- Februar 2024Der Dritte Weg reicht ein Gesetz zur Wiedereinführung der Indikation fetaler Fehlbildungen ein
- Juli 2024Dem Sejm fehlt die Mehrheit für die Entkriminalisierungsbestimmungen
- 20.10.Der Sejm verabschiedet beide Gesetze und leitet sie weiter
Zwei Gesetze passieren den Sejm
Am Dienstag, dem 20. Oktober, hielt der Sejm die zweite Lesung zweier Abtreibungsgesetze ab, beriet die dabei eingereichten Änderungsanträge im Ausschuss und stimmte anschließend über beide Gesetze ab. Die Änderung des Strafgesetzbuchs, die den mit Einwilligung der Frau vorgenommenen Schwangerschaftsabbruch sowie die Hilfe zum Abbruch bei schweren fetalen Fehlbildungen teilweise entkriminalisiert, wurde mit 217 zu 213 Stimmen bei drei Enthaltungen angenommen. Ein separates Gesetz zur Wiedereinführung der Indikation schwerer fetaler Fehlbildungen wurde mit 233 zu 203 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Zuvor hatte die Kammer am selben Tag auch Anträge auf Verwerfung der Strafgesetzbuch-Änderung abgelehnt, wobei die Artikel für diese Abstimmung keine Zahlen nennen.
- Strafgesetzbuch-Änderung: dafür
- 217 Stimmen
- Strafgesetzbuch-Änderung: dagegen
- 213 Stimmen
- Strafgesetzbuch-Änderung: Enthaltungen
- 3 Stimmen
- Gesetz zu fetalen Fehlbildungen: dafür
- 233 Stimmen
- Gesetz zu fetalen Fehlbildungen: dagegen
- 203 Stimmen
- Gesetz zu fetalen Fehlbildungen: Enthaltungen
- 1 Stimmen
Daten aus dem Artikeltext
Was die Gesetze ändern
Die Änderung des Strafgesetzbuchs würde Artikel 152 §1 aufheben, wonach der Abbruch einer Schwangerschaft mit Einwilligung der Frau unter Verstoß gegen das Familienplanungsgesetz mit bis zu drei Jahren Haft bestraft wird. Sie würde zudem §2 aufheben, der die Hilfe für eine schwangere Frau beim Abbruch ihrer Schwangerschaft oder die Aufforderung dazu erfasst, und einen neuen §4 hinzufügen. Danach würde sich ein Arzt, eine Krankenschwester oder eine Hebamme nicht strafbar machen, wenn der Abbruch im Rahmen eines medizinischen Eingriffs erfolgt, der zur Abwendung einer Gefahr für die Gesundheit oder das Leben der schwangeren Frau erforderlich ist, oder wenn Pränataltests oder andere medizinische Gründe auf eine hohe Wahrscheinlichkeit schwerer, irreversibler fetaler Fehlbildungen oder einer unheilbaren Krankheit hinweisen, die das Leben des Fötus bedroht. Das wiederherstellende Gesetz wurde im Februar 2024 vom Dritten Weg eingereicht und zielt darauf ab, das Urteil des Verfassungsgerichts vom 22. Oktober 2020 umzukehren, das die Indikation für verfassungswidrig erklärt hatte. Nach geltendem Recht ist ein Schwangerschaftsabbruch zulässig, wenn die Schwangerschaft das Leben oder die Gesundheit der Frau bedroht – ohne Altersgrenze – oder wenn sie Folge einer Straftat ist, bis zur 12. Woche.
Änderungen im Ausschuss
Am selben Tag stimmte der außerordentliche Ausschuss mit 16 zu 7 gegen Anträge des Konfederacja-Klubs und des Kreises Direkte Demokratie auf Ablehnung der Gesetze und gab zu zwei Änderungsanträgen von Polska 2050 eine positive Stellungnahme ab. Wioleta Tomczak, Abgeordnete von Polska 2050, stellte den ersten Änderungsantrag vor, der den Kreis der Anspruchsberechtigten auf psychologische Hilfe einschränkt, indem er auf die Definition der nahestehenden Person im Gesetz über die Rechte der Patienten und beim Patientenbeauftragten verweist. Sie betonte, dass die Frau selbst diese Person auswähle.
„Respektiert man das Recht der Frau auf Privatsphäre, ist es die Frau selbst, die die ihr am nächsten stehende Person benennen kann.“
Wie Tomczak ausführte, ändert der zweite Änderungsantrag die Unterstützung einer Frau nach einem Abbruch dahingehend, dass sie auf psychologische Hilfe für sechs Monate ab dem Datum des Eingriffs beschränkt wird. Die Ausschussabstimmung fand am Dienstag früher statt, vor den abschließenden Abstimmungen im Plenum.
Reaktionen und Opposition
Die Fundacja Grupa Proelio hatte gewarnt, die Gesetze seien radikaler als öffentlich dargestellt und radikaler als das vor 2020 geltende Recht, und nannte die Maßnahme ein Todesurteil.
„Das ist ein Todesurteil für Tausende ungeborene Kinder.“
Die Abstimmung ist die zweite zur Entkriminalisierung in dieser Wahlperiode des Sejm, nach Juli 2024, als die Kammer keine Mehrheit für die Bestimmungen hatte. Diesmal sammelte die Regierungskoalition die nötigen Stimmen, um beide Gesetze zu verabschieden.
Wie es weitergeht
Die Gesetze gehen nun an den Senat, die endgültige Entscheidung liegt am Ende des Gesetzgebungsverfahrens beim Präsidenten. Der Ausgang in der oberen Kammer und am Schreibtisch des Präsidenten ist offen. Ob die Gesetze Gesetz werden, hängt von diesen beiden Schritten ab.