
Polnische Verbraucherschutzbehörde UOKiK leitet Verfahren gegen Columbus Energy wegen undurchsichtiger Verträge ein
Das Amt für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (UOKiK) hat ein Verfahren gegen Columbus Energy eingeleitet, einen Verkäufer von Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen, wegen fehlender Installationsdaten, nicht genannter Gerätespezifikationen und verzögerter Rückzahlungen nach Vertragswiderruf.
Undurchsichtige Verträge
Das polnische Amt für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (UOKiK) hat ein Verfahren gegen Columbus Energy eingeleitet, ein Unternehmen, das Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen verkauft und installiert. Die Einwände der Aufsichtsbehörde richten sich gegen die Informationen, die Verbrauchern vor Vertragsunterzeichnung zur Verfügung gestellt wurden. Nach Angaben von UOKiK hat Columbus Energy in seinen Verträgen keine konkreten Installationsdaten angegeben. Stattdessen hieß es lediglich, dass der Termin individuell per Telefon oder E-Mail vereinbart werde. Bei der Behörde eingegangene Beschwerden zeigen, dass die angegebenen maximalen Starttermine für die Installation wiederholt überschritten wurden, sodass die Kunden nicht wussten, wann die Arbeiten abgeschlossen sein würden.
Das Unternehmen habe die Verbraucher auch nicht über die wesentlichen Merkmale der gekauften Geräte informiert. Weder der Vertrag noch ein anderes Dokument, das dem Kunden bei Vertragsabschluss ausgehändigt wurde, enthielt die Hersteller oder Modelle der Anlagen. Diese Unterlassung bedeutete, dass Käufer Angebote anderer Anbieter nicht vergleichen oder überprüfen konnten, was sie kauften. UOKiK-Präsident Tomasz Chróstny betonte, dass die Umstellung auf erneuerbare Energien für die meisten Haushalte eine ernsthafte und kostspielige Investition sei und die Verbraucher sich auf die Zuverlässigkeit des Auftragnehmers verlassen können müssten.
Der Verbraucher darf keine Katze im Sack kaufen. Das Fehlen von Angaben zu Herstellern und Gerätemodellen im Vertragsstadium nimmt den Kunden die Möglichkeit, Preise zu vergleichen und eine bewusste Entscheidung zu treffen.
Widerrufsrecht ausgehöhlt
UOKiK beanstandete auch Klauseln in den Dokumenten von Columbus Energy, wonach der Beginn der technischen Arbeiten automatisch das Widerrufsrecht des Verbrauchers aufhebe. Die Behörde argumentierte, dass Wärmepumpen und Photovoltaikmodule demontiert werden könnten, sodass der bloße Installationsbeginn das Widerrufsrecht nicht automatisch erlöschen lassen könne. Zudem enthielten die Verträge Bestimmungen, die darauf hindeuteten, dass der Kunde selbst vor Ablauf der Widerrufsfrist sofortige Arbeiten verlangt habe, wobei die Folgen dieses Schritts in einem gesonderten Dokument beschrieben wurden. UOKiK erklärte, diese Regelung könnte die Verbraucher an einer vollständig informierten Entscheidung gehindert haben, da die entscheidenden Informationen nicht im Hauptvertrag enthalten waren. Viele dieser Verträge wurden außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, was den Verbrauchern ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht einräumt.
Das Recht, einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag zu widerrufen, ist eines der grundlegenden Verbraucherrechte. Ein Unternehmer sollte Klauseln nicht so formulieren, dass Kunden glauben könnten, dieses Recht erlösche früher als gesetzlich vorgesehen.
Verzögerte Rückzahlungen
Kunden, die ihre Verträge widerrufen hatten, mussten lange auf ihr Geld warten. Nach polnischem Recht muss ein Unternehmen Zahlungen spätestens 14 Tage nach dem Widerruf zurückerstatten. Bei UOKiK eingegangene Beschwerden zeigten, dass einige Kunden von Columbus Energy wesentlich länger warten mussten. Ein Verbraucher berichtete, dass trotz Zeitablaufs keine Rückzahlung eingegangen sei und das Unternehmen ihm lediglich mitgeteilt habe, dass der Abwicklungsprozess noch laufe, ohne ein Datum zu nennen. Die Behörde stellte fest, dass das Fehlen eines konkreten Zeitplans für Rückzahlungen die Frustration der Verbraucher noch verstärkte.
Strafe und weiterer Kontext
Das Verfahren könnte mit einer Geldbuße von bis zu 10 % des Jahresumsatzes von Columbus Energy enden. Der Fall ist der jüngste in einer Reihe von UOKiK-Eingriffen in den Markt für erneuerbare Energien. Die Behörde hat bereits Unternehmen wie Krajowy Projekt Energetyczny, Sunday Polska, Polska Energia Grupa Kapitałowa und Energia dla Pokoleń bestraft und einige ihrer Vertragsklauseln für rechtswidrig erklärt. Die Maßnahmen der Aufsichtsbehörde spiegeln ein breiteres Bestreben wider, sicherzustellen, dass Verbraucher, die auf grüne Energie umsteigen, nicht durch undurchsichtige Verkaufspraktiken getäuscht werden.


