Die Staatsanwaltschaft in Rottweil in Baden-Württemberg hat die Ermittlungen zum tragischen Tod eines siebenjährigen Mädchens eingestellt. Das Kind kam unter einer umgekippten Holztresen während eines Selbstverteidigungskurses im Karnevalsverein "Narrenheim" in Sulz am Neckar ums Leben. Nach Ermittlungen und Gutachten war der Vorfall ein Unfall, der nicht vorhersehbar war. Die Theke, die seit Jahren als Bar und Raumteiler diente, war stabil, und frühere Probleme mit ihrer Standfestigkeit waren nicht bekannt.
Einstellung der Ermittlungen nach Tragödie
Die Staatsanwaltschaft Rottweil informierte in Zusammenarbeit mit der Polizei über die Einstellung der Ermittlungen zum Tod eines siebenjährigen Mädchens. Die Entscheidung erfolgte nach einem Gutachten, das weder Schuld Dritter noch Konstruktionsfehler des Gegenstandes aufzeigte. Die Tragödie wird als bedauerlicher Unfall angesehen.
Details des tragischen Unfalls
Der Unfall ereignete sich am 28. Januar 2026 während eines Selbstverteidigungskurses. Das Mädchen sprang in einer Trinkpause an den Holztresen und klammerte sich an dessen überstehender Deckplatte fest. Dies verursachte das Umkippen des schweren Möbelstücks, das das Kind begrub und tödliche Verletzungen verursachte.
Position der Strafverfolgungsbehörden
In einer offiziellen Mitteilung betonten Staatsanwaltschaft und Polizei, dass die Theke stabil und für ihre Standardnutzung geeignet war. Frühere Probleme mit der Standfestigkeit seien nicht aufgezeichnet worden, obwohl das Möbel einen "massiven" Eindruck machte. Da der Unfall als unvorhersehbar eingestuft wurde, sah man keine Grundlage für eine strafrechtliche Verantwortung.
In Deutschland wurde das Ermittlungsverfahren zum Tod eines siebenjährigen Mädchens ohne Anklageerhebung abgeschlossen. Das Kind starb unter einer umgekippten Holztresen während eines Selbstverteidigungskurses, der in einem Karnevalsverein in Sulz am Neckar im Bundesland Baden-Württemberg stattfand. Das deutsche Strafrecht unterscheidet streng zwischen Verantwortung für vorsätzliche Handlungen und für Unfälle. Eine Schlüsselrolle in solchen Ermittlungen spielt die Einschätzung von Sachverständigen, die bewerten, ob das Ereignis vorhersehbar war und ob es zu einer Vernachlässigung der Sicherheitspflichten kam. Die Staatsanwaltschaft Rottweil gab nach Auswertung der Beweise und eines Gutachtens am Donnerstag eine Mitteilung zur Einstellung des Verfahrens heraus. Darin wurde festgestellt, dass kein Fremdverschulden vorlag. Dies bedeutet, dass niemand außer dem Opfer für die entstandene Situation verantwortlich ist. Das Möbelstück selbst, das seit Jahren als Bar und Raumteiler im Dachgeschoss diente, wurde als standfest und für seinen Zweck geeignet erachtet. In der Mitteilung wurde betont, dass "Probleme mit der Standfestigkeit (...) während aller Jahre der bisherigen Nutzung nicht bekannt waren". Diese Entscheidung beendet den Weg für ein Strafverfahren in dieser Sache. Die Tragödie ereignete sich am 28. Januar dieses Jahres. Während einer Pause im Selbstverteidigungskurs sprang das Mädchen an die Theke und hing sich an ihrer überstehenden Deckplatte auf. Das Möbel, das nicht an Wand oder Boden befestigt war, kippte um und begrub das Kind. Die Ermittlungen bestätigten diese Abfolge der Ereignisse. Die Staatsanwaltschaft sah darin einen Unfall, der nicht vorhersehbar war und somit keine strafrechtliche Verantwortung nach sich zieht. Der Fall stieß auf große öffentliche Resonanz und löste Fragen zur Sicherheit an Orten aus, an denen Veranstaltungen für Kinder organisiert werden.
Mentioned People
- Nicht genannte Opfer (siebenjähriges Mädchen) — Todesopfer eines Unfalls während eines Selbstverteidigungskurses.