Der Umweltausschuss des Berliner Parlaments hat einen Gesetzentwurf angenommen, der die dauerhafte Existenz zehntausender Kleingärten sicherstellen soll. Die neuen Vorschriften schränken die Möglichkeit, diese Flächen für Investitionen umzuwidmen, drastisch ein. Diese von der CDU-Fraktion unterstützte Entscheidung stellt einen entscheidenden Schritt zum Schutz der grünen Lungen der Stadt und zur Sicherung von Erholungsflächen für die Berliner Bevölkerung dar und beendet eine jahrelange Phase der Unsicherheit für die dortigen Kleingärtner.
Dauerhafter rechtlicher Schutz
Das Gesetz gewährleistet die dauerhafte Erhaltung von Kleingärten auf Flächen im Besitz des Landes Berlin und beendet deren bisherigen temporären Status.
Einschränkung von Umwidmungen
Die Schließung von Gärten wird nur in sehr engen Grenzen möglich sein, was eine freie Bebauung durch Bauunternehmer dieser Flächen unmöglich macht.
Schneller Gesetzgebungsweg
Der Entwurf hat bereits den parlamentarischen Ausschuss passiert und soll innerhalb einer Woche endgültig vom Abgeordnetenhaus angenommen werden.
Der Berliner Senat hat eine historische Entscheidung getroffen, zehntausende Kleingärten unter besonderen rechtlichen Schutz zu stellen. Der Gesetzentwurf, der bereits die Zustimmung des Umweltausschusses im Abgeordnetenhaus erhalten hat, zielt darauf ab, die Praxis der einfachen Umwidmung von Kleingartenflächen für Bau- oder Industriezwecke endgültig zu beenden. Laut einer Erklärung der CDU-Fraktion wird das neue Gesetz innerhalb der kommenden Woche endgültig verabschiedet. Dies ist eine direkte Reaktion auf die wachsenden Sorgen der Bewohner der deutschen Hauptstadt, die seit Jahren um den Fortbestand ihrer Erholungsflächen angesichts der rasanten städtischen Infrastrukturentwicklung bangten. Die Kleingartenbewegung in Deutschland hat tiefe Wurzeln, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreichen, als der Arzt Daniel Gottlob Moritz Schreber die Schaffung von Spiel- und Übungsplätzen für Kinder an der frischen Luft propagierte, was sich im Laufe der Zeit zur Idee städtischer Gärten (sogenannte Schrebergärten) entwickelte. Gemäß den neuen Regelungen wird eine Änderung der Zweckbestimmung von Flächen unter Kleingärten, die sich im Besitz des Landes Berlin befinden, nur in sehr engen und streng definierten Grenzen möglich sein. Das bedeutet, dass die Stadt nicht mehr frei über grüne Enklaven für den Bau neuer Wohnsiedlungen oder Bürogebäude verfügen kann, was bisher gängige Praxis war. Diese Entscheidung wird als Erfolg der Regierungskoalition gewertet, die den Schutz der biologischen Vielfalt und der Lebensqualität im urbanen Raum auf Kosten aggressiver Bauprojekte gesetzt hat. mehrere zehntausend — Familien in Berlin behalten ihre Gärten Experten betonen, dass Kleingärten in Berlin nicht nur eine Erholungsfunktion erfüllen, sondern auch ein wichtiges Element der Wasserwirtschaft und der Temperaturregulierung in Hitzeperioden sind. Das Abgeordnetenhaus plant, das neue Gesetz in der kommenden Woche im Plenum zu verabschieden, wodurch der Schutzstatus dieser Flächen endgültig sanktioniert wird. Obwohl Bauunternehmer diese Einschränkungen kritisieren könnten, betonen die Behörden, dass ein Gleichgewicht zwischen Beton und Grün für die Zukunft der Metropole entscheidend ist. Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens: 19. Februar 2026 — Annahme des Entwurfs durch den Umweltausschuss; 27. Februar 2026 — Geplante endgültige Abstimmung im Berliner Parlament Betont den Erfolg beim Klimaschutz, der städtischen Biodiversität und der Sicherstellung eines gerechten Zugangs der Bürger zu Grünflächen auf Kosten von Gewinnen der Bauunternehmer. | Weist auf eine mögliche Verlangsamung der Wohnungsbauentwicklung und Einschränkung der Freiheit bei der städtischen Flächennutzung hin.
Mentioned People
- Daniel Gottlob Moritz Schreber — Der Arzt, der im 19. Jahrhundert die Schaffung von Spiel- und Übungsplätzen für Kinder an der frischen Luft propagierte, was zur Idee der Schrebergärten führte.