
Bundesrat schlägt Bonus-Rückforderungen und schärfere Bankenaufsicht nach Credit-Suisse-Zusammenbruch vor
Finanzministerin Karin Keller-Sutter stellte am Mittwoch 12 Maßnahmen vor, um die Lücken bei «Too big to fail» zu schließen, darunter aufgeschobene Boni, Rückforderungsbefugnisse und erweiterte FINMA-Befugnisse. Die Konsultation läuft bis zum 19. November.
Strengere Rechenschaftspflicht für Bankmanager
Der Schweizer Bundesrat hat am Mittwoch eine öffentliche Konsultation zu einem Paket von 12 Maßnahmen zur Verschärfung der Bankenaufsicht eröffnet, das sich auf Bonusstrukturen und die Rechenschaftspflicht des Managements bei systemrelevanten Banken konzentriert. Finanzministerin Karin Keller-Sutter stellte die Vorschläge an einer Medienkonferenz in Bern vor. Die Maßnahmen zielen darauf ab, Lücken im schweizerischen Regulierungsrahmen für «Too big to fail» zu schließen, die durch den Zusammenbruch der Credit Suisse im Jahr 2023 und die Finanzkrise von 2008 offengelegt wurden. Der Bundesrat hatte die Maßnahmen bereits im Juni 2025 angekündigt.
Gemäß den vorgeschlagenen Änderungen müssen Banken mit mehr als 250 Mitarbeitenden ein Verantwortlichkeitsregime einführen, das klar festlegt, welche leitenden Angestellten für bestimmte Entscheidungen verantwortlich sind. Die Schwelle von 250 Mitarbeitenden folgt der SECO-Definition eines mittleren Unternehmens. Die Bestimmung adressiert direkt den Greensill-Skandal, der maßgeblich zum Untergang der Credit Suisse beigetragen hatte: Die Bank hatte behauptet, sie könne intern nicht feststellen, wer für die Angelegenheit verantwortlich sei. Betroffene systemrelevante Banken sind UBS, Postfinance, Raiffeisen und bestimmte Kantonalbanken.
Bonus-Rückforderungen und aufgeschobene Auszahlungen
Der Bundesrat schlägt eine mehrjährige Wartefrist vor, bevor ein Teil der variablen Vergütung, die Top-Managern und hochbezahlten Angestellten aller Banken zusteht, ausgezahlt werden kann. Im Falle von Fehlverhalten oder Regelverstößen müssen diese Vergütungsbestandteile reduziert, gestrichen oder zurückgefordert werden.
Dieser Vergütungsbestandteil muss an die künftige Performance und Risikoentwicklung gekoppelt sein.
Der Hintergrund ist eklatant: Die Credit Suisse verbuchte in den letzten zehn Jahren ihres Bestehens Verluste von 3 Milliarden Schweizer Franken, während sie 32 Milliarden an Boni auszahlte. Ehemalige Manager wie Ulrich Körner, Axel Lehmann, Tidjane Thiam und Urs Rohner behielten ihre Boni trotz des Bankrotts der Bank. Der Bundesrat hatte während des Zusammenbruchs weitere Bonus-Zahlungen an das Top-Management der Credit Suisse gestoppt, aber das Bundesverwaltungsgericht entschied anders, und der Fall ist nun vor dem Bundesgericht anhängig.
- Verluste (letzte 10 Jahre)
- 3 Mrd. CHF
- Gezahlte Boni (letzte 10 Jahre)
- 32 Mrd. CHF
Erweiterte Befugnisse für die FINMA
Die Finanzmarktaufsicht FINMA, die für ihr Vorgehen im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der Credit Suisse heftig kritisiert wurde, weil sie zu spät und mit unzureichenden Befugnissen gehandelt habe, würde erhebliche neue Befugnisse erhalten. Sie könnte Bussen von bis zu 10 Prozent des jährlichen Betriebsergebnisses einer Bank verhängen, Berufsverbote gegen einzelne Banker aussprechen und die Öffentlichkeit aktiv über abgeschlossene Untersuchungen informieren. Bisher hatte die FINMA solche Informationen in der Regel zurückgehalten, was scharfe Kritik hervorrief. Frühinterventionsmechanismen würden gestärkt, um Bankkunden zu schützen.
Liquiditätsbestimmungen und nächste Schritte
Die Vorschläge umfassen auch verbesserte Stabilisierungs- und Abwicklungspläne für systemrelevante Banken, einen erweiterten Zugang zu Nationalbank-Liquidität und quantitative Mindestanforderungen für den besicherten Liquiditätszugang bei der Nationalbank für systemrelevante und mittelgrosse Banken. Kleinere Banken sind von den Liquiditätsbestimmungen nicht betroffen. Die Konsultation läuft bis zum 19. November 2026. Der Bundesrat plant, die Vorlage 2027 dem Parlament zu unterbreiten, wobei die neuen Regeln frühestens Anfang 2029 in Kraft treten sollen. Die Eigenkapitalvorschriften, über die das Parlament derzeit separat debattiert, sind nicht Teil dieses Pakets; der Ständerat soll im September darüber entscheiden.
- Bundesrat kündigt geplante Maßnahmen an
- Keller-Sutter stellt 12 Maßnahmen vor, Konsultation beginnt
- Konsultationsfrist endet
- Bundesrat legt Gesetzesentwurf dem Parlament vor
- Frühestmögliches Inkrafttreten


