
Spaniens Oberster Gerichtshof setzt Wahlrechte für Empfänger des Enkelgesetzes im Ausland aus
Der Oberste Gerichtshof in Madrid erließ eine einstweilige Anordnung, die die Aufnahme in das Auslandswählerverzeichnis nach dem Gesetz zur demokratischen Erinnerung stoppt, es sei denn, die Antragsteller bescheinigen eine Abstammung von politischen Exilanten.
Vorläufige Aussetzung des Wahlrechts
Am 8. September 2026 genehmigte die Verwaltungskammer des spanischen Obersten Gerichtshofs eine vorläufige Aussetzung der Wahlregistrierung für Personen, die die spanische Staatsangehörigkeit nach dem Gesetz zur demokratischen Erinnerung, allgemein bekannt als Enkelgesetz, erworben haben. Das Urteil gibt den Anträgen der Partei Vox und der Rechtsplattform Iustitia Europa gegen eine Resolution der Zentralen Wahlbehörde vom 16. Juli teilweise statt. Nach der Entscheidung werden eingebürgerte Personen nicht in das Auslandswählerverzeichnis, bekannt als Censo Electoral de Residentes Ausentes (CERA), aufgenommen. Für diejenigen, die bereits eingetragen sind, bleiben ihre Wahlrechte bei den nächsten Wahlen ausgesetzt, bis das Gericht eine endgültige Entscheidung in der Hauptsache getroffen hat.
Ausnahmen für nachgewiesene Nachkommen von Exilanten
Der Oberste Gerichtshof stellte klar, dass die vorläufige Anordnung keine erteilten spanischen Staatsangehörigkeiten aufhebt oder annulliert und auch die laufende administrative Bearbeitung der Staatsbürgerschaftsanträge nicht stoppt. Die Antragsteller werden ihre Verwaltungsverfahren fortsetzen, aber ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bleibt bis zum Abschluss des Staatsbürgerschaftsverfahrens auf Eis gelegt. Das Gericht schuf eine spezifische Ausnahme für Antragsteller, die konsularische Bescheinigungen vorlegen können, die bestätigen, dass ihre Eltern oder Großeltern ursprüngliche spanische Staatsbürger waren, die aufgrund politischer, ideologischer, religiöser oder sexueller Orientierung Verfolgung erlitten haben. Diejenigen, die formal nachweisen können, dass ihre Vorfahren die spanische Staatsangehörigkeit aufgrund von Exil verloren oder aufgegeben haben, behalten ihre vollen Wahlrechte.
Gegenwind von Staatsanwaltschaft und Regierungsanwälten
Die Entscheidung folgte auf eine öffentliche Anhörung am 7. September 2026, bei der sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Anwaltschaft des Staates, die die Regierung von Premierminister Pedro Sánchez vertraten, sich gegen das Einfrieren der CERA-Registrierungen aussprachen. Der Staatsanwalt argumentierte, dass die Vereinbarung der Zentralen Wahlbehörde nicht anfechtbar sei und beantragte die vollständige Abweisung des Antrags. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass die Wählerregistrierung ein automatisches, gesetzlich verankertes Recht aus der Staatsbürgerschaft sei und warnte davor, das Wahlregisteramt in eine administrative Prüfinstanz für erteilte Staatsbürgerschaften zu verwandeln.
Der Staatsanwalt ging während der Anhörung am Montag auf den Umfang der rechtlichen Anfechtung ein.
Was beabsichtigt ist, ist, das OCE in ein Register zu verwandeln, das Rechtsakte – in diesem Fall die Staatsangehörigkeit – bewertet und feststellt, dass es keinen Zugang zum Zensus erhalten kann.
Anstieg der Auslandsregistrierungen und Spaltung des Gerichts
Die Beschwerdeführer Vox und Iustitia Europa argumentierten, dass die Nichtaussetzung neuer Wähleraufnahmen zu irreversiblen Schäden für künftige demokratische Wahlen führen würde, da abgegebene Stimmen nach einer Wahl nicht annulliert werden können. Während der Anhörung berichtete Vox-Anwalt und Mitglied des Europäischen Parlaments Jorge Buxadé, dass die Auslandsregistrierungen innerhalb von 60 Tagen 29.000 Einträge erreichten und damit die offiziellen Erwartungen von 10.000 bis 16.000 monatlichen Neuzugängen übertrafen. Die Entscheidung wurde von der Kammer mit einer abweichenden Meinung unter ihren sechs amtierenden Richtern angenommen; die formellen schriftlichen Urteile sollen in den kommenden Tagen zugestellt werden.
- Die Zentrale Wahlbehörde erlässt eine Resolution zur CERA-Auslandswählerregistrierung
- Der Oberste Gerichtshof hält eine Anhörung zu den Berufungen von Vox und Iustitia Europa ab
- Der Oberste Gerichtshof erlässt eine vorläufige Anordnung zur Aussetzung der CERA-Registrierungen


