
Generalstaatsanwalt greift ein, nachdem betrunkener Fahrer mit 2,7 Promille und zwei Fahrverboten auf der A1 freigelassen wurde
Ein 36-jähriger Fahrer mit 2,7 Promille Alkohol und zwei aktiven Fahrverboten wurde am 22. Juli erneut festgenommen, nachdem der Generalstaatsanwalt gegen seine ursprüngliche Freilassung durch einen örtlichen Staatsanwalt eingeschritten war.
Der Vorfall auf der A1
Am 18. Juli 2026 fuhr ein 36-jähriger Mann mit einem Audi auf der Autobahn A1 nahe Woźniki in der Woiwodschaft Schlesien und schlingerte über die Fahrspuren. Er streifte einen Lastwagen und versuchte dann, mit seinem Beifahrer die Plätze zu tauschen, um der Verantwortung zu entgehen. Zeugen, darunter Journalisten von TVN24, stoppten das Auto und hielten den Fahrer fest, bis die Polizei eintraf. Ein Alkoholtest ergab 2,7 Promille. Überprüfungen ergaben zwei aktive gerichtliche Fahrverbote sowie eine Entscheidung des Starosten von Pabianice, die ihm den Führerschein entzog.
Freilassung und öffentliche Empörung
Trotz der extremen Wiederholungstat entschied der Bereitschaftsstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Lubliniec, den Mann ohne Anklage oder vorbeugende Maßnahmen freizulassen. Die Entscheidung löste sofortige Kritik aus. Der Fall wurde von der Staatsanwaltschaft Częstochowa übernommen.
Am 22. Juli nahm die Polizei auf Anordnung der Staatsanwaltschaft einen 36-jährigen Mann in diesem Fall fest, um ihm die Anklagepunkte zu eröffnen und ihn als Beschuldigten zu vernehmen.
Einschreiten des Generalstaatsanwalts
Generalstaatsanwalt Waldemar Żurek wies den Nationalstaatsanwalt Dariusz Korneluk an, einzuschreiten. Infolgedessen wird der stellvertretende Leiter der Staatsanwaltschaft Lubliniec, der für die Aufsicht über die Bereitschaftsstaatsanwälte zuständig war, entlassen. Gegen den Bereitschaftsstaatsanwalt, der die Freilassung angeordnet hatte, wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Zu seinen Aufgaben gehörte die Aufsicht über die Tätigkeit der Bereitschaftsstaatsanwälte in dieser Einheit. Gleichzeitig wird der Fall zur weiteren Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft Częstochowa übergeben.
Erneute Festnahme und Anklage
Am 22. Juli nahm die Polizei den Verdächtigen fest. Am 23. Juli erhob die Staatsanwaltschaft Częstochowa Anklage wegen Herbeiführens einer unmittelbaren Gefahr einer Landverkehrskatastrophe, Verstoßes gegen zwei gerichtliche Fahrverbote und Trunkenheit am Steuer. Die Ermittlungen dauern an.
- Betrunkener Fahrer mit 2,7 Promille und zwei Fahrverboten verursacht Zusammenstoß auf A1, Bürgerfestnahme.
- Bereitschaftsstaatsanwalt von Lubliniec lässt Verdächtigen ohne Anklage frei.
- Generalstaatsanwalt Żurek ordnet Einschreiten an; stellvertretender Leiter der Staatsanwaltschaft Lubliniec soll entlassen werden.
- Polizei nimmt Verdächtigen auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Częstochowa fest.
- Verdächtiger angeklagt wegen Herbeiführens einer Gefahr einer Katastrophe, Verstoßes gegen Fahrverbote und Trunkenheit am Steuer.


