
Turiner Gericht lehnt Antrag des Juweliers Roggero auf Haftaufschub ab – Debatte um Begnadigung verschärft sich
Das Turiner Aufsichtsamt lehnte Mario Roggeros Antrag auf Aussetzung seiner 14-jährigen und 9-monatigen Haftstrafe wegen der Tötung zweier Räuber ab, da keine Dringlichkeit bestehe. Der Fall geht nun an höhere Gerichte, während ein politischer Streit über eine Begnadigung durch den Präsidenten tobt.
Die Ablehnung
Das Turiner Aufsichtsamt hat Mario Roggeros Antrag auf Aussetzung seiner Haftstrafe abgelehnt. Der Juwelier befindet sich im Gefängnis Bollate in Mailand und verbüßt eine rechtskräftige Haftstrafe von 14 Jahren und 9 Monaten, weil er 2021 vor seinem Geschäft in Grinzane Cavour in der Gegend von Cuneo zwei Räuber getötet und einen dritten verletzt hatte. Die Aufsichtsrichterin Elena Massucco entschied, dass weder Umstände der Notwendigkeit oder Dringlichkeit vorlägen noch von der Verteidigung solche geltend gemacht worden seien.
Es liegen keine Umstände der Notwendigkeit und Dringlichkeit vor, noch wurden sie von der Verteidigung angegeben, die für ein vorsorgliches Vorgehen in diesem Stadium unerlässlich sind.
Die Akte geht nun zur weiteren Prüfung an das Aufsichtsgericht, die Generalstaatsanwaltschaft des Turiner Berufungsgerichts und das Mailänder Aufsichtsamt.
Politischer Streit um die Begnadigung
Die Gerichtsentscheidung fällt mitten in eine hitzige politische Debatte. Am Donnerstagmorgen, als Roggero noch auf freiem Fuß war, gab Justizminister Carlo Nordio bekannt, er habe eine Prüfung zur Gewährung einer Begnadigung eingeleitet – eine Initiative, die Ministerpräsidentin Giorgia Meloni für sich beanspruchte. Kurz darauf bestellte Präsident Sergio Mattarella Nordio zu sich und erinnerte ihn daran, dass die Verfassung das Begnadigungsrecht ausschließlich dem Staatsoberhaupt vorbehält. Aus dem Quirinal hieß es, die Begründung des Kassationshofs im Fall Roggero sei noch nicht veröffentlicht worden, weshalb jede Diskussion über eine Begnadigung verfrüht sei.
Hoffnung der Familie
Roggeros Tochter Laura Roggero sagte, die Familie hoffe weiterhin auf eine Lösung, sei es durch Hausarrest oder eine Begnadigung, auch angesichts des Alters ihres Vaters. Die Verteidigung hatte die Aussetzung der Haftstrafe bis zur Entscheidung über das Gnadengesuch beantragt. Roggeros Ehefrau Mariangela Sandrone hatte das Gnadengesuch nur wenige Stunden eingereicht, bevor er sich am vergangenen Freitag in Bollate stellte.
Das ist eine Angelegenheit, die unsere Anwälte verfolgen. Wir hoffen weiterhin, dass es eine Lösung geben wird, sei es die Gewährung von Hausarrest oder eine Begnadigung, auch unter Berücksichtigung seines Alters.
Aufruf zur Besonnenheit
Der Mailänder Chefstaatsanwalt Marcello Viola forderte alle Seiten auf, die Töne zu mäßigen, nachdem es in den sozialen Medien zu Angriffen auf die Richter gekommen war, die Roggero verurteilt hatten, und die politischen Spannungen um die Notwehr eskalierten. Er betonte, man müsse die Justiz arbeiten lassen und die Begründungen der Urteile lesen, bevor man reagiere.
Ich denke, wir müssen die Töne mäßigen, auf allen Seiten, und der Justiz den Weg und die Zeit geben, ihre Arbeit zu tun.
Wie es weitergeht
Das Aufsichtsgericht und die anderen Justizbehörden werden den Fall nun prüfen. Die rechtskräftige Haftstrafe von 14 Jahren und 9 Monaten bleibt bestehen, und Roggero bleibt in Bollate. Der politische Streit um die Begnadigung wird sich wahrscheinlich fortsetzen, aber jede Entscheidung über ein Gnadengesuch liegt allein bei Präsident Mattarella, und kein formeller Schritt kann unternommen werden, bevor die Begründung des Kassationshofs veröffentlicht ist.
- Roggero erschießt zwei Räuber und verletzt einen dritten vor seinem Geschäft in Grinzane Cavour, Cuneo.
- Justizminister Carlo Nordio kündigt eine Prüfung zur Gewährung einer Begnadigung an, während Roggero noch auf freiem Fuß ist.
- Roggero begibt sich ins Mailänder Gefängnis Bollate, um seine rechtskräftige Haftstrafe anzutreten.
- Das Turiner Aufsichtsamt lehnt den Antrag der Verteidigung auf Aussetzung der Haftstrafe ab, da keine Dringlichkeit bestehe.


