
Drei Männer ertrinken im Rhein bei Biblis; Behörden erneuern Warnungen vor dem Baden in Flüssen und Kiesgruben
Nachdem am vergangenen Wochenende drei Männer bei zwei getrennten Unfällen in Biblis ums Leben kamen, appellieren die deutschen Behörden erneut an die Bevölkerung, das Baden in Flüssen und aktiven Kiesgruben zu vermeiden. Sie verweisen auf Strömungen, Schiffsverkehr und Bakterien.
Die Unfälle
Am letzten Juniwochenende forderten zwei Badeunfälle bei Biblis in Südhessen drei Todesopfer. Die Opfer betraten den Rhein an einer Bootsrampe, an der die Gemeinde Warnschilder aufgestellt hatte, so Marc Hannig, Leiter des Fachbereichs Schifffahrt beim zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt. An den beiden Einstiegsstellen habe kein formelles Badeverbot bestanden, sagte er.
Gefahren in Flüssen
Ein Sprecher des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) betonte, die Behörde rate „grundsätzlich vom Baden in Flüssen ab.“ In einem großen Gewässer wie dem Rhein könnten Schwimmer viel schneller von Strömungen erfasst werden, als ihnen bewusst sei. Der Schiffsverkehr stelle eine weitere Gefahr dar. Zudem transportiere das Wasser Fäkalkeime aus kommunalen und industriellen Kläranlagen; das Abwasser sei zwar sauberer als früher, aber nicht keimfrei. In sommerlichen Niedrigwasserperioden sei der Anteil an gereinigtem Abwasser deutlich höher, und bei starkem Regen könnten Kanalisationen überlaufen und unbehandeltes Oberflächen- und Haushaltswasser direkt in die Flüsse gelangen.
Risiken in Kiesgruben
Ende Mai hatte das Regierungspräsidium Gießen eine dringende Warnung vor dem Baden in Flüssen, Stauseen und Kiesgruben ausgesprochen. Aktive Kiesgruben, in denen noch Sand und Kies abgebaut oder Material verfüllt werde, seien „strikt verboten“ und lebensgefährlich, so die Behörde. Selbst stillgelegte Gruben könnten Kaltwasserströmungen enthalten, die gefährliche Kreislaufprobleme oder Krämpfe auslösen.
Durchsetzung und rechtliche Realität
Riedstadts Bürgermeister Marcus Kretschmann erinnerte daran, dass vor einigen Jahren an manchen Sommertagen hunderte Menschen in einer aktiven Kiesgrube seiner Gemeinde Abkühlung suchten. Seitdem seien die einst einladenden Sandstrände verschwunden und durch steile Ufer ersetzt worden; ein privater Sicherheitsdienst sorge dafür, dass dort niemand illegal bade. Kretschmann befürworte Aufklärung statt formeller Verbote.
Man kann den Rhein nicht einzäunen.
Nach deutschem Wasserrecht ist das Baden im Rhein durch den Grundsatz des Gemeingebrauchs in den Landesgesetzen grundsätzlich erlaubt, es sei denn, eine Wasserbehörde untersagt es ausdrücklich aus wasserwirtschaftlichen Gründen. Die Schifffahrtsbehörde kann Einschränkungen nur verfügen, wenn das Baden die Schifffahrt gefährdet. In Biblis bestand ein solches Verbot nicht.
Selbst Badeverbote schrecken manche Leute nicht ab.
Das HLNUG verweist auf ausgewiesene Badeseen als sicherere Alternative. Deren Wasserqualität werde regelmäßig geprüft und biete „die besten Voraussetzungen für unbeschwerten und sicheren Badespaß.“


