Am Donnerstag, 22. Oktober, bat der CSD das Verwaltungsgericht für Sport zu prüfen, ob Javier Tebas mit seinem Beitrag auf X vom 16. Oktober gegen Gesetz 10/1990 verstoßen hat und ein schwerwiegender Verstoß vorliegt.
Tebas stellte die Kommunikationsmethoden von Real Madrid und dessen Fernsehsender auf eine Stufe mit den Propagandamechanismen, die Joseph Goebbels, Propagandaminister im nationalsozialistischen Deutschland, nutzte.
Real Madrid forderte Javier Tebas kurz nach dessen Beitrag auf, sofort als LaLiga-Präsident und RFEF-Vizepräsident zurückzutreten.

Spaniens Consejo Superior de Deportes (CSD), die Sportbehörde der Regierung, handelte am Donnerstag, 22. Oktober, von Amts wegen und reichte einen begründeten Antrag beim Verwaltungsgericht für Sport (TAD) ein. Der Antrag betrifft einen Beitrag, den Javier Tebas, Präsident von LaLiga und Vizepräsident des Königlichen Spanischen Fußballverbands (RFEF), am 16. Oktober auf X veröffentlichte. Darin verglich er die Kommunikationsmethoden von Real Madrid und dessen Fernsehsender mit den „Propagandamechanismen“, die Joseph Goebbels, Propagandaminister im nationalsozialistischen Deutschland, genutzt habe. Der CSD bat das Gericht zu prüfen, ob der Beitrag Anzeichen einer möglichen schwerwiegenden Verletzung von Artikel 76.4.b des Sportgesetzes (Gesetz 10/1990) erkennen lässt, der notorische und öffentliche Handlungen erfasst, die die sportliche Würde oder den Anstand verletzen. Obwohl der CSD von sich aus handelte, folgte der Schritt einer Beschwerde von Real Madrid. Dessen Vorsitzender José Manuel Rodríguez Uribes hatte Tebas bereits öffentlich aufgefordert, den Vergleich zurückzunehmen. Der Rat begründete den Antrag mit folgender Erklärung:
„In den Sportinstitutionen ist es unerlässlich, die Werte zu bewahren, die den Sport zu einem Raum des Respekts, des Zusammenlebens und des Fairplay machen.“
Das TAD ist dem CSD angegliedert, handelt nach Darstellung des Rates aber funktional unabhängig. Der Rat verweist auf die eigene Rechtsprechung des Gerichts, die sich auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs stützt und davon ausgeht, dass sportliche Würde und Anstand einen zivilisierten Rahmen des Zusammenlebens voraussetzen. Dieser Rahmen verlange gegenseitigen Respekt unter Menschen, die in relevante Rollen im Sport innehaben. In dieser Lesart argumentiert der CSD, das Risiko einer Sanktion für Tebas liege in der bestehenden Rechtsprechung des Gerichts begründet. Der Antrag bittet das Gericht lediglich zu prüfen, ob Hinweise auf einen Verstoß vorliegen, und nicht, in der Sache selbst zu entscheiden.
Tebas reagierte rasch auf X und richtete seine Antwort an die Regierungsbehörde. Er schrieb, weder der Staatssekretär für Sport noch hochrangige CSD-Vertreter hätten ein Wort des Tadels zu den Vorwürfen geäußert, die Real Madrid und dessen Sender gegen LaLiga und das Schiedsrichterwesen erhoben hätten, darunter der Vorwurf der Korruption und eines manipulierten Wettbewerbs. Er wies darauf hin, dass Real Madrid TV auf Grundlage einer öffentlichen Lizenz sendet. Zudem fragte er, warum der CSD wegen der Korruptionsvorwürfe nie eingeschritten sei. Zum Antrag schrieb er:
„Das haben wir erwartet, jede Ausrede war recht.“
Er ergänzte, die Begründung der Beschwerde habe sich geändert, während die Beharrlichkeit dieselbe geblieben sei, und er deutete den Antrag als Versuch, ihn sperren zu lassen.
Real Madrid hatte auf Tebas' Beitrag innerhalb von Stunden nach dessen Erscheinen reagiert. In einer Erklärung forderte der Klub seinen sofortigen Rücktritt als LaLiga-Präsident und RFEF-Vizepräsident. Er werde seine Rechte und sein institutionelles Ansehen weiter verteidigen, die vollständige Aufklärung des Falls Negreira vorantreiben und auf die notwendige Erneuerung des spanischen Fußballs drängen, hieß es.
Das TAD muss zunächst entscheiden, ob es den Antrag des CSD zur Bearbeitung annimmt. Der mutmaßliche Verstoß wird als schwerwiegend und nicht als sehr schwerwiegend eingestuft, weshalb die Regierung Tebas nicht vorläufig suspendieren kann, während das Gericht entscheidet. Die Artikel nennen kein Datum für die Entscheidung des Gerichts.
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Spaniens Sportrat ist am Donnerstag, 22. Oktober, von Amts wegen tätig geworden und hat das Verwaltungsgericht für Sport gebeten zu prüfen, ob Javier Tebas' Goebbels-Vergleich über Real Madrid TV gegen das Sportgesetz verstößt.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von LaVanguardia, La Razón, ABC TU DIARIO EN ESPAÑOL und weiteren Medien. Veröffentlicht .