Hunderte protestieren in Wiesbaden und Eschwege fordern Prüfung rechter Parteien
Demonstranten in Wiesbaden und Eschwege versammelten sich am 12. September, um eine Überprüfung extremistischer politischer Parteien durch das Bundesverfassungsgericht zu fordern. Die Teilnehmerzahlen übertrafen die Erwartungen in beiden hessischen Städten.
Demonstrationen in Wiesbaden und Eschwege
Am 12. September 2026 fanden im Bundesland Hessen öffentliche Demonstrationen gegen Rechtsextremismus statt, die mehr Teilnehmer anzogen als ursprünglich angemeldet waren. In der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden schätzte die Polizei die Teilnehmerzahl auf rund 500 Menschen in der Innenstadt. Die Veranstaltung war ursprünglich mit einer erwarteten Beteiligung von etwa 200 Demonstranten angemeldet worden. Nach Angaben der Strafverfolgungsbehörden blieb die Wiesbadener Kundgebung am Samstagnachmittag friedlich und verlief abgesehen von einem medizinischen Notfall vor Ort ohne größere Sicherheitsvorfälle. Parallel dazu fand in der nordhessischen Stadt Eschwege eine separate Versammlung statt, an der etwas mehr als 100 Teilnehmer teilnahmen. Die Organisatoren hatten ursprünglich mit rund 30 Personen gerechnet.
- Wiesbaden (geschätzt)
- 500 Menschen
- Wiesbaden (erwartet)
- 200 Menschen
- Eschwege (geschätzt)
- 100 Menschen
- Eschwege (erwartet)
- 30 Menschen
Die PRÜF-Kampagne und die Forderung nach Parteienprüfung
Die Demonstration in Wiesbaden wurde im Rahmen einer koordinierten bundesweiten Initiative namens PRÜF-Kampagne organisiert. Laut Organisatoren fungiert der Name als Akronym für den deutschen Slogan „Prüfung Rettet Übrigens Freiheit!“. Die Kampagne organisiert monatliche wiederkehrende Proteste in den meisten Landeshauptstädten. Die Teilnehmer der Wiesbaden-Kundgebung forderten eine formelle justizielle Prüfung der im Land tätigen politischen Parteien. Konkret forderten die Organisatoren, dass alle politischen Parteien, die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfälle auf Rechtsextremismus oder als gesicherte rechtsextremistische Bestrebungen eingestuft werden, vom Bundesgerichtesgericht geprüft werden.
Regionaler politischer Kontext und Verfassungsschutzbeobachtung
Die Organisatoren der nordhessischen Demonstration in Eschwege verknüpften ihre Mobilisierung direkt mit aktuellen politischen Entwicklungen auf Landesebene. Sie verwiesen auf die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und erklärten, die politische Lage dort zeige, wie notwendig es sei, jetzt gegen den Faschismus auf die Straße zu gehen. Die Demonstrationen finden parallel zur laufenden Beobachtung der Alternative für Deutschland (AfD) durch den Verfassungsschutz statt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachtet die AfD auf Bundesebene als Verdachtsfall auf Rechtsextremismus. Darüber hinaus haben mehrere eigenständige Landesverfassungsschutzbehörden, darunter die Sachsen-Anhalt, ihre Landesverbände als gesichert rechtsextremistische Bestrebungen eingestuft.
Verfassungsrechtliche Voraussetzungen für Partei verstände
Die während der Proteste erhobenen Forderungen beziehen sich auf konkrete rechtliche Verfahren, die im deutschen Verfassungsrahmen festgelegt sind. Nach dem Grundgesetz kann eine politische Partei nicht durch einfaches Verwaltungshandeln aufgelöst oder verboten werden. Einzig zuständig für ein Verbot einer politischen Partei ist das Bundesgerichtesetz in Karlsruhe. Darüber hinaus können Privatpersonen, Protestbewegungen und Verbões organisation kein solches Verbotsverfahren direkt beim Gericht einleiten. Ein Antrag auf Einleitung eines formellen Verbotsverfahren kann nur von den folgenden drei Institutionen gestellt werden: dem Bundestag, dem Bundesrat oder der Bundesregierung.

