
Polen senkt Einkommensgrenzen für Frührentner und Erwerbsminderungsrentner am 1. September
Die ZUS senkt ab dem 1. September 2026 die sicheren monatlichen Verdienstgrenzen auf 6.463,20 PLN brutto, nach einem vierteljährlichen Rückgang der Durchschnittslöhne.
Niedrigere vierteljährliche Einkommensgrenzen
Polen senkt ab dem 1. September 2026 die ergänzenden Verdienstgrenzen für Frührentner und Erwerbsminderungsrentner. Die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) gab bekannt, dass die untere sichere Einkommensgrenze auf 6.463,20 PLN brutto pro Monat sinkt. Diese untere Grenze entspricht 70 % des nationalen Durchschnittsmonatslohns aus dem zweiten Quartal des Jahres. Die obere Verdienstgrenze, die bei 130 % des Durchschnittslohns festgelegt ist, sinkt auf 12.003,10 PLN brutto pro Monat. Diese Herbstgrenzen gelten landesweit bis zum 30. November 2026. Die Senkungen folgen auf vierteljährliche Daten des Statistischen Hauptamtes (GUS), das für das zweite Quartal 2026 ein durchschnittliches Monatsgehalt von 9.233,13 PLN verzeichnete, ein Rückgang um 329,75 PLN gegenüber dem ersten Quartal.
- Untere Grenze (Jun–Aug 2026)
- 6694.1 PLN
- Untere Grenze (Sep–Nov 2026)
- 6463.2 PLN
- Obere Grenze (Jun–Aug 2026)
- 12431.8 PLN
- Obere Grenze (Sep–Nov 2026)
- 12003.1 PLN
Kürzungs- und Aussetzungsregeln
Einkünfte zwischen den beiden Grenzen führen zu gesetzlichen Abzügen von den monatlichen Rentenleistungen. Wenn ein Frührentner oder Erwerbsminderungsrentner in einem Monat zwischen 6.463,20 PLN und 12.003,10 PLN brutto verdient, zieht die ZUS den über der ersten Grenze liegenden Betrag von der Auszahlung ab. Die Vorschriften legen eine maximale Kürzungsobergrenze von 989,41 PLN für Altersrenten und Erwerbsunfähigkeitsleistungen fest. Monatliche Einkünfte, die die Obergrenze von 12.003,10 PLN brutto überschreiten, führen zur vollständigen Aussetzung der Leistungszahlungen. Die regionale ZUS-Sprecherin Iwona Kowalska-Matis erläuterte den mathematischen Mechanismus, der die vierteljährliche Neuberechnung steuert.
Die Senkung der Verdienstgrenzen ist nicht unsere Erfindung, sondern eine einfache mathematische Operation auf der Grundlage der Durchschnittsgehälter des vorangegangenen Quartals.
Ausnahmen und Mindestrentenausnahmen
Die Einkommensbeschränkungen gelten ausschließlich für berufstätige Erwerbsminderungsrentner und Frührentner, die noch nicht das gesetzliche Rentenalter von 60 Jahren für Frauen und 65 Jahren für Männer erreicht haben. Leistungsempfänger, die das volle Rentenalter erreicht haben, können ohne gesetzliche Obergrenzen hinzuverdienen. Unbeschränkte Einkünfte gelten auch für Kriegs- und Militärinvaliden, deren Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit dem Militärdienst steht, sowie für Hinterbliebene, die nach ihnen Familienrenten beziehen. Eine spezielle Regelung betrifft Standardrentner, deren berechnete Basisrente eine staatliche Aufstockung auf die gesetzliche Mindestrente von 1.978,49 PLN brutto erforderte, die seit dem 1. März 2026 in Kraft ist. Wenn die zusätzlichen Arbeitseinkünfte den Aufstockungsbetrag übersteigen, behält die ZUS die garantierte Mindestanpassung für diesen Monat ein.
Wenn ihr Arbeitseinkommen die Höhe dieses Zuschlags übersteigt, wird die Leistung für diesen Zeitraum in geringerer Höhe ausgezahlt, ohne die garantierte Anpassung auf den Mindestbetrag.
Verwaltungsmeldepflichten
Arbeitnehmer, die den Grenzen unterliegen, müssen ihre Beschäftigung und voraussichtlichen Einkünfte bei der ZUS melden. Die Meldungen sind mit dem standardisierten EROP-Formular einzureichen, das in den örtlichen Zweigstellen und über das Online-Portal eZUS erhältlich ist. Im Vergleich zum vorangegangenen Quartal von Juni bis August liegt die sichere Grenze um 230,90 PLN niedriger als die vorherige Marke von 6.694,10 PLN brutto. Die obere Aussetzungsgrenze liegt um 428,70 PLN niedriger als das vorherige Niveau von 12.431,80 PLN brutto. Die vierteljährlichen Zahlen gelten für alle ergänzenden Arbeitsverträge, bis die ZUS überarbeitete Parameter für Dezember 2026 veröffentlicht.
- Gesetzliche Mindestrente steigt auf 1.978,49 PLN brutto
- Sommerliche vierteljährliche Verdienstgrenzen treten in Kraft bei 6.694,10 PLN und 12.431,80 PLN brutto
- Neue reduzierte Grenzen treten in Kraft bei 6.463,20 PLN und 12.003,10 PLN brutto
- Zeitraum der Herbstgrenzen endet vor der Neuberechnung im Dezember


