Drei rumänische Minderjährige wegen terroristischer Propaganda ermittelt, Durchsuchungen in vier Kreisen
Die Staatsanwaltschaft der DIICOT ermittelt gegen zwei 16-Jährige und einen 17-Jährigen wegen wiederholten Zugriffs auf und Besitzes von terroristischer Propaganda. Polizei und Staatsanwaltschaft führten am Donnerstag, dem 15. Oktober 2026, in vier Kreisen Hausdurchsuchungen durch, unterstützt vom Rumänischen Nachrichtendienst (SRI).
Die Ermittlungen
Staatsanwälte der Direktion zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus, Zentralstruktur (DIICOT), ermitteln gegen drei Minderjährige wegen wiederholten Zugriffs auf und Besitzes von terroristischer Propaganda. Zwei von ihnen sind 16 Jahre alt, einer ist 17. Nach Angaben der Ermittler nutzten die drei im Jahr 2026 Computersysteme, um Propaganda zur Verbreitung terroristischer Organisationen abzurufen, und hielten dieses Material fest, um eine terroristische Ideologie islamischen Charakters im Rahmen eines Radikalisierungsprozesses zu verinnerlichen. Am 12. Oktober 2026 ordneten die Staatsanwälte an, das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen alle drei fortzusetzen. Die Erklärungen nennen nur das Alter jedes Minderjährigen.
Durchsuchungen in vier Kreisen
Am Donnerstag, dem 15. Oktober 2026, vollstreckten Polizei und Staatsanwaltschaft Hausdurchsuchungsbefehle in den Kreisen Constanța, Galați, Alba und Iași, an den Wohnungen und Wohnsitzen der Verdächtigen. Die Ermittler beschlagnahmten Beweismittel aus den Objekten. Die Rumänische Polizei erklärte, an der Operation seien Einsatzkräfte des Spezialoperationsdienstes, Kriminalermittler der Kreispolizeiinspektionen Galați und Iași sowie Gendarmen der Mobilen Gendarmeriegruppe Constanța und der Kreisgendarmerieinspektion Alba beteiligt gewesen. Der Rumänische Nachrichtendienst leistet informelle Unterstützung in dem Fall. Das Generalinspektorat der Rumänischen Polizei (IGPR) veröffentlichte den Bericht über die Operation.
Angebliche Leitfäden eines Verdächtigen
Die Ermittler stellten fest, dass einer der drei angeblich Leitfäden mit Verhaltensregeln für einen Unterstützer oder Kämpfer einer terroristischen Organisation verfasst hat. Nach dem Polizeibericht behandelten die Dokumente Möglichkeiten, die Mitgliedschaft in der Organisation zu verbergen, Informationen darüber, wie Nachrichtendienste mutmaßliche Terroristen überwachen, sowie Ratschläge zum Umgang mit den Behörden und zum Verbergen feindseliger Absichten. Der Verdächtige soll sich dabei auf mehrere Artikel gestützt haben, die auf einer Online-Propagandaplattform einer terroristischen Organisation veröffentlicht wurden und offizielle Kommuniqués von Pressekanälen sowie von ihren Unterstützern erstelltes ideologisches Material enthalten. Die Erklärungen lassen offen, welcher der drei Minderjährigen die Leitfäden verfasst hat, und beschreiben nur einen von ihnen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft erhöhen die Handlungen eines Minderjährigen die Schwere des Falls.
Warnung der Behörden zur Radikalisierung
Die Staatsanwaltschaft formulierte das Problem in drastischen Worten:
Radikalisierung ist ein wachsendes Phänomen unter Kindern und Jugendlichen in Rumänien.
Die DIICOT nannte Heranwachsende als eine der am stärksten gefährdeten Gruppen, die der Radikalisierung ausgesetzt sind, und warnte, dass junge Menschen in diesen Prozess hineingezogen werden können, ohne zu bemerken, was geschieht. Die IGPR erklärte, die schnelle technologische Entwicklung erleichtere es Menschen, sich online zu vernetzen, was auch die Verbreitung extremistischer Ideen begünstige.
Rechtliche Einordnung
Die Behörden betonen, dass die drei Minderjährigen Anspruch auf die in der Strafprozessordnung festgelegten Verfahrensrechte und Garantien sowie auf die Unschuldsvermutung haben. Der Fall befindet sich weiterhin im Stadium der strafrechtlichen Ermittlungen. Bei den Durchsuchungen wurden Beweismittel beschlagnahmt, die Ermittlungen werden mit Unterstützung des SRI fortgesetzt.