NRW-Kommunen erwägen Verfassungsklagen wegen Finanzierung des Ganztagsschulausbaus
Während die Schulen in Nordrhein-Westfalen wieder öffnen, erwägen die Kommunen Verfassungsklagen wegen fehlender Landesfinanzierung und fehlender rechtlicher Standards für den neuen bundesweiten Ganztagsanspruch an Grundschulen.
Umsetzung beginnt an den Grundschulen
Nach dem Ende der sechswöchigen Sommerferien steht Nordrhein-Westfalen vor der ersten Bewährungsprobe des neuen bundesweiten Ganztagsanspruchs an Grundschulen. Der Rechtsanspruch trat am 1. August 2026 in Kraft und gewährt Eltern von Erstklässlern einen gesetzlichen Anspruch auf 40 Wochenstunden Betreuung, einschließlich der Unterrichtszeit. Der Anspruch wird jährlich auf die höheren Grundschulklassen ausgeweitet. Die Teilnahme bleibt jedoch für Familien freiwillig. Kommunen, Wohlfahrtsverbände und Bildungsgewerkschaften haben Zweifel geäußert, ob ausreichend Personal, Räume und Ausstattung vorhanden sein werden, um eine echte pädagogische Förderung statt bloßer Beaufsichtigung zu gewährleisten.
Fehlen landesweiter Qualitätsstandards
Ein zentraler Streitpunkt der Kritiker ist das Fehlen verbindlicher landespädagogischer Standards in Nordrhein-Westfalen. Die Regierungskoalition aus CDU und Grünen hatte in ihrem Koalitionsvertrag ein Landesausführungsgesetz zugesagt. Mit dem Ende der Legislaturperiode im April 2027 stellt die oppositionelle SPD fest, dass kein Gesetzesentwurf vorgelegt wurde. Die Freie Wohlfahrtspflege, die rund 80 Prozent der Ganztagsanbieter im Land vertritt, fordert gesetzliche Regelungen zu Personalschlüsseln, Gruppengrößen, Raumanforderungen und einer gesicherten Finanzierung. Auch der Städtetag NRW äußerte ähnliche Bedenken zu den Betriebsvoraussetzungen.
Damit Ganztagsschule gelingt, brauchen wir ausreichend qualifiziertes Personal, geeignete Räume, verlässliche Finanzierung und klare Zuständigkeiten.
Finanzierungsstreit und Landeszuweisungen
Die Landesbehörden haben ihre finanziellen Zuweisungen für Ganztagsprogramme schrittweise ausgeweitet. Nach Angaben des Schulministeriums stiegen die jährlichen Mittel im Jahr 2026 um mehr als 93 Millionen Euro auf insgesamt rund 983 Millionen Euro. Kommunen und Wohlfahrtsverbände argumentieren, dass diese Finanzmittel weit hinter den tatsächlichen Kosten zurückbleiben, die den Gemeinden entstehen. Da Bundesgesetze den Kommunen keine Aufgaben oder Mandate direkt zuweisen können, verweisen die Kommunen auf eine rechtliche Grauzone, in der die lokalen Regierungen die finanzielle Last tragen, ohne umfassende landesgesetzliche Absicherung.
- 15 Kommunen reichen Klagen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein
- Bundesweiter Rechtsanspruch auf 40 Wochenstunden Grundschulbetreuung tritt in Kraft
- Verwaltungsgericht Düsseldorf erwartet Entscheidungen zu anhängigen Kommunalklagen
- Ende der aktuellen Legislaturperiode des nordrhein-westfälischen Landtags
Kommunen leiten rechtliche Schritte ein
Als Reaktion auf die ungeklärte Finanzierungsstruktur prüfen die Kommunen im ganzen Land, ob sie Verfassungsklage einreichen. Der Städtetag NRW und der Gemeinde- und Städtebund koordinieren mit den Mitgliedsstädten mögliche Verfassungsbeschwerden. Bereits im Frühjahr 2026 haben 15 Kommunen Feststellungsklagen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Obwohl das Gericht andeutete, dass es die Angelegenheit eher als Verfassungsstreitigkeit denn als verwaltungsrechtliche Frage betrachtet, wollen Städte wie Düsseldorf und Krefeld ihre Klagen aufrechterhalten. Das Gericht gab an, dass Entscheidungen über die verbleibenden Fälle bis Ende 2026 vorliegen könnten.
Wir ziehen die Klage nicht zurück.
Krefelds Stadtdirektor Markus Schön erklärte, die vorläufige Begründung des Verwaltungsgerichts sei nicht überzeugend, und argumentierte, dass die Übertragung von Zuständigkeiten weiterhin eine verwaltungsrechtliche Frage sei. Schön zeigte sich enttäuscht, dass das Land die Finanzierungslasten den finanziell angeschlagenen Kommunen überlassen habe.


