
Renault wegen schweren Betrugs bei Dieselabgasen an Strafgericht in Paris verwiesen
Der französische Autokonzern ist nach Volkswagen der zweite Hersteller, der sich in Frankreich wegen des Vorwurfs vor Gericht verantworten muss, zwischen 2009 und 2017 Dieselfahrzeuge so kalibriert zu haben, dass sie Abgastests täuschten.
Verweisung an das Gericht
Am Montag, den 27. Juli 2026, wurde Renault angeordnet, sich vor dem Pariser Strafgericht wegen schweren Betrugs zu verantworten. Damit ist der Konzern nach Volkswagen der zweite Automobilhersteller, der sich in Frankreich im Zusammenhang mit dem Dieselgate-Abgasskandal strafrechtlich verantworten muss. Die gerichtliche Anordnung, die am Freitag, den 24. Juli, erging und den Parteien am Montag mitgeteilt wurde, folgt auf den formellen Antrag der Pariser Staatsanwaltschaft vom Juni 2025. Ein vorbereitender Termin zur Festlegung der Verhandlungstage ist bereits für den 1. April 2027 anberaumt, die Hauptverhandlung selbst wird jedoch erst viele Monate später erwartet.
Die Vorwürfe
Nach Angaben der von AFP eingesehenen Unterlagen der Staatsanwaltschaft wird Renault verdächtigt, zwischen 2009 und 2017 verkaufte Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 „speziell kalibriert" zu haben. Diese Kalibrierung habe dafür gesorgt, dass die Fahrzeuge die Abgasgrenzwerte während der offiziellen Typgenehmigungstests einhielten, nicht jedoch unter normalen Fahrbedingungen im Straßenverkehr. Die Tat wird als schwerer Betrug gewertet, da die übermäßigen Stickoxidemissionen möglicherweise zur Luftverschmutzung beigetragen haben, „insbesondere indem sie das Auftreten von Atemwegserkrankungen beim Menschen begünstigten." Die Staatsanwaltschaft argumentiert, der Betrug habe eine direkte Auswirkung auf die öffentliche Gesundheit gehabt.
Renaults Verteidigung
Renault wies die Vorwürfe umgehend zurück. In einer Erklärung teilte das Unternehmen mit:
Wir werden unsere Unschuld, die Professionalität und die Ethik unserer 100.000 Mitarbeiter verteidigen.
Es betonte, dass alle seine Fahrzeuge stets in Übereinstimmung mit dem geltenden französischen und europäischen Recht typgenehmigt worden seien. Renault hob zudem hervor, dass die Anordnung selbst das Fehlen betrügerischer Abschalteinrichtungen eingeräumt habe.
Die Anordnung erkennt an, dass Renault-Fahrzeuge nicht mit betrügerischen Vorrichtungen zur Erkennung des Typgenehmigungszyklus ausgestattet sind.
Der Autokonzern verwies ferner auf ein aktuelles Urteil des High Court of Justice in London, das alle gegen ihn von ausländischen Hedgefonds erhobenen Klagen abgewiesen hatte. Renault bezeichnete diese Fonds als Teilnehmer am französischen Verfahren „in der zynischen Hoffnung auf einen finanziellen Gewinn."
Der weitere Dieselgate-Kontext
Der Dieselgate-Skandal war Mitte der 2010er Jahre in den USA ausgebrochen, nachdem Volkswagen eingeräumt hatte, bei mehr als 11 Millionen zwischen 2009 und 2015 verkauften Fahrzeugen eine Software installiert zu haben, die die Abgaswerte bei Labortests reduzierte. In Frankreich reagierten die Behörden mit der Anordnung einer Reihe von Tests an Dieselfahrzeugen in den Jahren 2015–2016, während die Verbraucherschutzbehörde DGCCRF eine eigene Untersuchung einleitete. Renault ist nun nach Volkswagen der zweite Hersteller, der in Frankreich vor Gericht gestellt wird. Die Pariser Staatsanwaltschaft hat auch beantragt, Peugeot-Citroën und Fiat Chrysler an das Strafgericht zu verweisen; die endgültige Entscheidung darüber, ob sie vor Gericht gestellt werden, liegt jedoch beim Ermittlungsrichter. Ein Termin für eine Entscheidung über diese Anträge wurde noch nicht festgelegt.
Wie es weitergeht
Der Anberaumungstermin am 1. April 2027 wird den Zeitplan für ein Verfahren festlegen, das noch viele Monate entfernt ist. Renaults juristische Auseinandersetzung wird sich parallel zu den laufenden Verfahren gegen andere Autokonzerne entwickeln, was sicherstellt, dass die Dieselgate-Affäre die französische Justiz fast ein Jahrzehnt nach der Eröffnung der ersten Untersuchungen weiterhin beschäftigen wird.
- Der Dieselgate-Skandal bricht in den USA aus, nachdem Volkswagen zugibt, bei 11 Millionen Fahrzeugen Abschalteinrichtungen verwendet zu haben.
- Die französischen Behörden ordnen Abgastests an, und das Betrugsbekämpfungsamt DGCCRF leitet eine Untersuchung ein.
- Die Pariser Staatsanwaltschaft beantragt, Renault wegen schweren Betrugs vor das Strafgericht zu stellen.
- Der Richter erlässt die Anordnung, Renault vor Gericht zu stellen.
- Die Anordnung wird den Parteien mitgeteilt; Renault gelobt, seine Unschuld zu verteidigen.
- Anberaumungstermin zur Festlegung der Verhandlungstermine.


