
Münchner Gericht erklärt KI-Musikgenerator Suno der Urheberrechtsverletzung für schuldig und ordnet Einstellung der Nutzung geschützter Lieder an
Ein Münchner Gericht befand, dass Suno seine KI ohne Erlaubnis mit geschützten Liedern trainierte und diese reproduzierte, und gab der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA in Europas erster rechtsverbindlicher Entscheidung zu KI-generierter Musik recht.
Das Urteil
Am 31. Juli 2026 entschied das Landgericht München I, dass der in den USA ansässige KI-Musikgenerator Suno das Urheberrecht verletzt hat, indem er sein Modell ohne Lizenz mit geschützten Liedern trainierte und diese reproduzierte. Das Gericht gab der GEMA, der deutschen Verwertungsgesellschaft für Musik, recht – es ist die erste rechtsverbindliche europäische Entscheidung zu KI-generierter Musik. Die vorsitzende Richterin Elke Schwager ordnete an, dass Suno die Nutzung von sechs bestimmten Kompositionen einstellt und Auskunft über die durch die Rechtsverletzung erzielten Einnahmen erteilen muss, damit der Schaden berechnet werden kann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, kann aber nach deutschem Recht bereits während eines möglichen Berufungsverfahrens vollstreckt werden.
Die Lieder und die Beweise
Im Mittelpunkt des Falles standen sechs bekannte Titel: „Atemlos“, „Daddy Cool“, „Mambo No. 5“, „Big in Japan“, „Forever Young“ und „Rasputin“. Die GEMA, die die Komponisten und Verleger dieser Werke vertritt, konnte vor Gericht nachweisen, dass Sunos KI auf die bloße Eingabe von Titel, Text und Stil hin Ergebnisse erzeugen konnte, die den Originalen sehr nahe kamen. Seit-an-Seit-Vergleiche zeigten, dass Melodien, Harmonien und Rhythmen erkennbar reproduziert wurden. Die GEMA argumentierte, dies beweise, dass das Modell die Lieder während des Trainings auswendig gelernt habe und nicht nur abstrakte Muster gelernt habe.
Es kann nicht sein, dass die Songs zum Training genutzt werden und dann am Ende erkennbar reproduziert werden, und dazwischen verschwindet das Urheberrecht.
Sunos Verteidigung und die Zurückweisung durch das Gericht
Suno, ein Start-up aus Massachusetts mit einer Bewertung von rund 5,4 Milliarden US-Dollar, bestritt, Kopien der Lieder zu speichern. Das Unternehmen erklärte, sein Modell enthalte nur mathematische Parameter, die aus großen Datensätzen abgeleitet seien, und etwaige Ausgaben würden durch Benutzereingaben ausgelöst. Das Unternehmen stellte auch die Zuständigkeit des deutschen Gerichts in Frage und argumentierte, das Training habe in den USA stattgefunden und sei durch die US-amerikanische Fair-Use-Doktrin geschützt. Das Gericht wies alle diese Argumente zurück. Es stellte seine Zuständigkeit aufgrund einer Sonderregelung für Verwertungsgesellschaften fest, die eine Klage dort erlaubt, wo eine Rechtsverletzung stattfindet. Zur Fair-Use-Doktrin stellte die Richterin fest, dass die Musikdaten trotz Download-Schutzmaßnahmen abgegriffen und zu kommerziellen Zwecken genutzt worden seien, sodass die Doktrin nicht anwendbar sei. Das Gericht hielt auch Suno, nicht seine Nutzer, für die rechtsverletzenden Ausgaben verantwortlich.
- GEMA gewinnt erstinstanzlichen Fall gegen OpenAI wegen Songtexten
- Mündliche Verhandlung im Verfahren GEMA gegen Suno
- Gericht entscheidet: Suno hat Urheberrechte an sechs Songs verletzt
- Schadensberechnung und mögliche Berufung
Reaktionen von Künstlern und Amtsträgern
Der deutsche Rockmusiker Peter Maffay (76) begrüßte das Urteil vor dem Gericht. Er sagte, KI-generierte Musik könne menschliches Schaffen nicht erreichen.
KI kann nicht schwitzen, kann nicht weinen. Das ist eine menschliche Eigenschaft.
Maffay fügte hinzu, wenn KI mit menschlichen Werken trainiert werde, müssten die Schöpfer bezahlt werden. Die Songwriterin Karo Schrader schloss sich dieser Ansicht an und sagte, Musiker steckten ihre Emotionen in Lieder, und menschliches Gefühl werde sich immer durchsetzen. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer erklärte, das Urteil sende ein Signal zur Stärkung der Urheberrechte im digitalen Musikmarkt, und betonte, dass Innovation und Schutz des geistigen Eigentums miteinander verknüpft werden müssten.
Wie es weitergeht
Das Gericht hat die Höhe des Schadensersatzes, den Suno zahlen muss, noch nicht festgesetzt; das Unternehmen muss zunächst seine durch die Rechtsverletzung erzielten Einnahmen offenlegen. Suno kann Berufung beim Oberlandesgericht München einlegen. Die GEMA hat erklärt, sie wolle Suno zu einem bezahlten Lizenzvertrag bewegen, was das Unternehmen bisher abgelehnt hat. Das Urteil folgt auf einen ähnlichen erstinstanzlichen Erfolg der GEMA gegen OpenAI im November 2025 wegen Songtexten, ein Fall, der nun in der Berufung ist. Es wird erwartet, dass die Suno-Entscheidung andere anhängige Verfahren beeinflusst, darunter einen Fall gegen den konkurrierenden KI-Musikgenerator Udio.

