
Spanien aktiviert flexible Rentenreform, die Rentnern erlaubt, selbstständig zu arbeiten und 25 % der Rente zu beziehen
Die überarbeiteten flexiblen Rentenregelungen Spaniens traten am 28. August 2026 in Kraft, erweiterten die Teilzeitmöglichkeiten und erlaubten Rentnern, selbstständig zu arbeiten, während sie einen Teil ihrer Rente beziehen.
Neuer Rahmen für Teilzeitbeschäftigung
Der überarbeitete Rechtsrahmen Spaniens für flexible Rente trat am Freitag, dem 28. August 2026, offiziell in Kraft. Das Gesetz geht auf ein Königliches Dekret zurück, das im Mai 2026 vom Ministerrat verabschiedet und im Staatsanzeiger veröffentlicht wurde. Es ist Teil des Rentenreformpakets, das 2024 zwischen Regierung, Gewerkschaften und Unternehmensverbänden vereinbart wurde. Die aktualisierten Regeln ändern die Parameter für Rentner, die auf Teilzeitbasis in den Arbeitsmarkt zurückkehren möchten, während sie einen Teil ihrer staatlichen Rente behalten. Nach dem neuen Dekret liegt die zulässige Arbeitszeit für zurückkehrende Angestellte zwischen 33 % und 80 % der Vollzeitstunden und erweitert damit die bisherige gesetzliche Spanne von 25 % bis 75 %. Die monatlichen Rentenzahlungen werden proportional zu den geleisteten Arbeitsstunden angepasst, während Arbeitnehmer, die mindestens sechs Monate nach Renteneintritt wieder eine Beschäftigung aufnehmen, zusätzliche Rentenerhöhungen von 15 % für Arbeitszeiten zwischen 33 % und 55 % bzw. 25 % für Arbeitszeiten zwischen 55 % und 80 % erhalten.
- Bisheriges Minimum
- 25 %
- Bisheriges Maximum
- 75 %
- Neues Minimum
- 33 %
- Neues Maximum
- 80 %
Einbeziehung von Selbstständigen und Zulassungsregeln
Erstmals bezieht das flexible Rentensystem auch Unternehmer und selbstständige Fachkräfte in seinen Geltungsbereich ein. Rentner, die sich entscheiden, ihre Tätigkeit als Selbstständige wieder aufzunehmen, dürfen ihr Erwerbseinkommen mit 25 % ihrer beitragsbezogenen Rente kombinieren. Der Zugang unterliegt jedoch einer besonderen Einschränkung: Die Antragsteller dürfen in den drei Jahren unmittelbar vor ihrem Renteneintritt nicht im Besonderen System für Selbstständige (RETA) registriert gewesen sein. Die Reform hebt zudem die obligatorische Wartefrist für Angestelltenrentner auf, sodass Einzelpersonen unmittelbar nach der formellen Anerkennung ihrer beitragsbezogenen Rente einen Antrag auf flexible Rente stellen können.
- Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände einigen sich auf den breiteren Rentenreformrahmen.
- Eine Funcas-Studie ergibt, dass fast 30 % der Rentner zur Einkommenssteigerung in den Beruf zurückkehren würden.
- Der Ministerrat billigt das Königliche Dekret zur Reform der flexiblen Rente.
- Die neuen flexiblen Rentenregelungen treten in Kraft.
Branchenopposition gegen die Dreijahressperre
Die Aufnahmekriterien stießen auf formellen Widerstand der Union der Fach- und Selbstständigen (UPTA). Der Verband kritisierte die Bedingung der dreijährigen vorherigen Nichtregistrierung und argumentierte, dass sie es langjährigen Selbstständigen verwehrt, direkt von ihrem eigenen Unternehmen in die flexible Rente zu wechseln, während ehemalige Angestellte unabhängige Unternehmen gründen können. UPTA-Präsident Eduardo Abad forderte das Ministerium für Inklusion, Soziale Sicherheit und Migration auf, die Dreijahreswartefrist zu streichen.
Die Sozialversicherung entwirft wieder einmal eine Reform, die grundlegend an die abhängige Beschäftigung denkt und zwingt die Selbstständigen, sich einem Modell anzupassen, das ihrer Realität nicht entspricht. Wir können nicht akzeptieren, dass wir nach Jahrzehnten der Beitragszahlung weiterhin als Arbeitnehmer zweiter Klasse behandelt werden.
Langfristige Rentenberechnungen und Schutzmaßnahmen
Die regulatorische Überarbeitung zielt darauf ab, längere Erwerbsbiografien zu fördern, da demografische Veränderungen durch den Renteneintritt der Babyboomer-Generation den Druck auf das Sozialsystem erhöhen. Die Politik reagiert auf ein breiteres Interesse an einem späteren Renteneintritt und steht im Einklang mit den Ergebnissen einer Funcas-Studie vom September 2025, die ergab, dass fast 30 % der Rentner eine Rückkehr in den Beruf in Betracht ziehen würden, um ihr Einkommen aufzustocken. Nach dem neuen Dekret führen zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge, die während der flexiblen Rente anfallen, nicht zu einer Erhöhung der endgültigen Rentenberechnung, wenn die Vollrente wieder aufgenommen wird. Eine ausdrückliche Ausnahme gilt für Personen, die durch erzwungene vorzeitige Austritte wie kollektive Entlassungen (ERE) in den Ruhestand gegangen sind; sie behalten das Recht, ihre Grundrente neu zu berechnen und zu erhöhen. Während der flexiblen Beschäftigung behalten die Teilnehmer ihren rechtlichen Status als Rentner für den Krankenversicherungsschutz und die Ansprüche auf soziale Sicherung.


