
Schweiz und China schließen Verhandlungen zur Abschaffung von Zöllen auf 99,8% der Schweizer Exporte ab
Die Unterhändler in Bern haben am Donnerstag die fünfte Verhandlungsrunde abgeschlossen und sich darauf geeinigt, ihr Freihandelsabkommen von 2014 auszuweiten, was Schweizer Exporteuren voraussichtlich jährlich 244 Millionen Franken spart.
Einigung in Bern erzielt
Die Schweiz und China haben am Donnerstag, den 20. August 2026, die Verhandlungen zur Modernisierung und Ausweitung ihres bilateralen Freihandelsabkommens abgeschlossen. Der Schweizer Bundespräsident und Wirtschaftsminister Guy Parmelin traf sich mit dem chinesischen Handelsminister Wang Wentao in Bern, um ein Memorandum of Understanding zu unterzeichnen, das den Abschluss der Gespräche markiert. Die Verhandlungen begannen offiziell im September 2024 und endeten nach fünf Runden. Das aktualisierte Abkommen baut auf dem ursprünglichen Abkommen von 2014 auf, das Pekings erstes Freihandelsabkommen mit einer Volkswirtschaft Kontinentaleuropas war.
- Das ursprüngliche bilaterale Freihandelsabkommen tritt in Kraft
- Verhandlungen zur Modernisierung des Handelsabkommens werden offiziell aufgenommen
- Die Minister schließen die Verhandlungen nach fünf Runden in Bern ab
- Geplante Unterzeichnung nach Abschluss der rechtlichen Prüfung
Zollerleichterungen und Sektorenabdeckung
Das überarbeitete Abkommen wird die Zölle auf 99,8 % der Schweizer Exporte nach China über mehrjährige Übergangsfristen hinweg abschaffen und damit den aktuellen zollfreien Anteil von etwa der Hälfte aller Lieferungen erweitern. Chinesische Importe in die Schweiz sind bereits unter dem Abkommen von 2014 fast vollständig von Zöllen befreit. Nach Angaben des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung werden die verbleibenden Zölle den Schweizer Exporteuren voraussichtlich Einsparungen von rund 244 Millionen Schweizer Franken pro Jahr bringen. Die Schweizer Regierung gab den Zeitplan in einer offiziellen Stellungnahme bekannt.
99,8 % der Schweizer Exporte nach China werden mittelfristig vollständig von Zöllen befreit sein.
Zu den Industriezweigen, die von den Zollbefreiungen profitieren, gehören die Uhrenindustrie, die Pharmaindustrie, die Chemie und der Maschinenbau, die derzeit nur teilweise Zollzugeständnisse erhalten. In der Landwirtschaft werden die Zölle auf Schweizer Käse und Röstkaffee nach einer zehnjährigen Übergangsfrist abgebaut. Produkte wie Schokolade, Säuglingsnahrung, Wein und Trockenfleisch werden bereits zollfrei nach China verkauft. Sensible Schweizer Agrarprodukte wie frisches Obst, Gemüse und Säfte erfahren Zollsenkungen im Rahmen der bestehenden Quoten der Welthandelsorganisation und saisonaler Beschränkungen, während auch chinesische Exportinteressen wie Tierfutter und Sonnenblumenkerne berücksichtigt wurden.
Bilaterale Handelsbeziehungen und globaler Kontext
China ist der drittgrößte Handelspartner der Schweiz weltweit und macht 9 % der Schweizer Exporte aus, hinter der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten. Der Handel zwischen beiden Ländern hat sich im letzten Jahrzehnt ausgeweitet und stieg von 31,7 Milliarden Franken im Jahr 2015 auf 51,2 Milliarden Franken im Jahr 2025. Das bilaterale Volumen erreichte bis August 2026 46 Milliarden Franken (entspricht 57,6 Milliarden Dollar). Die Schweizer Regierung strebte einen verbesserten Marktzugang an, um die Exportdestinationen zu diversifizieren, nachdem Zollstreitigkeiten mit den Vereinigten Staaten die Bedeutung von Sekundärmärkten erhöht hatten. Die breitere Schweizer Handelspolitik hat auch über die Europäische Freihandelsassoziation Fortschritte gemacht, die 2024 Abkommen mit Indien und im letzten Jahr mit den Mercosur-Staaten abschloss.
- 2015
- 31.7 Mrd. CHF
- 2025
- 51.2 Mrd. CHF
Umfang und innerstaatlicher Genehmigungsfahrplan
Über Zollsenkungen bei Waren hinaus enthält der modernisierte Text erweiterte Kapitel über den Handel mit Dienstleistungen, digitalen Handel, Wettbewerbspolitik, Investitionszugang, Ursprungsregeln sowie wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit. Die aktualisierten Bestimmungen enthalten auch verbindliche Verpflichtungen in Bezug auf Umweltschutz und Arbeitsrechte. Nach Abschluss der förmlichen rechtlichen Prüfung in beiden Hauptstädten ist die Unterzeichnung des Abkommens für später im Jahr 2026 vorgesehen. Das Abkommen wird anschließend innerstaatlichen Ratifizierungsverfahren unterzogen, die in der Schweiz die endgültige Genehmigung durch das Bundesparlament erfordern.


