Französische Linke und Grüne legen Notstandsgesetz für Landwirtschaft wegen Pestizid- und Wasserbestimmungen vor dem Verfassungsrat an
La France insoumise und Les Écologistes haben den Verfassungsrat am Freitag aufgefordert, das am Dienstag verabschiedete Notstandsgesetz für die Landwirtschaft zu kippen, das die bedingte Rückkehr verbotener Pestizide und neue Regeln zur Wasserspeicherung vorsieht.
La France insoumise (LFI) und Les Écologistes haben am Freitag, den 24. Juli, eine Beschwerde beim Verfassungsrat gegen das am 21. Juli endgültig vom Parlament verabschiedete Notstandsgesetz für die Landwirtschaft eingereicht. Der Schritt erfolgt nur drei Tage nach der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes und leitet eine hochriskante verfassungsrechtliche Prüfung ein. Die Beschwerde richtet sich gegen die bedingte Wiedereinführung bestimmter verbotener Pestizide und neue Regeln zur Wasserspeicherung, die nach Ansicht der Parteien gegen die Umweltcharta und die Verfassung verstoßen.
Pestizidbestimmungen in der Kritik
Das Gesetz, das auf eine Initiative des LR-Senators Laurent Duplomb zurückgeht, erlaubt der Gesundheitsbehörde Anses, für begrenzte Zeiträume und unter bestimmten Bedingungen die Verwendung von Acetamiprid im Haselnussanbau und Flupyradifuron für Zuckerrüben, Äpfel und Kirschen zu genehmigen. Diese Substanzen gehören zur Familie der Neonicotinoide, deren Rückkehr der Verfassungsrat im vergangenen Sommer wegen unzureichender Schutzmaßnahmen beanstandet hatte. Der neue Text versucht, diese Kritik durch zeitliche Befristungen und kulturspezifische Auflagen zu adressieren, doch Kritiker bemängeln, dass der Rahmen zu vage bleibe. Anses würde Genehmigungen nur dann erteilen, wenn der Landwirtschaftsminister sie damit beauftragt, doch die Beschwerde argumentiert, dass die Maßnahme ein Automatismusprinzip schaffe, das die Beteiligung der Öffentlichkeit umgehe.
Als Reaktion auf die Agrarindustrie-Lobby erlaubt dieses Gesetz erneut den Einsatz von Pestiziden, die für die menschliche Gesundheit und Lebewesen gefährlich sind. Es privatisiert Wasser für eine Minderheit von Landwirten und gefährdet den Wasserkreislauf.
Die grüne Fraktion bezeichnete das Gesetz als „loi Duplomb 2“ und bezog sich damit auf den früheren gescheiterten Versuch. Die Beschwerde argumentiert, dass die Pestizid-Änderungsanträge keinen Bezug zum ursprünglichen Gesetzentwurf hätten und als Gesetzesreiter (legislative riders) gestrichen werden sollten. Die Änderungen wurden zunächst in der Nationalversammlung für unzulässig erklärt, später aber im Senat angenommen.
Wasserwirtschaft und Bürgerbeteiligung
Über Pestizide hinaus greift die Beschwerde mehrere wasserbezogene Bestimmungen an. Das Gesetz erleichtert den Bau von Speicheranlagen, indem es die Verpflichtung zu öffentlichen Versammlungen im Rahmen der Umweltgenehmigung streicht und durch einfache Bürgersprechstunden (permanences) ersetzt. Es setzt zudem das Ziel, die landwirtschaftlichen Wasserspeicherkapazitäten bis 2035 zu verdoppeln. Die Antragsteller argumentieren, dass diese Änderungen das Recht der Öffentlichkeit auf Beteiligung an Umweltentscheidungen untergraben, ein in der Umweltcharta verankertes Prinzip. Die Abschaffung obligatorischer öffentlicher Versammlungen verstoße direkt gegen dieses Recht.
Rechtliche Argumente und Präzedenzfall
Die Beschwerdeführer berufen sich auf mehrere Verfassungsprinzipien: das Vorsorgeprinzip, das Recht auf eine ausgewogene und gesundheitsgerechte Umwelt, die Pflicht zur Vermeidung von Umweltschäden und die Gewaltenteilung. Sie verweisen auch auf Artikel 45 der Verfassung über Gesetzesreiter. Bei Flupyradifuron kritisieren sie, dass die Saatgutbeizung für Rüben „a priori ohne Feststellung einer Bedrohung“ zugelassen werde und dass die Maßnahme ein „Automatismusprinzip“ für die Anses-Genehmigung schaffe, das die Beteiligung der Öffentlichkeit umgehe. Die Umweltcharta, seit 2005 Teil des Verfassungsblocks, verankert diese Schutzbestimmungen.
Neonicotinoide haben Auswirkungen auf die Biodiversität, insbesondere auf bestäubende Insekten und Vögel, und bergen Risiken für die menschliche Gesundheit.
Der Rat hatte diese Argumentation in seiner Rüge von 2025 verwendet und betont, dass jede Ausnahme zeitlich und auf einen bestimmten Sektor begrenzt sein müsse. Die aktuelle Beschwerde stützt sich stark auf diesen Präzedenzfall und argumentiert, dass das neue Gesetz immer noch keine angemessenen räumlichen und zeitlichen Grenzen setze.
Wie es weitergeht
Der Verfassungsrat muss innerhalb von 30 Tagen ein Urteil fällen, was eine Frist bis zum 23. August 2026 setzt. Sollte der Rat seiner früheren Linie folgen, könnten die Pestizidbestimmungen erneut gekippt werden, was die Regierung zwingen würde, ihr landwirtschaftliches Unterstützungspaket zu überarbeiten.
- Parlament verabschiedet Notstandsgesetz für die Landwirtschaft
- LFI und Grüne reichen Beschwerde beim Verfassungsrat ein
- Frist für Urteil des Verfassungsrats


