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Deutsches Gericht verurteilt 22-Jährigen zu fast elf Jahren Haft wegen tödlicher Messerattacke in Trittauer Diskothek

Das Landgericht Lübeck verurteilte einen 22-jährigen Mann wegen Totschlags für eine Messerattacke, bei der im April 2025 während einer 28-sekündigen Schlägerei in einer Diskothek in Schleswig-Holstein ein 21-Jähriger getötet wurde.

Der Vorfall

In den frühen Morgenstunden des 13. April 2025 eskalierte ein Streit zwischen zwei Gruppen in einer Diskothek in Trittau im Kreis Stormarn in Schleswig-Holstein. Die Auseinandersetzung, die die vorsitzende Richterin als nur 28 Sekunden dauernd beschrieb, umfasste Schläge, geworfene Gläser und Flaschen. Während des Handgemenges zog der Angeklagte ein einseitig geschliffenes Messer, das er zuvor von einem Freund geliehen hatte, und stach einem 21-jährigen Mann mit Wucht zwischen die Rippen. Das Opfer erlitt eine Lungenverletzung und starb noch am Tatort.

Wer auf diese Weise und mit dieser Wucht in den Oberkörper sticht, nimmt den Tod des anderen billigend in Kauf.

Motiv und Flucht

Der Angeklagte war aus Hamburg angereist, um mit Freunden in dem Club zu feiern. Er erhielt einen Anruf von seiner Freundin, die von Belästigungen berichtete, und das Gericht sah Rache als Motiv, nachdem sie während der Schlägerei zu Boden gestoßen worden war. Richterin Brunkow stellte fest, dass für den Angeklagten selbst keine konkrete Bedrohung bestand. Nach der Tat verhielt sich die Gruppe ruhig: Sie warteten, bis alle bezahlt hatten, organisierten eine Mitfahrgelegenheit mit Bekannten und schmuggelten das Messer aus dem Club, indem sie es in einer Jacke versteckten, die sie einer ahnungslosen Freundin überzogen.

Vielmehr ist genau das passiert, was passiert, wenn man ein Messer mit sich führt.

Das Urteil

Am 10. Juni 2026 verurteilte das Landgericht Lübeck den 22-Jährigen wegen Totschlags zu zehn Jahren und neun Monaten Haft. Das Strafmaß lag über dem Antrag der Staatsanwaltschaft von neun Jahren und acht Monaten, blieb aber hinter den vom Nebenkläger geforderten zwölf Jahren zurück. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert mit der Begründung, die Täterschaft sei nicht erwiesen, doch die Kammer entschied, dass Videoaufnahmen aus der Diskothek und rechtsmedizinische Gutachten jeden anderen Tatverdächtigen ausschlössen.

Kritik des Gerichts

Richterin Brunkow kritisierte scharf die anderen Mitglieder der Gruppe des Angeklagten, die Erinnerungslücken vortäuschten und vor Gericht logen, um ihn zu entlasten. Sie stellte zudem fest, dass der Angeklagte keine Reue zeigte und seine Darstellung angesichts der Zeugenaussagen, Videoaufnahmen und forensischen Befunde unglaubwürdig war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.

Lübeck · Trittau

3 Quellen

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