
Gericht in Turin lehnt Aufschub der Haftstrafe für Juwelier Mario Roggero bis zur Entscheidung über Begnadigung ab
Das Turiner Aufsichtsgericht hat einen Antrag auf Aussetzung der 14-jährigen Haftstrafe von Mario Roggero abgelehnt, während Präsident Sergio Mattarella über ein Gnadengesuch berät.
Turiner Gericht lehnt Haftaufschub ab
Das Turiner Aufsichtsgericht hat einen Antrag auf Haftaufschub abgelehnt, den das Verteidigungsteam des 72-jährigen Juweliers Mario Roggero eingereicht hatte. Roggero verbüßt eine rechtskräftige Freiheitsstrafe von 14 Jahren und neun Monaten, nachdem er wegen Tötung zweier Räuber und schwerer Körperverletzung eines dritten verurteilt wurde. Seine Rechtsvertreter beantragten, die Vollstreckung des Urteils auszusetzen, während der italienische Präsident Sergio Mattarella ein Gnadengesuch prüft. Hilfsweise beantragte die Verteidigung, Roggero unter Hausarrest zu stellen. Der Generalstaatsanwalt widersetzte sich dem Antrag, und das Gericht entschied, dass Roggero weiterhin in der Haftanstalt Bollate bei Mailand inhaftiert bleiben muss.
Der Raubüberfall 2021 in Grinzane Cavour
Die Verurteilung geht auf einen versuchten Raubüberfall am 28. April 2021 in Roggeros familieneigenem Juweliergeschäft in Grinzane Cavour in der Provinz Cuneo zurück. Während des Überfalls fesselten drei Räuber Roggeros Frau und Tochter, schlugen auf sie ein und bedrohten sie mit einer Schusswaffe, die sich später als Spielzeugwaffe herausstellte. Als die Räuber mit gestohlenen Gegenständen auf die Straße flohen, verfolgte Roggero sie mit seiner legal registrierten Schusswaffe nach draußen. Er eröffnete das Feuer auf die fliehende Gruppe, tötete zwei der Männer und verletzte einen dritten schwer. Das Gerichtsverfahren endete mit einem rechtskräftigen Urteil von fast 15 Jahren wegen vorsätzlicher Tötung.
- Raubüberfall auf Juweliergeschäft in Grinzane Cavour führt zur tödlichen Erschießung zweier Räuber und Verletzung eines dritten
- Roggero tritt in Haftanstalt Bollate ein; seine Frau reicht Präsidialgnadengesuch ein
- Aufsichtsrichterin Elena Massucco lehnt ersten Eilantrag auf Haftaufschub ab
- Turiner Aufsichtsgericht weist Verteidigungsantrag auf Haftaufschub formell ab
- Mailänder Aufsichtsgericht soll über damit verbundene Zuständigkeitsfragen entscheiden
Rechtliche Begründung und Gnadenverfahren
Roggero trat am 17. Juli 2026 in die Haftanstalt Bollate ein, am selben Tag, an dem seine Frau Mariangela Sandrone ein offizielles Gnadengesuch an den Quirinale richtete. Die Aufsichtsrichterin Elena Massucco hatte bereits am 22. Juli 2026 entschieden, dass die Verteidigung die für eine Notfallaussetzung erforderliche Dringlichkeit oder außergewöhnlichen Umstände nicht nachgewiesen habe. In ihrer Entscheidung vom 14. September 2026 stellten die Turiner Aufsichtsrichter fest, dass die Aussetzung einer Strafe während der Prüfung eines Gnadengesuchs eine seltene Maßnahme mit geringer Präzedenzwirkung sei. Das Gremium kam zu dem Schluss, dass eine Aussetzung ohne klare rechtliche Rechtfertigung einen unzulässigen Eingriff in die verfassungsmäßigen Befugnisse des Staatsoberhaupts darstellen würde. Justizminister Carlo Nordio hatte zuvor eine administrative Überprüfung des Gnadengesuchs eingeleitet, woraufhin Präsident Mattarella die Regierung daran erinnerte, dass Gnadenentscheidungen gemäß der italienischen Verfassung allein dem Präsidentenamt vorbehalten sind.
Roggero schilderte seine Sichtweise in einem Interview, während er auf eine Entscheidung über das Gnadengesuch wartete.
Meine Hoffnung ist, dass Präsident Mattarella das Gnadengesuch mit großer Aufmerksamkeit und Menschlichkeit prüft, jenseits und oberhalb der Kontroversen, die meinen Fall begleitet haben.
Reaktionen und politische Debatte
Der Rechtsfall hat in der italienischen Politik anhaltende Aufmerksamkeit erregt und die öffentliche Meinung über die Grenzen der Notwehr gespalten. Senator Giorgio Bergesio von der Lega besuchte Roggero in Bollate, drückte persönliche Solidarität aus und beschrieb das Verhalten des Juweliers im Gefängnis als ruhig und kooperativ. Im Gegensatz dazu äußerte sich der Neapolitaner Staatsanwalt Nicola Gratteri kritisch über die politische Kampagne rund um die Verurteilung bei einem Auftritt auf der Festa del Fatto Quotidiano. Gratteri erklärte, dass die öffentliche Unterstützung für Roggero die tatsächlichen Feststellungen des Gerichtsverfahrens übersehe.
Roggero schoss auf die beiden Räuber, als sie wegliefen, er schoss ihnen in den Rücken. Das nennt man eine Hinrichtung.
Das Mailänder Aufsichtsgericht soll am 16. September 2026 über verbleibende Zuständigkeitsfragen im Zusammenhang mit dem Fall entscheiden.

