Das Finanzministerium hat einen Entwurf zur Änderung des Verbrauchsteuergesetzes veröffentlicht, der eine Steuer auf Nachfüllkartuschen für wiederverwendbare elektronische Zigaretten einführt. Die Änderung zielt darauf ab, eine rechtliche Lücke zu schließen, die es ermöglichte, die Besteuerung durch den getrennten Verkauf von Liquids und Geräten zu umgehen. Das Ministerium plant, die neuen Vorschriften schnell einzuführen, möglicherweise bereits im zweiten Quartal des laufenden Jahres. Der Entwurf wartet auf weitere gesetzgeberische Arbeiten.

Neue Verbrauchsteuer

Der Gesetzentwurf führt eine Definition von Nachfüllkartuschen für E-Zigaretten als neue verbrauchsteuerpflichtige Erzeugnisse ein, was ihre Besteuerung bedeutet.

Schließung einer rechtlichen Lücke

Die bisherige Praxis des getrennten Verkaufs von Liquids und Heizelementen ermöglichte die Steuerumgehung. Die neuen Vorschriften sollen dies ändern.

Inkrafttretensdatum

Das Ministerium möchte die Änderungen schnell einführen und plant, dass die Vorschriften bereits im zweiten Quartal 2026 in Kraft treten.

Das Finanzministerium hat einen Entwurf zur Änderung des Verbrauchsteuergesetzes und des Steuerstrafgesetzbuchs vorgelegt, der die Besteuerung von Nachfüllkartuschen für wiederverwendbare elektronische Zigaretten vorsieht. Die Änderung zielt darauf ab, eine rechtliche Lücke zu schließen, die es Herstellern und Händlern ermöglichte, die Zahlung der Verbrauchsteuer durch den getrennten Verkauf von Liquidbehältern und Heizelementen zu umgehen. Der Entwurf wurde auf der Website des Regierungszentrums für Gesetzgebung veröffentlicht und wartet auf den weiteren Gesetzgebungsprozess. Die Verbrauchsteuer auf Tabakerzeugnisse in Polen hat eine lange Geschichte, die bis in die Zwischenkriegszeit zurückreicht. Die heutigen verbrauchsteuerrechtlichen Regelungen sind weitgehend mit dem Recht der Europäischen Union harmonisiert, die durch Richtlinien Mindestsätze für verschiedene Produktkategorien festlegt. E-Zigaretten als relativ neues Produkt befanden sich jahrelang in einer regulatorischen Grauzone. Gemäß dem Entwurf soll in das Gesetz eine Definition für ein neues verbrauchsteuerpflichtiges Erzeugnis eingeführt werden, nämlich Nachfüllkartuschen für wiederverwendbare E-Zigaretten und multifunktionale Geräte. Das bedeutet, dass kleine Liquidbehälter, die Nutzer regelmäßig austauschen, der Steuer unterliegen werden. Wie Experten angeben, könnte eine solche Änderung die Geldbeutel der Verbraucher erheblich belasten. In einem Artikel wurde über einen potenziellen Satz von 40 Złoty pro Stück berichtet, dies muss jedoch in offiziellen Ministerialdokumenten bestätigt werden. Das Finanzministerium plant, die Änderungen im Eilverfahren einzuführen und weist auf die Möglichkeit hin, dass die Vorschriften bereits im zweiten Quartal 2026 in Kraft treten könnten. Der Änderungsentwurf geht nun in die ressortübergreifende Abstimmung und die öffentliche Konsultation. Unternehmen, die mit der Herstellung und dem Vertrieb von E-Zigaretten befasst sind, müssen sich an die neuen Vorschriften anpassen, was eine Änderung ihrer Geschäftsmodelle und Preisstrukturen erfordern könnte.

Mentioned People

  • Szymon Parulski — Steuerberater in der Kanzlei Parulski & Wspólnicy, der die Verbrauchsteuerpläne kommentiert