
Fünf Amtsträger stehen in Pontresina wegen fahrlässiger Tötung nach tödlichem Bergsturz von Bondo 2017 vor Gericht
Die Schweizer Staatsanwaltschaft wirft fünf regionalen Amtsträgern und Experten vor, die Wanderwege im Val Bondasca vor dem Bergsturz am Piz Cengalo im August 2017 nicht gesperrt zu haben, bei dem acht Wanderer ums Leben kamen.
Anklage und bevorstehender Prozess in Pontresina
Am Montag müssen sich fünf Angeklagte in Pontresina wegen eines tödlichen Bergsturzes im Val Bregaglia verantworten, bei dem acht Wanderer ums Leben kamen. Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat zwei Geologen, einen Forstingenieur, einen Förster und die ehemalige Bregaglia-Gemeindepräsidentin Anna Giacometti wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung angeklagt. Ein Geologe und der Forstingenieur waren zum Zeitpunkt des Bergsturzes beim kantonalen Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden angestellt. Die Staatsanwaltschaft gibt an, dass die Angeklagten in den Tagen vor der Katastrophe Anzeichen für eine Hanginstabilität falsch eingeschätzt und es versäumt hätten, die kommunalen Wanderwege zu sperren. Konkrete Strafanträge werden im Laufe der Hauptverhandlung gestellt, wobei für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung gilt.
Der Bergsturz am Piz Cengalo 2017
Der Bergsturz ereignete sich am 23. August 2017 an der Nordostflanke des Piz Cengalo oberhalb des Dorfes Bondo. Auf einer Höhe von 3.000 Metern über dem Meeresspiegel brachen rund 3 Millionen Kubikmeter Gestein ab. Die abbrechende Masse fegte über einen grossen Teil eines angrenzenden kleinen Gletschers und verwandelte sich in eine schnell fliessende Schlammlawine, die ins Tal schoss. Der Bergsturz begrub einen 1,5 bis 2 Kilometer langen Abschnitt des Wanderwegs im Val Bondasca unter 15 bis 20 Metern Schutt. Acht Wanderer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz kamen in den Trümmern ums Leben.
Juristischer Weg zum Gerichtssaal
Der Weg zum Prozess führte über mehrere Gerichtsentscheide, nachdem die regionalen Behörden das Verfahren zunächst eingestellt hatten. 2019 stellte die Staatsanwaltschaft Graubünden das Verfahren ein mit der Begründung, ein Bergsturz dieses Ausmasses sei nicht vorhersehbar gewesen. Das Kantonsgericht Graubünden bestätigte diese Einstellung 2020, indem es eine Beschwerde der Hinterbliebenen der Opfer abwies. Die Familien legten daraufhin Beschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht ein, das die kantonale Beurteilung 2021 als unzureichend für eine Einstellung des Verfahrens beurteilte und die Wiederaufnahme anordnete. Eine anschliessende unabhängige geologische Begutachtung veranlasste die Staatsanwaltschaft, ihre Haltung zu ändern und Strafanzeige gegen die fünf Amtsträger zu erheben.
- Drei Millionen Kubikmeter Gestein brechen am Piz Cengalo ab, acht Wanderer getötet
- Staatsanwaltschaft Graubünden stellt Verfahren ein, da Ereignis nicht vorhersehbar
- Kantonsgericht Graubünden weist Beschwerde der Angehörigen der Opfer ab
- Schweizerisches Bundesgericht gibt Beschwerde statt und ordnet Wiederaufnahme an
- Prozess wegen fahrlässiger Tötung gegen fünf Amtsträger beginnt in Pontresina
Seltenheit von Strafverfolgung bei Naturgefahren
Strafverfahren gegen Gemeinde- und Kantonsbehörden im Zusammenhang mit Naturgefahrenmanagement sind in der Schweizer Rechtspraxis nach wie vor selten. Die auf Bergunfälle spezialisierte Anwältin Rahel Müller wies darauf hin, dass Schweizer Gerichte ähnliche Fragen der Vorhersehbarkeit bisher nur in zwei Fällen geprüft hätten.
Es sind zwei Fälle, deren Rechtsfrage mit jener von Bondo vergleichbar ist, weil es in beiden Fällen um die Vorhersehbarkeit von Naturereignissen geht.
Der erste Präzedenzfall ereignete sich nach einem Felssturz 1998 in der Taubenlochschlucht bei Biel, bei dem ein achtjähriges Kind getötet und drei weitere verletzt wurden, was im Dezember 2003 zu einer Verurteilung eines Wegleiters wegen fahrlässiger Tötung führte. Der zweite Fall folgte nach einer Lawine 1999 in Evolène, bei der 12 Menschen ums Leben kamen, was 2005 zu bedingten Verurteilungen des damaligen Gemeindepräsidenten und des Sicherheitsdirektors führte. Wie Müller erklärte, ist es in Gerichtsverfahren zu alpinen Gefahren nach wie vor schwierig, eine strafrechtliche Verantwortlichkeit festzustellen.
Es gibt nur wenige tödliche Unfälle im Zusammenhang mit Naturgefahren, bei denen die Gerichte eine strafrechtliche Verantwortlichkeit bejaht haben.
- Taubenlochschlucht (1998)
- 1
- Bondo (2017)
- 8
- Evolène (1999)
- 12


