Das Bezirksgericht in Płock hat eine Anordnung zur vierwöchigen psychiatrischen Beobachtung des 18-jährigen Bartosz G. unter geschlossenen Bedingungen erlassen. Die Entscheidung fiel, nachdem psychiatrische Sachverständige ambulante Untersuchungen für unzureichend zur vollständigen Beurteilung des Zurechnungsfähigkeitszustands des Mannes hielten. Bartosz G. wird Mord unter besonders grausamen Umständen vorgeworfen, zu dem er sich trotz gesammelter Beweismittel und der dramatischen Todesumstände des Teenagers konsequent nicht bekennt.
Entscheidung zur Beobachtung
Das Gericht in Płock ordnete eine vierwöchige psychiatrische Beobachtung von Bartosz G. unter geschlossenen Bedingungen an.
Fehlendes Geständnis
Der des Mordes unter besonders grausamen Umständen Verdächtigte weigert sich trotz Beweislage, seine Schuld einzugestehen.
Kritische Sachverständigenmeinung
Die Ergebnisse der psychiatrischen Untersuchungen werden entscheiden, ob der Täter vor Gericht gestellt werden kann und ihm lebenslange Haft droht.
Das Bezirksgericht in Płock ist dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt und hat angeordnet, den 18-jährigen Bartosz G. in einer geschlossenen Heilanstalt unterzubringen. Diese Entscheidung ist von entscheidender Bedeutung für den weiteren Verlauf der Ermittlungen zum brutalen Mord an der 16-jährigen Maja aus Mława. Während der Sitzung signalisierten die beauftragten Ärzte, dass eine einmalige Untersuchung keine kategorische Aussage darüber zulasse, ob der Verdächtige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. Die psychiatrische Beobachtung dauert mindestens vier Wochen, und die Fachleute konzentrieren sich auf die Analyse der Persönlichkeit und möglicher psychotischer Störungen des Täters. Die Bezirksstaatsanwaltschaft in Płock betont, dass dies eine notwendige Verfahrensstufe sei, die den Inhalt der künftigen Anklageschrift bestimmen werde. Bartosz G. wird Mord unter besonders grausamen Umständen vorgeworfen, wofür im polnischen Rechtssystem eine lebenslange Freiheitsstrafe droht. Trotz der Schwere der Situation und der vorgelegten Beweise gesteht der Jugendliche seine Schuld nicht ein und weigert sich, belastende Aussagen zu machen. Die Ermittler haben festgestellt, dass das Opfer infolge zahlreicher Schläge mit einem stumpfen Gegenstand auf den Kopfbereich starb, was zu irreversiblen Hirnverletzungen führte. Das Gutachten der Sachverständigen wird die Grundlage für die Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten bilden, was bei Feststellung einer psychischen Erkrankung zur Einstellung des Verfahrens und zur Einweisung in eine Entzugstherapie führen kann. Die polnische forensische Psychiatrie stützt sich auf die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs von 1997, das die Begriffe der Schuldunfähigkeit und der verminderten Schuldfähigkeit präzise definiert, was direkten Einfluss auf das Strafmaß hat.Die Tragödie in Mława hat große gesellschaftliche Betroffenheit ausgelöst, und die lokale Gemeinschaft fordert eine strenge Bestrafung des Täters. Das Gericht hat den Beginn der Untersuchungen für März 2026 festgelegt, was bedeutet, dass das vollständige Gutachten erst im zweiten Quartal des Jahres in die Akten gelangt. Bis dahin bleibt Bartosz G. in Untersuchungshaft unter strenger Aufsicht der beauftragten Psychiater und Psychologen. Der zuständige Staatsanwalt betonte, dass die Beweislage vollständig sei, jedoch ohne endgültige medizinische Diagnose keine sachliche Entscheidung vor Gericht herbeigeführt werden könne. Die Situation ist auch deshalb kompliziert, weil das junge Alter des Täters eine besonders gründliche Bewertung seiner emotionalen Entwicklung und psychischen Reife erfordert.
Mentioned People
- Bartosz G. — 18-jähriger Verdächtiger im Mordfall Maja aus Mława, der einer psychiatrischen Beobachtung unterzogen wird.