
Polizeibeamter in Thessaloniki wegen wiederholter Vergewaltigung und häuslicher Gewalt festgenommen
Die Behörden in Thessaloniki nahmen am 22. August 2026 einen 48-jährigen Polizeibeamten fest, nachdem seine Ex-Partnerin vier sexuelle Übergriffe und heimliche Filmaufnahmen in Kalochori gemeldet hatte.
Festnahme am Mittag durch spezialisierte Einheiten gegen häusliche Gewalt
Polizeibehörden in Thessaloniki haben am Samstag, den 22. August 2026, einen 48-jährigen Polizeibeamten festgenommen, nachdem seine Ex-Partnerin Strafanzeige erstattet hatte. Die Aktion fand in den Mittagsstunden statt und wurde von Beamten des Ampelokipoi-Menemeni-Domestic-Violence-Response-Office durchgeführt, einer operativen Abteilung der Polizeidirektion Thessaloniki. Der Festnahme ging eine umfassende formelle Beschwerde einer 51-jährigen Griechin voraus, die zuvor in einer häuslichen Beziehung mit dem Verdächtigen gestanden hatte und mit ihm zusammenlebte. Nach der Festnahme des Beamten wurden die gerichtliche Bearbeitung und die Zusammenstellung der Ermittlungsakte an die Ermittler der Delta-Abteilung für Strafverfolgung und Ermittlung von Straftaten übergeben. Die Bearbeitung des Falles durch spezialisiertes Personal für häusliche Gewalt spiegelt das etablierte Protokoll für Vorwürfe gegen Polizeibeamte wider.
Einzelheiten der mutmaßlichen Übergriffe in Kalochori
Die rechtlichen Schritte beruhen auf konkreten Ereignissen, die sich angeblich im Juli 2026 im Stadtteil Kalochori im Westen Thessalonikis ereignet haben. Nach Aussagen der 51-jährigen Anzeigenerstatterin gegenüber den Ermittlungsbeamten setzte der 48-jährige Verdächtige während der Zeit des Zusammenlebens körperliche Gewalt gegen sie ein. Die Frau gab an, dass der Beamte sie an vier verschiedenen Gelegenheiten innerhalb dieses einen Monats zu nicht einvernehmlichen Sexualhandlungen gezwungen habe. Bei jedem gemeldeten Vorfall setzte der Beamte angeblich körperliche Gewalt ein, um ihre fehlende Einwilligung zu überwinden. Die Anzeigenerstatterin schilderte diese detaillierten Vorfälle direkt der spezialisierten Einheit für häusliche Gewalt und lieferte damit die Beweisgrundlage für die sofortige Festnahme und formelle Einbuchung des Beamten.
- Vier nicht einvernehmliche Sexualhandlungen und heimliche Videoaufnahmen ereignen sich angeblich in Kalochori
- Beamte für häusliche Gewalt nehmen den 48-jährigen Polizeibeamten mittags in Thessaloniki fest
- Ermittler übergeben die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft Thessaloniki
Heimliche Aufnahmen und Verletzung der Privatsphäre
Neben den vier Fällen von körperlicher sexueller Nötigung umfassen die strafrechtlichen Vorwürfe systematische Verletzungen der Privatsphäre und Einschüchterung in der gemeinsamen Wohnung. Die 51-jährige Anzeigenerstatterin berichtete den Ermittlern, dass der 48-jährige Beamte wiederholt Videoaufnahmen von ihr in verschiedenen Momenten ihres Alltags ohne ihr Wissen oder ihre Zustimmung gemacht habe. Diese heimlichen Videoaufnahmen erfolgten an mehreren Tagen ihres gemeinsamen Zusammenlebens. Neben den unbefugten Aufnahmen gab das Opfer an, fortwährend verbale Beschimpfungen, Schimpfwörter und explizite Drohungen des Beamten erlebt zu haben. Die Polizeibeamten sammelten diese Aussagen unter Berufung auf Datenschutzbestimmungen und behandelten die nicht einvernehmlichen Aufnahmen neben den Drohungen als separate strafbare Handlungen.
Strafanzeigen und Überstellung an die Staatsanwaltschaft
Ermittler der Delta-Abteilung für Strafverfolgung und Ermittlung von Straftaten bündelten die Vorwürfe zu einer formellen Strafanzeige mit mehreren Vergehen und Verbrechen. Die gegen den 48-jährigen Beamten erhobenen Anklagen umfassen wiederholte Vergewaltigung, Missbrauch sexueller Unzucht und umfassende Verstöße gegen das griechische Gesetz zur häuslichen Gewalt. Neben sexueller Nötigung wirft die Anklageschrift dem Verdächtigen die Aussprache von kriminellen Drohungen, verbale Beleidigungen und Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen vor. Nach Abschluss der ersten Beweisaufnahme und der Haftverfahren in Thessaloniki ordneten die Behörden die Überstellung des Beamten an die zuständige Staatsanwaltschaft zur vorläufigen Anklageerhebung und formellen Anklageeröffnung an.

