
Deutsches Gericht entscheidet: Suno trainierte KI illegal mit GEMA-Liedern – Schadensersatz in wegweisendem Urheberrechtsfall
Das Münchner Landgericht befand den US-KI-Musikgenerator Suno der Verletzung von sechs Kompositionen, darunter 'Atemlos' und 'Forever Young', für schuldig und ordnete die Offenlegung rechtswidriger Einnahmen sowie Schadensersatz an.
Das Urteil des Gerichts
Das Münchner Landgericht entschied am Freitag, den 31. Juli 2026, dass Suno, ein in Massachusetts ansässiger KI-Musikgenerator, das Urheberrecht verletzt hat, indem es sein Modell mit sechs von der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA verwalteten Liedern trainierte. Bei den konkreten Werken handelt es sich um 'Atemlos' (aufgenommen von Helene Fischer), 'Daddy Cool' und 'Rasputin' (Boney M.), 'Big in Japan' und 'Forever Young' (Alphaville) sowie 'Mambo No. 5' (Lou Bega). Das Gericht stellte fest, dass Suno sowohl für das Einlesen der Kompositionen während des Trainings in den Vereinigten Staaten als auch für die Erzeugung von Ausgaben, die diese in Deutschland reproduzierten, Lizenzen benötigte. Die Richter befanden, dass das KI-Modell nicht nur abstrakte Muster gelernt, sondern die geschützten Melodien, Harmonien und Rhythmen 'gespeichert' habe, sodass sie in generierten Titeln erkennbar seien.
Die Kammer ordnete an, dass Suno die sechs Werke in seinem Modell nicht mehr verwenden darf und die Einnahmen aus deren unbefugter Nutzung offenlegen muss. Die finanziellen Schäden werden in einem späteren Verfahren beziffert. Das Gericht wies auch Sunos Argument zurück, dass nur US-Recht gelten sollte, weil das Training in Amerika stattfand, und entschied, dass der Dienst des Unternehmens in Deutschland betrieben wird und daher deutschem Urheberrecht unterliegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.
Reaktionen von Urhebern und der GEMA
Die GEMA, die rund 100.000 Komponisten, Textdichter und Musikverleger vertritt, begrüßte die Entscheidung. Ihr Vorstandsvorsitzender Tobias Holzmüller bezeichnete das Urteil als klares Signal für den Schutz kreativer Arbeit.
Heute hat die Kammer eines glasklar gemacht: KI-Modelle, die auf gestohlenem geistigem Eigentum aufbauen, genießen keinen Rechtsschutz. KI-Diensteanbieter müssen Lizenzen bezahlen, anstatt sich ungefragt an den Werken unserer Mitglieder zu bedienen.
Auch der deutsche Musiker Peter Maffay, der an der Verhandlung teilnahm, begrüßte das Ergebnis. Er betonte, dass menschliche Kreativität nicht einfach ohne Vergütung genommen werden könne.
KI kann nicht schwitzen, kann nicht weinen. Das ist eine menschliche Eigenschaft. Wenn KI mit menschlicher Arbeit gefüttert wird, dann müssen die Menschen, die diese Arbeit gemacht haben, bezahlt werden.
Der deutsche Kulturminister Wolfram Weimer nannte das Urteil ein wichtiges Signal für die Rechte der Urheber in der digitalen Musikindustrie und sagte, es brauche einen Regulierungsrahmen, der sowohl Innovation als auch Kreativität stärke.
Sunos Reaktion und nächste Schritte
Suno wies die Feststellungen des Gerichts zurück und argumentierte, dass seine Technologie keine bestehenden Lieder speichere oder reproduziere, sondern mathematische Muster lerne, um neues Material zu schaffen. In einer Erklärung sagte das Unternehmen, das Urteil stelle die Funktionsweise seines Systems und die Anwendbarkeit des US-Rechts falsch dar, und es prüfe 'alle verfügbaren Optionen, einschließlich einer Berufung.' Das Unternehmen betonte zudem, dass es Sicherheitsvorkehrungen in seine Plattform eingebaut habe, um die Generierung bereits existierender Lieder zu verhindern.
Suno hatte zuvor in einer US-Gerichtseinreichung aus dem Jahr 2024 eingeräumt, dass seine Trainingsdaten 'im Wesentlichen alle Musikdateien angemessener Qualität, die im offenen Internet zugänglich sind', umfassen. Das Unternehmen wurde nach einer Finanzierungsrunde im Juni 2026, bei der es 400 Millionen Dollar einnahm, mit 5,4 Milliarden Dollar bewertet. Das Urteil zwingt Suno nicht sofort zur Schließung, öffnet aber die Tür für Lizenzmodelle, die Rechteinhaber für KI-bedingte Umsatzverluste entschädigen könnten.
Breitere Branchenauswirkungen
Der Münchner Fall ist der jüngste in einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten über die Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials zum Training generativer KI. Die GEMA gewann im November 2025 einen ähnlichen Prozess gegen OpenAI wegen der Vervielfältigung geschützter Liedtexte. In den USA verklagten die drei großen Plattenlabels – Universal, Sony und Warner – Suno und seinen Konkurrenten Udio im Jahr 2024. Warner Music einigte sich Ende 2025 mit Suno und schloss einen Lizenzvertrag ab, aber Universal und Sony führen den Rechtsstreit fort. Parallel dazu verklagte die American Federation of Musicians im Frühjahr 2026 Universal und Warner mit der Behauptung, die Labels hätten Aufnahmen mit ihren Mitgliedern an KI-Firmen lizenziert, ohne die Interpreten zu bezahlen.
- Die großen Labels Universal, Sony und Warner verklagen Suno und Udio in den USA wegen Urheberrechtsverletzung an Tonaufnahmen.
- GEMA reicht Klage gegen Suno in München ein, wegen unlizenzierter Nutzung von sechs geschützten Kompositionen.
- Münchner Gericht gibt GEMA im Fall gegen OpenAI Recht wegen Nutzung urheberrechtlich geschützter Songtexte für ChatGPT.
- Warner Music schließt Lizenzvertrag mit Suno und beendet damit seinen Teil des US-Rechtsstreits.
- Das Münchner Landgericht erklärt Suno für urheberrechtlich haftbar, ordnet die Einstellung der Nutzung der sechs Songs und Schadensersatz an.
Die Entscheidung fällt auch zu einer Zeit, in der Streaming-Plattformen mit einer wachsenden Flut maschinell generierter Titel konfrontiert sind. Mit der Einführung der verpflichtenden Kennzeichnung KI-generierter Inhalte durch die EU steht die Musikindustrie nun vor der Frage, wer Millionen neuer Uploads überprüfen und markieren soll. Das Münchner Urteil, obwohl es sich auf sechs bestimmte Lieder konzentriert, wird branchenweit als Testfall dafür gesehen, ob KI-Unternehmen pauschale Lizenzen mit Verwertungsgesellschaften aushandeln müssen, anstatt sich auf Fair Use oder Ausnahmen für Text- und Data-Mining zu berufen.


