Polen startet Agrarhilfen mit 0,52 PLN pro Liter Kraftstoffzuschuss und Dünger-Entlastung
Polnische Landwirte können vom 1. bis 23. Oktober 2026 über das elektronische Portal der ARiMR staatliche Zuschüsse für Diesel- und Mineraldüngerkäufe beantragen, die zwischen März und August 2026 getätigt wurden.
Bedingungen und Sätze der Kraftstoffbeihilfe
Polen hat eine außerordentliche Hilfsinitiative eröffnet, die landwirtschaftlichen Erzeugern einen direkten Zuschuss von 0,52 PLN pro Liter Dieselkraftstoff gewährt. Die Unterstützung richtet sich an Kraftstoffkäufe zwischen dem 1. März und dem 31. August 2026, um die erhöhten Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der Krise im Nahen Osten auszugleichen. Der polnische Landwirtschaftsminister Stefan Krajewski erklärte, dass dieses Programm als eigenständiger Mechanismus unabhängig von der regulären Erstattung der Agrarverbrauchsteuer funktioniert, die über die Gemeindeverwaltungen ausgezahlt wird. Um die Kraftstoffzahlung zu erhalten, müssen landwirtschaftliche Erzeuger im Jahr 2026 eine Verbrauchsteuererstattung erhalten haben. Zudem müssen sie Kaufrechnungen vorlegen, die ihre Dieselkäufe für die landwirtschaftliche Produktion im sechsmonatigen Förderzeitraum belegen. Die endgültige Zahlung für jeden Empfänger ergibt sich aus der Gesamtmenge der förderfähigen Dieselliter multipliziert mit dem Satz von 0,52 PLN pro Liter.
Düngemittelhilfe und Flächenobergrenzen
Neben der Kraftstoffhilfe umfasst das Unterstützungspaket eine Entschädigung für Mineraldünger, der zwischen dem 1. März und dem 31. August 2026 erworben wurde. Die hohen Preise für Produktionsmittel gaben den Anlass für diese Entlastung, um die Ökonomie der landwirtschaftlichen Betriebe zu stabilisieren. Die Düngemittelhilfe gewährt landwirtschaftlichen Erzeugern Zahlungen von bis zu 500 PLN pro Hektar, um höhere Betriebsmittelkosten auszugleichen. Die Berechnung der Hilfe hängt von den tatsächlichen Düngemittelkäufen des jeweiligen Betriebs im festgelegten Sechsmonatszeitraum und der förderfähigen Gesamtanbaufläche ab. Das Programm setzt eine maximale Flächenobergrenze von 300 Hektar pro Antragsteller fest, damit die Unterstützung die gesetzlichen Flächenschwellen nicht überschreitet. Da die individuellen Zahlungsbeträge direkt von den nachgewiesenen Ausgabenrechnungen und der Betriebsgröße abhängen, fallen die Summen von Betrieb zu Betrieb im Sektor unterschiedlich aus.
Antragsfrist und Voraussetzungen
Die Antragsfrist begann am 1. Oktober 2026 und läuft bis zum 23. Oktober 2026. Alle Unterlagen müssen elektronisch über das Portal Rolnika ARiMR (Landwirteportal) der Agentur für Restrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft (ARiMR) eingereicht werden. Landwirte können einen einzigen Antrag stellen, um Hilfe für Kraftstoff, Mineraldünger oder beide Kategorien gleichzeitig zu beantragen. Das Antragsverfahren verlangt von den Landwirten, offizielle Rechnungen und Verkaufsbelege beizufügen, die ihre Käufe innerhalb des festgelegten Zeitraums von März bis August bestätigen. Änderungen und ergänzende Anlagen zu eingereichten Anträgen müssen ebenfalls ausschließlich über das Online-Portal vor der endgültigen Frist übermittelt werden.
- Beginn des förderfähigen Kaufzeitraums für Dieselkraftstoff und Mineraldünger
- Ende des förderfähigen Kaufzeitraums für subventionierte landwirtschaftliche Betriebsmittel
- Beginn der elektronischen Antragsannahme über das ARiMR-Landwirteportal
- Ende der Antragsfrist für Kraftstoff- und Düngemittelzuschüsse
Finanzielle Obergrenzen und Abwicklungsmechanismen
Das Programm sieht formale fiskalische Sicherungen für den Fall vor, dass die insgesamt eingereichten Ansprüche die verfügbaren staatlichen Finanzmittel übersteigen. Wenn die aus den geprüften Anträgen berechnete Gesamtnachfrage die festgelegte Haushaltsgrenze überschreitet, wendet die zuständige Behörde einen Korrekturkoeffizienten an, um die individuellen Auszahlungen proportional nach unten anzupassen. Die Unterstützung ist strikt auf nachträgliche Ausgaben ausgerichtet, die den Landwirten bereits im Produktionszyklus Frühjahr und Sommer 2026 entstanden sind. Da die Hilfe nur für vergangene Ausgaben gilt, müssen Antragsteller alle Unterlagen aus den vorangegangenen Monaten sammeln, bevor sie die Formulare online einreichen. Die Einreichung endet am 23. Oktober 2026, sodass den landwirtschaftlichen Erzeugern ab dem Eröffnungstag drei Wochen bleiben, um Kaufnachweise zusammenzustellen und ihre digitalen Anträge an die Agentur zu übermitteln.

