf den Master Service Agreement-Vertrag, der nach der Ausgliederung der Netzvermögenswerte im Juli 2024 geschlossen wurde.
Die italienische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde hat die Einstellung des Prüfverfahrens gegen die Unternehmen FiberCop und Telecom Italia (Tim) bekannt gegeben. Diese Entscheidung erfolgte nach der formellen Annahme eines Pakets von Zusagen durch die Regulierungsbehörde, die die Unternehmen im Zusammenhang mit rechtlichen Kontroversen vorgelegt hatten. Gegenstand des Verfahrens war der sogenannte Master Service Agreement (MSA), der von beiden Firmen im Anschluss an eine entscheidende Unternehmensoperation unterzeichnet wurde. Der italienische Telekommunikationsmarkt ist seit Jahren Schauplatz intensiver Eigentums- und Regulierungsveränderungen. Der Prozess der Trennung der Netzinfrastruktur von den Betreiberdienstleistungen, bekannt als Separation, wurde in verschiedenen europäischen Ländern seit den 2000er Jahren als Methode zur Steigerung des Wettbewerbs durch den Zugang mehrerer Betreiber zum selben physischen Netz umgesetzt. Die Operation, die den direkten Hintergrund für den Fall bildete, war die Ausgliederung (scorporo) des Telekommunikationsnetzes, die im Juli 2024 abgeschlossen wurde. Aus dieser Transaktion ging das Unternehmen FiberCop hervor, dessen Ziel die Verwaltung der Glasfaserinfrastruktur ist. Der MSA-Vertrag sollte die Beziehungen zwischen der neuen netzverwaltenden Einheit (FiberCop) und dem historischen Betreiber (Tim), der es nutzt, regeln. Die Wettbewerbsbehörde leitete das Verfahren ein, um zu prüfen, ob die Bedingungen dieses Vertrags nicht gegen die Prinzipien des gesunden Wettbewerbs verstoßen, beispielsweise durch die Erschwerung des Netzzugangs für andere Betreiber. Der Prozess endete einvernehmlich, was in solchen Fällen Standardpraxis ist. Statt Geldbußen oder Anordnungen zu verhängen, akzeptierte die Regulierungsbehörde die freiwilligen Zusagen, die von den Parteien vorgelegt wurden. Wie in der Mitteilung betont wurde, erfolgte die Entscheidung nach Durchführung eines umfangreichen Konsultationsprozesses, der andere Marktteilnehmer einbezog. Diese Konsultationsphase dient der Überprüfung, ob die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen ausreichend sind und potenzielle Gefahren für den Wettbewerb tatsächlich beseitigen. Der genaue Inhalt der Zusagen wurde in den verfügbaren Mitteilungen nicht öffentlich bekannt gegeben, doch ihre Annahme durch die Behörde bedeutet, dass sie diese als angemessen erachtet. „Gli impegni sono stati accolti dopo un ampio processo di consultazione.” (Die Zusagen wurden nach einem umfassenden Konsultationsprozess angenommen.) — Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato Die Einstellung des Verfahrens beseitigt eine erhebliche regulatorische Unsicherheit für beide Unternehmen, insbesondere für FiberCop, dessen Geschäftsmodell auf der kommerziellen Bereitstellung der Infrastruktur für verschiedene Betreiber basiert. Für den italienischen Telekommunikationsmarkt bedeutet diese Entscheidung die Fortsetzung des Investitionsprozesses in den Ausbau des fortschrittlichen Breitbandnetzes, was ein Schlüsselelement der nationalen und EU-weiten Digitalisierungspläne ist.
Mentioned People
- Roberto Rustichelli — Vorsitzender der italienischen Wettbewerbsbehörde (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato).