
Polen stellt Deregulierung 2.0 vor: Kostenlose E-Beleg-App, vorausgefüllte Umsatzsteuer und Reform der Steuerauskünfte
Die polnische Regierung hat ihr zweites Deregulierungspaket vorgestellt, darunter eine kostenlose mobile App zur Ausstellung von Belegen, vorausgefüllte Umsatzsteuererklärungen und eine fünfjährige Gültigkeitsdauer für individuelle Steuerauskünfte.
Am 6. Juli 2026 hielten Finanz- und Wirtschaftsminister Andrzej Domański und Minister Maciej Berek, zuständig für die Umsetzung der Regierungspolitik, eine Pressekonferenz ab, um die nächste Deregulierungswelle anzukündigen. Das erste Paket habe bereits über 160 Rechtsänderungen gebracht und das Interesse anderer europäischer Länder geweckt, so die Minister.
Vier Säulen der Deregulierung 2.0
Domański skizzierte die Struktur des Pakets: bestimmte Steuerauskünfte, Ausweitung der stillschweigenden Zustimmung, klare Verfahren für den Kontakt mit der Verwaltung und die Nutzung der digitalen Revolution zur Vereinfachung des Geschäftslebens.
Es muss einfacher und sicherer sein. Bestimmte Steuerauskünfte. Zweitens die Ausweitung der stillschweigenden Zustimmung. Drittens klare, lesbare Verfahren für den Kontakt mit der Verwaltung. Und viertens, vielleicht am wichtigsten, die Nutzung dieser gewaltigen digitalen Revolution, die wir alle beobachten, um es den Steuerzahlern leichter zu machen.
Digitale Belege und vorausgefüllte Umsatzsteuer
Das Kernstück ist eine kostenlose mobile Anwendung, die es Unternehmern ermöglicht, E-Belege ohne eine physische Registrierkasse auszustellen. Traditionelle und virtuelle Registrierkassen bleiben verfügbar.
Unternehmer erhalten eine kostenlose App zur Ausstellung von Belegen und Kunden die Option, einen E-Beleg anstelle eines Papierbelegs zu erhalten. Das ist Bequemlichkeit für die Bürger und für Unternehmer Vereinfachung und Einsparungen.
Sobald E-Belege eingeführt sind, kann die Steuerverwaltung Entwürfe von Umsatzsteuererklärungen für Unternehmen erstellen, ähnlich der bereits bestehenden Ein-Klick-Einkommensteuererklärung. Domański nannte dies eine massive Veränderung, die rund 2 Millionen Steuerzahler betreffen wird, die monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuererklärungen abgeben.
Reform der Steuerauskünfte
Individuelle Steuerauskünfte erhalten eine fünfjährige Gültigkeitsdauer. Danach prüft die Steuerbehörde, ob die Auskunft noch aktuell ist. Ist dies der Fall, wird die Gültigkeit verlängert; wenn nicht, wird sie entfernt, jedoch ohne negative Folgen für den Steuerzahler. Jährlich werden etwa 25.000 individuelle Auskünfte erteilt, rund 500.000 befinden sich bereits im System.
Auch allgemeine Auskünfte werden geändert: Ändert die Steuerbehörde eine allgemeine Auskunft, gilt die neue Fassung nur für die Zukunft. Berek sagte, dies sei einer der wichtigsten Punkte und solle Anfang 2027 in Kraft treten.
Lokale Steuerauskünfte, die derzeit von einzelnen Gemeinden erteilt werden, werden landesweit vereinheitlicht.
Derzeit kommt es leider vor, dass verschiedene Gemeinden unterschiedliche Auskünfte zu denselben Vorschriften über lokale Steuern erteilen. Das beenden wir. Es wird eine Vereinheitlichung geben – Gemeinden im ganzen Land werden dieselben Vorschriften auf die gleiche Weise auslegen.
Stillschweigende Zustimmung und Fehlerentlastung
Die Regierung plant, die stillschweigende Zustimmung auf Steuerfristverlängerungen und die Wiederherstellung von Fristen für die Meldung von Erbschaften oder Schenkungen auszuweiten. Reagiert der Steuerzahler nicht rechtzeitig, wird die Angelegenheit zu seinen Gunsten entschieden. Dies soll im ersten Quartal 2027 in Kraft treten.
Eine weitere Änderung reduziert die Zinsen, wenn ein Steuerzahler einen eigenen Fehler in einer Erklärung korrigiert oder eine erste Erklärung verspätet einreicht. Das System kennzeichnet einfache Fehler automatisch; behebt der Steuerzahler sie nach der Benachrichtigung, aber vor einem offiziellen Kontakt, sind nur die Hälfte der Zinsen fällig. Diese Regel könnte in der ersten Hälfte des Jahres 2027 in Kraft treten.
IT-Vereinfachung und Zeitplan
Berek kündigte außerdem das Ende der Praxis an, dass Bürger Dokumente aus einem öffentlichen Register ausdrucken, um sie bei einer anderen Behörde einzureichen, die bereits digitalen Zugriff hat. Diese IT-Verbesserung ist für 2027 geplant.
Das gesamte Paket soll bis Ende 2026 vom Ministerrat verabschiedet werden, die parlamentarische Arbeit beginnt Anfang 2027.
- Der Ministerrat verabschiedet das gesamte Deregulierungspaket
- Ausgeweitete stillschweigende Zustimmung tritt in Kraft
- Änderung allgemeiner Auskünfte gilt nur für die Zukunft
- Reduzierte Zinsen bei selbstkorrigierten Fehlern treten in Kraft
- IT-Dienstleistungen: Ende des Ausdruckens von Dokumenten aus öffentlichen Registern

