Sicherheit · Bukarest

Rumänisches Paar erzielt Verständigung im Fall der 24 Tage festgehaltenen Zwillinge einer Indonesierin

Die Staatsanwaltschaft in Bukarest hat am 20. Oktober 2026 Verständigungsvereinbarungen mit einem rumänischen Paar geschlossen, dem vorgeworfen wird, die neugeborenen Zwillinge einer Indonesierin 24 Tage lang festgehalten zu haben, nachdem es die Frau nach Rumänien gelockt hatte.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von Stirile ProTV, adevarul.ro, HotNews.ro und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Bukarest · Rumänien
Wie es dazu kam
  1. Juli 2025Das in Italien lebende Paar stellt die Indonesierin als Haushaltshilfe ein
  2. 2.07.Die Frau wird dazu überredet, die Zwillinge vor das Haus zu bringen; die Babys werden mitgenommen
  3. 25.07.Die Polizei findet das Paar und die Zwillinge nach 24 Tagen
  4. 20.10.Verständigungsvereinbarungen mit der Staatsanwaltschaft geschlossen, Strafen warten auf die Billigung durch das Gericht

Wie der Fall begann

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft lebte das als M.F. und G.D.S. identifizierte Paar im Juli 2025 in Italien, als es eine Indonesierin anstellte, die bei der Hausarbeit helfen und auf die minderjährige Tochter aufpassen sollte. Nachdem die beiden erfahren hatten, dass die Frau mit Zwillingen schwanger war, sollen sie versucht haben, sie zur Übergabe der Kinder zu überreden, und sogar versucht haben, sich fälschlich als leibliche Eltern der Babys auszugeben. Als die Frau sich weigerte, sich von den Säuglingen zu trennen, und die italienischen Behörden ein Ermittlungsverfahren einleiteten, wurde sie in einem Betreuungszentrum untergebracht. Die Staatsanwaltschaft wirft M.F. vor, anschließend mit einer ganzen Reihe von Methoden auf die Frau eingewirkt zu haben; in der Erklärung werden sie so beschrieben:

„Die Beschuldigte M.F. griff auf zahlreiche Manipulationstechniken zurück, darunter die Isolierung des Opfers von seinen Angehörigen, das Ansprechen ihres katholischen Glaubens, die Erfindung fiktiver Personen und die Vortäuschung unmittelbarer Gefahren.“

Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Bukarest-Sektor 5

Derselben Darstellung zufolge wurde die Frau dazu gedrängt, das Betreuungszentrum zu verlassen, ohne Genehmigung nach Rumänien einzureisen und bei dem Paar an mehreren Adressen im Bukarester Sektor 5 zu wohnen.

Zwillinge mitgenommen und 24 Tage festgehalten

Die Staatsanwaltschaft gibt an, M.F. habe die Frau am frühen Morgen des 2. Juli 2026 dazu überredet, die Neugeborenen vor das Haus zu bringen, und ihr erzählt, katholische Missionare würden sie abholen und in den Vatikan bringen, wohin sie später nachfolgen werde. G.D.S., der sein Gesicht demnach verdeckt hatte, nahm die Babys an sich und verschwand anschließend mit M.F. und deren Tochter, sodass die Mutter glauben musste, die Zwillinge seien gestorben. Die Babys waren zu diesem Zeitpunkt fünf Monate alt. 24 Tage lang soll das Paar die Zwillinge in einem Auto festgehalten und sich durch Betteln und Diebstahl am Leben gehalten haben. Die Polizei fand sie am 25. Juli 2026, und die Babys, die einem Bericht zufolge damals acht Monate alt waren, wurden ihrer Mutter zurückgegeben.

Verständigungsvereinbarungen und Strafen

Am 20. Oktober 2026 schloss der bei dem Bezirksgericht Bukarest-Sektor 5 tätige Staatsanwalt Verständigungsvereinbarungen mit beiden Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befanden. Danach soll M.F. eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 4 Monaten und G.D.S. eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten erhalten, beide zu verbüßen in Haft. Beide Angeklagten wurden wegen rechtswidriger Freiheitsberaubung ermittelt, und beide räumten im Rahmen der Vereinbarungen die Tatvorwürfe ein. Die Vereinbarungen wurden dem Bezirksgericht Bukarest-Sektor 5 zur Entscheidung vorgelegt, das heißt, das Gericht muss noch über sie befinden, bevor die Strafen rechtskräftig werden können.

Opfer, Kind und das weitere Verfahren

Die Mutter der Zwillinge wurde nach dem Eingreifen der Polizei mit ihren Kindern wieder vereint, die Babys wurden ihr zurückgegeben. Die minderjährige Tochter des Paares war den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge während der gesamten 24 Tage bei ihnen; sie wird in keinem der Berichte namentlich genannt. Ihre Rolle und ihr Wohlergehen werden in den bisher veröffentlichten Erklärungen nicht im Detail beschrieben. Der Fall liegt nun beim Bezirksgericht von Sektor 5, das entscheiden muss, ob es die Vereinbarungen billigt und die von der Staatsanwaltschaft vorgesehenen Strafen förmlich verhängt.

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