
Polen entwirft Fotoradar-Gesetz mit Verwaltungsgebühren, die ein Vielfaches der Bußgelder für ignorierte Verstöße betragen
Das polnische Infrastrukturministerium hat am 7. August einen Entwurf des 'Fotoradar-Gesetzes' zur öffentlichen Konsultation vorgelegt, das Verwaltungsgebühren einführt, die ein Vielfaches der Verkehrsbußgelder für Fahrzeughalter betragen, die Benachrichtigungen über Verstöße ignorieren.
Entwurf zur Konsultation freigegeben
Das Infrastrukturministerium hat den Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes am Freitag, den 7. August, zur öffentlichen Konsultation vorgelegt. Das Projekt, das weithin als „Fotoradar-Gesetz“ bezeichnet wird, führt ein neues Modell für die Reaktion des Staates auf Verkehrsverstöße ein, die durch Geschwindigkeitskameras und andere Aufzeichnungsgeräte erfasst werden. Laut der regulatorischen Folgenabschätzung besteht das Ziel darin, eine effektive Bearbeitung von Fällen zu ermöglichen, die derzeit enden, ohne dass dem Täter oder Fahrzeughalter die Verantwortung zugewiesen wird.
Der Entwurf zielt gezielt auf vier Problembereiche ab: unzustellbare Korrespondenz, fehlende Reaktion auf Schreiben der Obersten Straßenverkehrsinspektion (GITD), ineffektive Identifizierung des Fahrers und Verstöße durch im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Die Regelung ändert das Wesen der Haftung für Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht. Wo der Fahrer identifiziert werden kann, bleiben das Verkehrsbußgeld und das Ordnungswidrigkeitenverfahren der Standardweg. Der neue Mechanismus deckt Fälle ab, die am stärksten von Verjährung oder Verfahrensineffizienz bedroht sind.
Benachrichtigung und Verwaltungsgebühr
Die zentrale Neuerung ist eine „Mitteilung über einen aufgezeichneten Verstoß“, die an den im Zentralen Fahrzeugregister (CEP) eingetragenen Halter oder Nutzer des Fahrzeugs an die im Register angegebene Adresse gesendet wird. Der Halter wird nicht mehr aufgefordert, anzugeben, wer gefahren ist. Die Mitteilung enthält ein Formular für die tatsächlich fahrende Person, um das Bußgeld zu akzeptieren oder abzulehnen.
Wenn der Empfänger keine Maßnahmen ergreift, wird gesetzlich eine Verwaltungsgebühr verhängt, die als ein Vielfaches des Verkehrsbußgeldes für den aufgezeichneten Verstoß beschrieben wird. Die Gebühr wird 30 Tage nach Zustellung der Mitteilung fällig. Bei Zahlung vor dieser Frist reduziert sich der Betrag um 20 %. Bei Nichtzahlung folgt eine Mahnung und anschließend die Verwaltungsvollstreckung.
Der Halter oder Nutzer kann der Haftung nur in eng definierten Fällen entgehen: durch Nachweis, dass er zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht Eigentümer oder Besitzer war, das Fahrzeug vor der Aufzeichnung des Verstoßes gestohlen wurde oder er in einem Zustand höherer Gewalt gehandelt hat.
Ausländische Fahrzeuge und zentrales Register
Das Projekt sieht die Schaffung eines Zentralen Verstoßregisters (CRN) innerhalb des CEP vor, das Daten zu Verstößen von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen sammelt. Die Daten werden bei Kontrollen durch Polizei, ITD, Grenzschutz und Zoll- und Steuerdienst überprüft.
Ein Fahrer eines ausländischen Fahrzeugs kann einen festgestellten Verstoß während einer Verkehrskontrolle begleichen. Bei Nichtzahlung kann das Fahrzeug auf einen bewachten Parkplatz abgeschleppt werden, und an der Grenze können die Behörden die Ein- oder Ausreise aus Polen verhindern.
Leasingverpflichtungen und Geschwindigkeitsmessungskorrektur
Der Entwurf erlegt Unternehmen, die Leasing- oder Langzeitmiete (über 30 Tage) betreiben, neue Pflichten auf. Sie müssen die Nutzerdaten des Fahrzeugs innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss und innerhalb von 14 Tagen nach einer Änderung oder Kündigung des Vertrags an das CEP übermitteln.
Das Projekt führt außerdem eine Korrektur der Geschwindigkeitsmessungen ein. Auf normalen Straßen werden 5 km/h vom Messwert des Geräts abgezogen, auf Autobahnen und Schnellstraßen 6 km/h.
- Normale Straßen
- 5 km/h
- Autobahnen und Schnellstraßen
- 6 km/h


