
41 Prozent der deutschen Rentner zahlen nach Steuererklärung Nachzahlungen, durchschnittlich 1.326 Euro
Eine Analyse von smartsteuer auf Basis einer fünfstelligen Anzahl von Steuerbescheiden für 2025 ergab, dass 41 Prozent der deutschen Rentner nach Abgabe ihrer Steuererklärung Nachzahlungen leisten mussten, wobei die Hälfte maximal 499 Euro schuldete. Knapp die Hälfte hatte zudem Einkünfte über die gesetzliche Rente hinaus, am häufigsten aus Erwerbstätigkeit.
Die Steuernachzahlungslandschaft
Rund 41 Prozent der deutschen Rentner, deren Steuerbescheide untersucht wurden, mussten nach Abgabe ihrer Steuererklärung Geld an das Finanzamt überweisen. Die durchschnittliche Nachzahlung betrug 1.326 Euro, wobei in der Hälfte aller Fälle der geschuldete Betrag maximal 499 Euro betrug. Etwa 45 Prozent erhielten eine Erstattung von durchschnittlich 1.383 Euro, wobei die Hälfte dieser Erstattungen auf maximal 779 Euro begrenzt war. Bei etwa 14 Prozent führte die Steuererklärung weder zu einer Nachzahlung noch zu einer Erstattung.
Warum nach der Abgabe Rechnungen eingehen
Stefan Heine, Steueranwalt und Geschäftsführer von smartsteuer, wies auf einen strukturellen Unterschied zwischen Renteneinkünften und Einkünften aus Erwerbstätigkeit hin. Von der gesetzlichen Rente wird keine Steuer im Voraus einbehalten, im Gegensatz zu Löhnen, bei denen die Lohnsteuer direkt abgezogen wird. Die volle Steuerlast wird daher erst mit Eingang des Steuerbescheids fällig.
Niemand zahlt im Voraus Steuern auf die gesetzliche Rente, anders als bei Löhnen, wo die Lohnsteuer direkt vom Gehalt abgezogen wird.
Er fügte hinzu, dass jede Rentenerhöhung den steuerpflichtigen Teil der Rente erhöht, während der einmal festgelegte steuerfreie Betrag unverändert bleibt. Immer mehr Rentner überschreiten daher den Grundfreibetrag und werden erstmals steuerpflichtig. Finanzämter setzen nach größeren Nachzahlungen häufig Vorauszahlungen fest.
Jede Rentenerhöhung erhöht den steuerpflichtigen Teil der Rente, aber der einmal festgelegte steuerfreie Betrag bleibt gleich. So überschreiten immer mehr Rentner den Grundfreibetrag und werden überhaupt erst steuerpflichtig.
Einkünfte über die gesetzliche Rente hinaus
Die Daten zeigen auch, dass 48,5 Prozent der Rentner neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte hatten. Erwerbstätigkeit war mit knapp 38 Prozent die häufigste Quelle, gefolgt von Mieteinnahmen mit etwas über zehn Prozent und Einkünften aus Gewerbe oder selbstständiger Arbeit mit jeweils etwa vier Prozent.
- Erwerbstätigkeit
- 38 %
- Mieteinnahmen
- 10 %
- Gewerbe
- 4 %
- Selbstständigkeit
- 4 %
Zahlen der Deutschen Rentenversicherung zufolge lag die Gesamtzahl der Bezieher einer gesetzlichen Rente zum 1. Juli 2025 bei rund 21,5 Millionen, einschließlich Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. Die reine Altersrente wurde an diesem Datum an 19,1 Millionen Menschen gezahlt, plus rund 1,4 Millionen zusätzliche Versorgungsempfänger im öffentlichen Dienst.
Forderungen nach Reform des Systems
Der Bund der Steuerzahler drängt auf Änderungen des Systems der nachgelagerten Rentenbesteuerung. Die Organisation argumentiert, dass eine Steuerpflicht nicht allein dadurch entstehen dürfe, dass Inflation durch Rentenerhöhungen ausgeglichen wird, und dass diese Erhöhungen nicht voll steuerpflichtig werden sollten.
Eine Steuerpflicht darf nicht allein dadurch entstehen, dass Inflation durch Rentenerhöhungen ausgeglichen wird.
Der Verband möchte, dass der prozentuale Rentenfreibetrag auch auf spätere Rentenanpassungen angewendet wird, um zu verhindern, dass Rentner allein aufgrund einer Inflationsanpassung in die Steuerpflicht geraten.
- Nachzahlung
- 41 %
- Erstattung
- 45 %
- Weder/noch
- 14 %
- Durchschnittliche Nachzahlung
- 1326 EUR
- Durchschnittliche Erstattung
- 1383 EUR


