Ab dem 1. März 2026 treten in der katholischen Kirche in Polen neue Vorschriften über Geldstrafen in Kraft. Die Sanktionen für kanonische Vergehen betreffen sowohl Geistliche als auch Laien, die kirchliche Funktionen ausüben. Die Höhe der Geldbußen wird direkt an den im Land geltenden Mindestlohn gekoppelt, was bedeutet, dass die höchsten Strafen über 96.000 Złoty brutto betragen können. Diese Änderungen sind das Ergebnis der vom Papst Franziskus initiierten Reform des kanonischen Rechts.

Kopplung der Strafen an den Mindestlohn

Die Höhe der Geldbußen ist relativ und hängt vom Mindestlohn in Polen ab, was eine automatische Wertanpassung der Strafen gewährleistet.

Breiter subjektiver Anwendungsbereich

Sanktionen können nicht nur gegen Geistliche, sondern auch gegen Laien verhängt werden, die kirchliche Ämter und Funktionen ausüben.

Garantie eines sozialen Existenzminimums

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Strafe der bestraften Person nicht die Lebensgrundlage entziehen und den pfändungsfreien Betrag nicht unterschreiten darf.

Zum 1. März 2026 führt die polnische katholische Kirche ein System von Geldstrafen ein, die für kanonische Vergehen verhängt werden, die während der Ausübung dienstlicher Pflichten begangen wurden. Die neuen Regelungen stellen die Umsetzung von Änderungen im Codex des Kanonischen Rechts dar, die Papst Franziskus Ende 2021 eingeführt hat. Die Polnische Bischofskonferenz präzisierte die Höhe dieser Sanktionen während ihrer 402. Vollversammlung in Danzig, und das entsprechende Dekret hat bereits die Zustimmung des Heiligen Stuhls erhalten. Das System sieht expiatorische Strafen mit Vermögenscharakter vor, was eine Rückkehr zur alten disziplinarischen Praxis der Kirche darstellt. Der finanzielle Mechanismus wurde fest an das in der Republik Polen geltende Mindestbruttogehalt gekoppelt. Die Untergrenze der Geldbuße beträgt die Hälfte des niedrigsten Gehalts, während die Obergrenze das Zwanzigfache des Mindestlohns ist. Nach Berechnungen liegen die Sätze derzeit zwischen 2.403 Złoty und 96.120 Złoty brutto. Das moderne Sanktionssystem ermöglicht nicht nur die Verhängung einmaliger Geldstrafen, sondern auch die zeitweise oder dauerhafte Entziehung des gesamten oder eines Teils des kirchlichen Gehalts. Die Vorschriften enthalten jedoch einen wichtigen sozialen Schutzmechanismus: Die Sanktion darf dem Bestraften nicht die Mittel für einen angemessenen Lebensunterhalt entziehen. Der dem Täter verbleibende Betrag darf nicht niedriger sein als der pfändungsfreie Betrag. In der Tradition des kanonischen Rechts gab es Geldstrafen über Jahrhunderte, doch sie wurden mit dem Codex von 1983 nahezu vollständig eliminiert. Die Reform von Papst Franziskus hat sie als wirksames Instrument zur Disziplinierung von Mitarbeitern kirchlicher Institutionen im Zeitalter der Professionalisierung des Vermögensmanagements wieder eingeführt.Ein wichtiger Aspekt der neuen Vorschriften ist die Zweckbestimmung der verhängten Sanktionen. Das Sanktionen verhängende Organ, beispielsweise ein Kirchengericht oder der Ortsordinarius, ist verpflichtet, einen konkreten kirchlichen Zweck anzugeben, für den die eingezogenen Mittel verwendet werden. Dies kann karitative Tätigkeit, Denkmalpflege oder Missionsunterstützung sein. Die Novelle betrifft einen breiten Personenkreis – nicht nur Priester und Ordensleute, sondern auch Direktoren diözesaner Einrichtungen oder weltliche Mitarbeiter von Pfarreien. Die Dokumentation dieser Änderungen wurde offiziell in den „Akten der Polnischen Bischofskonferenz” veröffentlicht, womit der Gesetzgebungsprozess innerhalb der Ortskirche abgeschlossen ist.

Mentioned People

  • Franciszek — Papst, der Ende 2021 die Novellierung des Codex des Kanonischen Rechts initiierte.