Die italienische Einziehungsagentur Agenzia delle Entrate Riscossione erinnert an den nahenden Zahlungstermin für die nächste Rate im Rahmen des Steuererleichterungsprogramms Rottamazione-quater. Für die meisten Steuerpflichtigen handelt es sich um die elfte Rate, für Personen, die erneut in das Programm aufgenommen wurden, um die dritte Rate des Wiederaufnahmeplans. Der Termin endet am 28. Februar 2026, jedoch werden aufgrund der gesetzlich vorgesehenen fünf Toleranztage und der Wochenenden Zahlungen, die bis zum 9. März geleistet werden, als fristgerecht anerkannt. Andernfalls droht der Verlust der Vorteile aus dem begünstigten Vergleich, und die bisher eingezahlten Mittel werden auf die allgemeine Schuld angerechnet.
Fälligkeit der Ratenzahlung
Der Haupttermin für die Zahlung der elften Rate im Rahmen des Programms Rottamazione-quater endet am 28. Februar 2026. Gemäß den Vorschriften werden auch Einzahlungen, die bis zum 9. März erfolgen, dank der Karenzzeit und freien Tagen als fristgerecht anerkannt.
Folgen bei Nichtzahlung
Die Nichtleistung der Zahlung zum vorgesehenen Termin, eine Verspätung oder die Einzahlung eines unvollständigen Betrags führt zum Verlust aller Vorteile aus dem begünstigten Vergleich. Bereits eingezahlte Beträge verfallen nicht, sondern werden dann auf die allgemeinen Steuerschulden angerechnet.
Zahlungsmöglichkeiten
Die Zahlung kann in Banken, auf der Post, in Verkaufsstellen wie Tabakläden und Ricevitorie sowie über Geldautomaten (ATM) mit entsprechender Funktion geleistet werden. Details sind der Mitteilung der Agenzia delle Entrate Riscossione zu entnehmen.
Unterschiedliche Sätze für Teilnehmer
Die Einzahlung betrifft zwei Gruppen von Steuerpflichtigen. Für die meisten ist es die elfte Rate des Programms, während für Personen, die erneut in das Vergleichsverfahren aufgenommen wurden, die dritte Rate gemäß ihrem individuellen Rückzahlungsplan gilt.
Das italienische Finanzamt hat den nahenden Zahlungstermin für die nächste Rate im Rahmen der sogenannten Rottamazione-quater angekündigt. Der Haupttermin endet am 28. Februar 2026. Die Agenzia delle Entrate Riscossione informiert, dass dank der gesetzlich vorgesehenen fünftägigen Toleranzfrist und unter Berücksichtigung arbeitsfreier Tage auch Zahlungen, die bis zum 9. März erfolgen, als rechtzeitig beglichen gelten. Für die meisten Programmteilnehmer handelt es sich um die Zahlung der elften Rate. Unterschiedliche Regeln gelten jedoch für die Gruppe der Steuerpflichtigen, die nach vorherigem Ausschluss erneut in das Verfahren aufgenommen wurden – für sie gilt die dritte Rate gemäß ihrem individuellen Wiederaufnahmeplan. Programme vom Typ 'Rottamazione' (sogenanntes Steuer-'Verschrotten') werden in Italien seit Jahren als Instrument zur Bekämpfung von Steuerschulden und zur Erhöhung der Einziehungseffizienz eingesetzt. Sie ermöglichen es Steuerpflichtigen, Schulden zu begleichen, ohne die vollen Kosten für Zinsen und Strafen tragen zu müssen, vorausgesetzt, der Zahlungsplan wird strikt eingehalten. In der Mitteilung erläutert die Agentur die Folgen einer Fristüberschreitung im Detail. Bei Nichtzahlung, Verspätung oder nur teilweiser Begleichung der Summe verliert der Programmteilnehmer alle Vorteile aus dem begünstigten Vergleich. Wichtig ist, dass bereits eingezahlte Mittel nicht verfallen, sondern auf die allgemeine Steuerschuld angerechnet werden. Diese Information soll Steuerpflichtige an die schwerwiegenden Folgen einer unterlassenen Zahlung erinnern. Die Zahlung kann über traditionelle Kanäle erfolgen: in Banken, auf der Post, in autorisierten Verkaufsstellen (Tabakläden, Ricevitorie) sowie über entsprechende Geldautomaten. Details zu den Beträgen und Kontonummern für die Einzahlungen sollten in den individuellen Benachrichtigungen verfügbar sein, die an die Programmteilnehmer verschickt werden.